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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fristsetzung bei Wohnungsmangel



Relaxometrie
04.03.2010, 10:51
Der Durchlauferhitzer in meinem Bad hat halbwegs den Geist aufgegeben. Vor 3 Tagen hat es beim Duschen geklackt und jetzt produziert das Gerät nur noch lauwarmes Wasser. Man kann gerade eben duschen, ohne zu erfrieren. Klarer Fall: Reparatur ist fällig. Aber als Mieter darf man das ja erstmal nicht selbst veranlassen, wenn man nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchte.
Seit gestern versuche ich also den Hausverwalter zu erreichen, der ruft aber nicht zurück. Heute habe ich dann zusätzlich versucht, die Vermieterin selbst zu erreichen (alte Dame, die die Hausverwaltung vor einiger Zeit abgegeben hat). Dort ging nur eine muffige Bekannte der eigentlichen Vermieterin ans Telefon und sagte, daß sie versucht, den Verwalter zu erreichen.
Wenn ich jetzt selbst die Reparatur in Auftrag gebe, muß ich dem Verwalter ja eine Frist setzen, innerhalb derer er noch Zeit hat, die Reparatur selbst zu organisieren.
Welche Frist haltet Ihr in dem Fall für angemessen?

Relaxometrie
04.03.2010, 11:58
:-blushProblem insofern gelöst, als daß es sich nur um eine herausgesprungene Sicherung handelte:-blush
Warum funktioniert der Durchlauferhitzer denn mit herausgesprungener Sicherung trotzdem noch ein bißchen? Er sollte doch dann eigentlich gar nichts mehr von sich geben, oder?

Falls ihr Erfahrungen mit Fristsetzungen habt, wäre ich trotzdem noch wißbegierig :-D

Dr.Hackenbush
04.03.2010, 12:18
Warum funktioniert der Durchlauferhitzer denn mit herausgesprungener Sicherung trotzdem noch ein bißchen? Er sollte doch dann eigentlich gar nichts mehr von sich geben, oder?

Wenns ein relativ aktueller Durchlauferhitzer ist wird er mit Drehstrom betrieben ( 3 Phasen - L1/L2/L3)

Wenn nur eine raus war läuft eine Heizspirale zwischen den beiden aktiven (z.B. L2 und L3)
weiter. Das Wasser wird dann eben nicht heiß sondern bestenfalls warm.


Gruß Hacki

angelusmuc
04.03.2010, 12:38
bzügl. Fristsetzung:
1. telefonisch Mangel melden
2. Mangel schriftlich nachreichen und bei Bedarf mit Fristsetzung (hier sollte man wirklich ernsthaft nachdenken wie essentiell der Mangel ist).
3. warten ob Mangel behoben wird

wenn nicht dann,
4. nochmals schriftlich mahnen (find ich besser als gleich zu 5. zu gehen)
5. sollte dann der Mangel immer noch nicht behoben sein, diesen selbst beheben lassen und die Rechnung dem Vermieter/Hausverwaltung zu kommen lassen.

Sollte der Vermieter der Aufforderung zur Reperatur nicht nachkommen, kann bis zur dreifachen Höhe der Kosten als Mieter von der Miete einbehalten.

WackenDoc
04.03.2010, 17:27
Eine andere Möglichkeit ist auch, dass man mit dem Vermieter vereinbart, dass man Reparaturen in einem bestimmten Rahmen von sich aus veranlassen kann. Oder man nimmt z.B. einen vom Vermieter favorisierten Handwerker.

Mit den Fristen hängt´s halt davon ab, wie sehr dich der Mangel beeinträchtigt. Je wichtiger, desto schneller muss der Mangel abgestellt werden.

Hat dein Verwalter vielleicht ne e-mail? Ist oft unproblematischer, als jemanden über Telefon zu erreichen.

(Das Problem mit der Sicherung hatte ich auch mal. Auf einmal war die Dusche nur noch lauwarm, der Herd ging, aber der Backofen nicht und die Spülmaschine lief auch nicht richtig. Elektriker geholt und der hat direkt rausgefunden, dass es an einer Sicherung lag. Neue Sicherung rein, alles gut)

Linda.1001
04.03.2010, 19:58
Nein, wenn es sich um einen dringend zu behebenden Mängel wie Durchlauferhitzer, Heizung o.ä. handelt, kann meines Wissens nach auch ein Handwerker oder in diesem Fall Elektriker bestellt werden ohne dass die Zustimmung durch den Vermieter erfolgt sofern man ihn nicht erreichen kann.

Aber da sich das Problem eh gelöst hat....warum schreib ich hier eigentlich noch? :-D:-oopss

Relaxometrie
05.03.2010, 10:21
Das Problem hat sich heute wiederholt. Beim Duschen ist die Sicherung 2x rausgesprungen. Ich habe jetzt die von angelusmuc vorgestellte Kaskade eingeleitet. Da der Verwalter immer seeeehr zäh handelt und meist erst die Eigentümerin einschalten möchte, die aber andauernd -so auch diesesmal- im Urlaub ist, kann man da mit reiner Freundlichkeit nicht viel erreichen. Freundlich, aber mit Nachdruck, musses hier leider mindestens sein.
Mal sehen, wieviele Anrufe noch nötig sind, um schlicht und ergreifend mal einen Elektriker bestellen zu dürfen. Das ist echt albern und ich würde das von WackenDoc geschilderte Prozedere wirklich befürworten. Aber manche Vermieter sind halt so mißtrauisch, daß sie es einem trotz jahrelang völlig korrekter Mietzahlung und auch sonstiger Problemfreiheit des Mietverhältnisses nicht zutrauen, einen Handwerker nur dann zu bestellen, wenn es wirklich erforderlich ist :-kotz

Linda.1001
06.03.2010, 10:46
Guck mal hier (http://www.123recht.net/Kein-Warmwasser-und-Heizung-Vermieter-nicht-erreichbar-__f64439.html)

Rein theoretisch müsste der Vermieter dir Reparatur auch wenn du sie veranlasst, bezahlen.