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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gruppe A140/B55 shared decision making



Unregistriert
12.03.2010, 18:55
Ich kann mir nicht helfen, ich finde die Lösung seltsam formuliert:

"Die Entscheidung im besten Interesse der Patientin treffen", natürlich kann das heißen, dass die Entscheidung hauptsächlich auf Basis der Patientenmeinung basiert und damit nicht dem Prinzip des shared decision making entspricht, ich finde es könnte aber auch genauso heißen, dass die Entscheidung die (gemeinsam) beschlossen wird, zu ihrem Besten geschieht.
Dagegen finde ich, dass Lösung C ("erfragen, inwieweit die Patientin bei der Entscheidung über die Behandlung beteiligt werden will") auch die Möglichkeit einschließt, dass sie sich bei der Entscheidungsfindung enthalten will, was dann ja wiederum auch nicht dem shared decision making entspricht.

Kann mir das einer erklären, warum genau das jetzt A sein muss?

Unregistriert
12.03.2010, 19:14
also ich hatte d angekreuzt...naja

Unregistriert
12.03.2010, 19:41
..also ich hatte auch d angekreuzt, dachte, dass man ja überhaupt nicht wissen kann, ob die zwei behandlungsmethoden in besagtem fall tatsächlich gleichwertig sind...die gleichwertigkeit der behandlungsoptionen sollte meiner meinung nach mittels antwortteil e (vor- und nachteile der behandlungsoptionen feststellen) zusammen mit der patientin überprüft werden...um danach zu entscheiden oder eventuell beide behandlungsmethoden zu kombinieren?! "die entscheidung im besten interesse der patientin treffen" schließt für mich auch nicht aus, dies mit ihr zusammen zu machen.....aber wahrscheinlich meinte das impp mit der antwort, dass man eben nicht aus eigenen vorlieben heraus eine behandlungsmethode präferieren und diese als besser darstellen sollte....

die frage könnte man übrigens mal wieder als treffendes beispiel für mangelnde validität nehmen: sie misst wohl eher die Fähigkeit zu erraten was gemeint sein könnte, als das wissen in medizinischer psychologie.....

Unregistriert
12.03.2010, 20:19
also ich hab auch C angekreuzt und würde mich der Eingangsfrage anschließen

Unregistriert
12.03.2010, 20:27
Ich kann mir nicht helfen, ich finde die Lösung seltsam formuliert:

"Die Entscheidung im besten Interesse der Patientin treffen", natürlich kann das heißen, dass die Entscheidung hauptsächlich auf Basis der Patientenmeinung basiert und damit nicht dem Prinzip des shared decision making entspricht, ich finde es könnte aber auch genauso heißen, dass die Entscheidung die (gemeinsam) beschlossen wird, zu ihrem Besten geschieht.
Dagegen finde ich, dass Lösung C ("erfragen, inwieweit die Patientin bei der Entscheidung über die Behandlung beteiligt werden will") auch die Möglichkeit einschließt, dass sie sich bei der Entscheidungsfindung enthalten will, was dann ja wiederum auch nicht dem shared decision making entspricht.

Kann mir das einer erklären, warum genau das jetzt A sein muss?

In diesem Fall würde der Arzt die Entscheidung treffen, auch gegen den momentanen Willen der Patientin; Ich glaube der Teufel steckt im Wort 'besten'. 'Es ist zu deinem Besten' würde man ja nicht sagen, wenn der Adressat sowieso der gleichen Meinung wäre...

Unregistriert
12.03.2010, 20:30
Also ich sehe das so, zu C das ist eindeutig, da man den Patient miteinbezieht und fragt inwieweit er mitentscheiden möchte oder es gänzlich dem arzt überlässt... denn es gibt patienten die sich nicht mit einbringen wollen und daher ist die Frage ein Entgegenkommen an den Patienten um ihm die Möglichkeit zu geben mitzuwirken. Zu A , sicher man sollte im besten Interesse des atienten handeln,aber ich denke dass die damit aussagen wollen das man als arzt nur im Interesse der besten behandlung des Patienten handelt und diesen nicht mit einbezieht und so wieder als arzt die entscheidung allein übernimmt. So habe ich mir das erläutert

expecting
12.03.2010, 20:32
Ich denke, das ist so gemeint:

"Shared Decision Making" bedeutet ja, dass Arzt und Patient gemeinsam Entscheidungen treffen. Das besondere hierbei ist also, dass der Arzt nicht alleine über die Behandlung und das "Schicksal" des Patienten entscheidet.
Genau das wäre doch aber bei Lösung A der Fall!

Bei A trifft der Arzt die Entscheidung, alleine, also nicht "shared". Zwar "im besten Interesse der Patientin", aber sie hat trotzdem keine Mitsprache dabei.

Die Antworten B-E dagegen laufen alle darauf hinaus, dass der Arzt auf die Patientin eingeht, dass ihn ihre Meinung interessiert und er danach fragt. Er bezieht sie also in den Entscheidungsfindungsprozess mit ein.

Unregistriert
12.03.2010, 20:45
hm ja, ihr habt schon recht mit eurer begründung, aber ich finde, dass das sehr schwammig ausgedrück ist und man es auch anders verstehen könnte, nämlich das die patientin bei möglichkeit A sehr wohl auch mitentscheidet....steht ja nicht explizit da, dass der ARZT im besten interesse entscheidet, könnten ja auch beide im besten interesse der patientin entscheiden.
und wenn die patientin (wie bei antwort C) sagen würde, dass sie sich aus der entscheidungsfindung raushalten möchte, dann hat der arzt zwar ansätze gezeigt durch seine frage eine shared desicion zu treffen, aber es muss damit ja nicht zu einer gemeinsamen entscheidung kommen, nämlich eben wenn die patientin sagt, dass sie das nicht möchte...

egal, ich verzettel mich wohl zu sehr mit hätte/könnte ;) finde die antworten einfach doof und uneindeutig formuliert.

cytochrom-p450
14.03.2010, 12:19
steht ja nicht explizit da, dass der ARZT im besten interesse entscheidet, könnten ja auch beide im besten interesse der patientin entscheiden.

genau das problem habe ich auch mit dieser frage!
aussage a) kann meiner meinung nach auch bedeuten, dass die entscheidung über die behandlung von beiden gleichermaßen getroffen wird, aber das interesse des patienten im vordergrund steht - genau so, wie es beim "shared decision making" der fall ist!
oder???