Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kontrolle Pflegepraktikum
auch ganz dumme aber eine kurze frage hier :-blush
ich möchte die 90 tage hinter mich bringen
ists ok wenn ich vom 21.06-18.09 das kpp mache (sind 90 tage)
oder sollte ich den zeitraum 21.06. - 21.09 nehmen
lg
wenn es tatsächlich 90 tage sind(habe ehrlich gesagt keine Lust das nachzurechnen:-peng) dann brauchst du dir da keine gedanken zu machen.
und falls am ende tatsächlich ein tag fehlen sollte, bin ich mir sicher, dass die pdl mit sich reden lässt und man den tag nachholt oder ähnliches(wenn du 90 tage am stück dort warst, sollte das bei den meisten doch wohl kein problem sein)
J.D.,M.D.
27.03.2010, 09:05
Hab auch nochmal eine Frage:
In NRW gibt es doch die Regel, dass ein KPP nur zwei Jahre gültig ist. Eigentlich wollte ich mir meinen Zivildienst im Krankenhaus anrechnen lassen, der ist aber schon 3 Jahre her.
Heisst das, ich muss das Praktikum komplett neu machen? Oder kann immer noch ein Teil anerkannt werden? Hat jmd von euch Erfahrungen damit?
Ich habe sogar schon beim LPA angerufen, aber die meinten ich muss das mit der Uni klären ?! :-?
Freierfall
27.03.2010, 22:28
Die anderen sagen es. Arbeite bis zum 8. Lass es dir bis zum 8. Bescheinigen.
Wenn es geht, handel noch einen Besseren Dienstplan aus. Alle Wochenenden frei oder so. Was hast du anzubieten? Deine kostenlose Arbeitskraft. Was hat das KH zu verlieren? nichts. Was hat es gegen dich in der Hand? Auch nix. Sie schreiben dir immer rein, du hat vom x. bis zum y. gearbeitet. Theoretisch gesehen würde auch ein rein formelles Arbeiten am 09. März und am 8 April reichen, mit 28 Tagen Urlaub darin. (Das wird aber keine PDL mit sich machen lassen...) Deswegen: Mal ein bisschen (freundlich und höflich aber bestimmt) nach humanen Arbeitszeiten fragen. Der PDL ist es ja letztenendes egal, ob sie anderer Meinung als du ist, ob das Praktikum so "in Ordnung geht" oder nicht, sie muss dir nur den Stempel+Unterschrift geben...
(Meine erste PDL hatte keine Ahnung, wie das läuft, meiner zweiten war das sowieso egal, die wusste nicht mal, wie lange ich da gearbeitet hatte, hätte also auch mehr Tage angeben können *grmml*)
edit: @J.D., M.D: Ich würde damit zur PDL meines Krankenhauses gehen, (dem, in dem du damals Zivi gemacht hast), und mit denen reden, ob die dir das ding nicht neu ausstellen können, mit anderem Datum oder so. Rein formell, so wie es das LPA vorsieht, musst du das nämlich wirklich komplett neu machen...
Also ich habe die Erfahrung gemacht, dass es ganz stark abhängig vom Prüfungsamt ist. Diese Geschichte mit den 30 Tagen stimmt z.B. für das LPA in Hessen nur begrenzt. Die halten sich nämlich (offenbar als einer der wenigen...) an den Wortlaut der ÄApprO 2002, die ich mal ausschnittsweise zitiere:
"Der dreimonatige Krankenpflegedienst (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3) ist vor Beginn des Studiums oder während der unterrichtsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung in einem Krankenhaus abzuleisten."
Da steht 3 Monate - keine Tagesangabe und nichts. Dies bedeutet (und so wurde es bei einigen im hessichen LPA auch anerkannt), dass es auch ausreicht wenn man zum Beispiel vom 15. Februar bis 14. März macht (was nicht 30 Tage sind), auf der anderen Seite wurde, soweit ich weiß, bei Leuten abgelehnt, wenn sie (bei Monaten mit 31 tagen) 1 Tag zu wenig gemacht haben (also nur 30). Zieht man die offenbar gültige juristische privatrechtliche Definition (laut Wiki) eines Monats heran, so ist dieser mit 30 Tagen definiert. Ob aber die Aprobationsordnung in das Bereich des Privatrechts fällt...naja ich studiere aus gutem Grund ja kein Jura.
Deshalb: die eindeutig sicherste Variante ist es, beim entsprechenden LPA nachzufragen...alles andere ist reine Spekulation :-meinung
Medi2009
28.03.2010, 15:22
( meiner zweiten PDL war das sowieso egal, die wusste nicht mal, wie lange ich da gearbeitet hatte, hätte also auch mehr Tage angeben können *grmml*)
ja war bei mir auch so,... hätte ich das gewusst wär ich auf jeden fall dreist genug gewesen 3 Monate anzugeben. Die Frau hat nicht mal mit der wimper gezuckt und den Wisch unterschrieben ohne nochmal auf der Station nachzufragen.. -.-"
Theoretisch gesehen würde auch ein rein formelles Arbeiten am 09. März und am 8 April reichen, mit 28 Tagen Urlaub darin. (Das wird aber keine PDL mit sich machen lassen...)
falsch, im pflegepraktikum steht einem kein urlaub zu
Hab auch nochmal eine Frage:
In NRW gibt es doch die Regel, dass ein KPP nur zwei Jahre gültig ist. Eigentlich wollte ich mir meinen Zivildienst im Krankenhaus anrechnen lassen, der ist aber schon 3 Jahre her.
Heisst das, ich muss das Praktikum komplett neu machen? Oder kann immer noch ein Teil anerkannt werden? Hat jmd von euch Erfahrungen damit?
Ich habe sogar schon beim LPA angerufen, aber die meinten ich muss das mit der Uni klären ?! :-?
Ich habe vom 23.11.09 - 28.02.2010 mein KPP gemacht.
Jetzt beginne ich im SoSe 2010 zu studieren. Mein KPP läuft doch jetzt nicht ab, weil ich es zu früh gemacht habe, oder?
Ein Bekannter von mir hat in dieser Zeit Zivildienst geleistet und fängt jetzt auch zum SoSe 2010 an, der lässt sich das auch anrechnen...
Danke!
Die Regel mit den zwei Jahren, die ich noch aus meiner Zeit damals aus NRW kenne, bezog sich darauf, dass man innerhalb von zwei Jahren nach Ableistung des KPP anfangen musste zu studieren, damit es einem angerechnet wurde. Ich denke, das dürfte auch in dem von Dir zitierten Beitrag gemeint sein.
Die Regel mit den zwei Jahren, die ich noch aus meiner Zeit damals aus NRW kenne, bezog sich darauf, dass man innerhalb von zwei Jahren nach Ableistung des KPP anfangen musste zu studieren, damit es einem angerechnet wurde. Ich denke, das dürfte auch in dem von Dir zitierten Beitrag gemeint sein.
Vielen Dank!
Habe jetzt auch endlich bei der Landesregierung Düsseldorf die entsprechende Vorschrift gefunden, die besagt, dass man nur einen Zeitraum von 2 Jahren zwischen der Ableistung des KPP und dem Studienbeginn einhalten muss. :)
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