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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ZVS Zulassungsbescheid verloren - Was nun? :(



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sodbrennen
17.03.2010, 11:27
Ja, das mit dem Herd kenne ich auch. Hab ich den Herd ausgemacht? *nachschau* Puh... Im Wohnzimmer: Hab ich den Herd ausgemacht? *nachschau* Auf dem Klo: Hab ich den He... Oh man.. *nachschau* Vor der Haustuer: Okay, einmal noch nachsehen, ob er wirklich wirklich aus ist...

Vielleicht sollte ich mich mal behandeln lassen. :-oopss

Oder auf einen Induktionsherd umsteigen. :-D

Aber ich kenn das auch und zwar mit Fenster zu, Tür abschließen bzw. Bügeleisen aus. :-oopss

Jens
24.03.2010, 13:24
Hallo zusammen,
schon seit einigen Jahren pflegen wir gute redaktionelle Kontakte zur Pressestelle der ZVS, die uns immer wieder mit Rat und Tat zur Seite standen. Herr Kaluza von der ZVS hat sich freundlicherweise bereit erklärt, folgende Antwort auf die Eingangsfrage zu erteilen, die wir hier mit bestem Dank zurück an die ZVS in Dortmund ins Netz stellen:

_____________________________
ZVS Zulassungsbescheid verloren - Was nun?
Dazu Hans-Peter Kaluza von der ZVS:
Natürlich sind die ganzen Daten zum Sommersemester 2010 und somit auch Ihre Zulassung bei der ZVS gespeichert. Allerdings erleichtert die Vorlage des Zulassungsbescheides die Bearbeitung erheblich. Die ZVS weiß also, dass Sie eine Zulassung erhalten habe. ABER: Sie benötigen diesen Bescheid auch weiterhin: z.B. bei der Einschreibung an der Uni, eventuell zur Vorlage/ Nachweis bei Krankenversicherung, BAföG und später bei der Zulassung zu Prüfungen. Schicken Sie daher eine E-Mail an Ihre Prüfgruppe und lassen Sie sich einen Ersatzbescheid ausstellen ("Prüfgruppe" ist die zuständige Sachbearbeitung; Gruppe 01, Gruppe 02...)

Mit der entsprechenden Gruppenkennung beginnt auch jede Registriernummer z.B. 02 74 310 15

==> 02 ist die Kennung der zuständigen Sachbearbeitung;
== >"74" bezeichnet das laufende Verfahren und
==> "310 15" ist die Ordnungsnummer.

Unter "Kontakt" auf der ZVS Seite finden sich die relevanten Mail-Adressen: http://www2.zvs.de/index.php?id=20


Freundliche und sonnige Grüße
Hans-Peter Kaluza
Pressestelle der Zentralstelle
für die Vergabe von
Studienplätzen (ZVS)
Web: www.zvs.de
_____________________________

epeline
24.03.2010, 21:59
achja... wenn du eingeschrieben bist, musst du den Bescheid trotzdem aufheben... du musst ihn spätestens bei der Anmeldung zum Physikum wieder vorlegen

ist mein physikum jetzt ungültig, weil mich keine sau jemals nach diesem bescheid gefragt hat? :D

Ehemaliger User 05022011
24.03.2010, 22:02
ist mein physikum jetzt ungültig, weil mich keine sau jemals nach diesem bescheid gefragt hat? :D
physikum ist physikum, ob nun mit oder ohne schwein :-oopss


Hallo zusammen,
schon seit einigen Jahren pflegen wir gute redaktionelle Kontakte zur Pressestelle der ZVS, die uns immer wieder mit Rat und Tat zur Seite standen. Herr Kaluza von der ZVS hat sich freundlicherweise bereit erklärt, folgende Antwort auf die Eingangsfrage zu erteilen, die wir hier mit bestem Dank zurück an die ZVS in Dortmund ins Netz stellen:


toll, dass ihr die Frage weitergegeben habt und so hier jetzt für alle, die es interessiert, die Antwort veröffentlichen könnt:-top

DeKl
24.03.2010, 22:40
toll, dass ihr die Frage weitergegeben habt und so hier jetzt für alle, die es interessiert, die Antwort veröffentlichen könnt:-top

Von allen Schleimern hier bist Du mir die Liebste! ;-)

EDIT: Hab ich wohl mal wieder den Smilie vergessen.

Ehemaliger User 05022011
24.03.2010, 23:00
Von allen Schleimern hier bist Du mir die Liebste!

Darauf muss man nicht antworten oder?
Aber wenn du willst, kannst du uns gern erzählen, was für ein Problem du hast Dekl oder schreib uns doch mal, warum du glaubst, andere hier so anmachen zu dürfen.