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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was darf ich eigentlich als frischer "arbeitsloser" Arzt machen?



VolkanikMan
15.03.2010, 23:00
Ich bin frischer Arzt und momentan Doktorand. Praktiziere also im Prinzip noch nicht.

Jetzt frage ich mich, was darf ich eigentlich alles als "Arbeitsloser" Arzt tun?

Darf ich Atteste ausstellen?
Darf ich Rezepte ausstellen?
Darf ich mir einen Stempel mit privater Adresse machen lassen und Ärztliche Zeugnisse unterschreiben und abstempeln?

Wie war das nochmal mit dem Rezept ausstellen? Auf Klopapier is theoretisch möglich?

Vielen Dank schonmal im Voraus!!!!!!
:peace:

ChillenMitBazillen
16.03.2010, 01:39
Hier (www.aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/privatrezept.pdf) gibt es einen ganz guten Artikel übers Privatrezepte schreiben.

Ansonsten darfst du eigentlich alles, was man als Arzt ohne Kassenzulassung halt so darf, aber du musst Geld dafür nehmen, außer bei Angehörigen, Kollegen oder Mittellosen :)

GOMER
17.03.2010, 16:00
...aber du musst Geld dafür nehmen, außer bei Angehörigen, Kollegen oder Mittellosen

Hast Du da mal nen Link? Bzw. wie sieht's aus wenn man irgendwo ehrenamtlich als Arzt arbeitet, z.B. bei einem Sanitätsdienst? Oder noch besser, wenn auf irgendeiner Party oder sonstwo jemand spitz kriegt, daß ich Arzt bin und mich irgendwas fragt, muß ich dann immer die "1" abrechnen?

FirebirdUSA
18.03.2010, 07:49
Aus der (Muster)Berufsordnung der Bundesärtzekammer (http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.100.1143#B2) der entsprechende Paragraph:

§ 12 Honorar und Vergütungsabsprachen

(1) Die Honorarforderung muss angemessen sein. Für die Bemessung ist die Amtliche Gebührenordnung (GOÄ) die Grundlage, soweit nicht andere gesetzliche Vergütungsregelungen gelten. Ärztinnen und Ärzte dürfen die Sätze nach der GOÄ nicht in unlauterer Weise unterschreiten. Bei Abschluss einer Honorarvereinbarung haben Ärztinnen und Ärzte auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der oder des Zahlungspflichtigen Rücksicht zu nehmen.

(2) Ärztinnen und Ärzte können Verwandten, Kolleginnen und Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen Patientinnen und Patienten das Honorar ganz oder teilweise erlassen.

San-Dienste sind glaube ich in der GOÄ nicht erfasst, insofern sehe ich kein großes Problem. Im Zweifel bei deiner Landesärztekammer nachfragen.

yaqxsw
02.08.2013, 11:08
Kann ein arbeitsloser Arzt ein Kassenrezept ausstellen?

Coxy-Baby
02.08.2013, 11:11
Nö...