mc300
21.03.2010, 09:49
Verstehe ich die Musterweiterbildungsordnung der BZÄK richtig, daß ich für die Weiterbildung zum Oralchirurgen nur noch drei Jahre brauche?
http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/za/ZaeBA/Musterweiterbildungsordnung_BZAEK.pdf
Ich dachte es wären mal fünf Jahre gewesen, die zuletzt auf vier verkürzt worden seien. Aber das war auch nur Hörensagen...
Bekommt man denn realistisch in drei Jahren den OP-Katalog durch? Verstehe ich das richtig, daß ich die drei Jahre komplett bei einem Niedergelassenen machen kann, sofern er Weiterbildungszulassung und genügend hohe Fallzahlen hat? Ich dachte ein Jahr müsste mindestens an einer Klinik gemacht werden. Gibt es denn Kollegen mit diesen Fallzahlen überhaupt in wahrnehmbarer Anzahl? Kann mit den Zahlen auf Grund der üblichen studentischen Praxisferne wenig anfangen...
http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/za/ZaeBA/Musterweiterbildungsordnung_BZAEK.pdf
Ich dachte es wären mal fünf Jahre gewesen, die zuletzt auf vier verkürzt worden seien. Aber das war auch nur Hörensagen...
Bekommt man denn realistisch in drei Jahren den OP-Katalog durch? Verstehe ich das richtig, daß ich die drei Jahre komplett bei einem Niedergelassenen machen kann, sofern er Weiterbildungszulassung und genügend hohe Fallzahlen hat? Ich dachte ein Jahr müsste mindestens an einer Klinik gemacht werden. Gibt es denn Kollegen mit diesen Fallzahlen überhaupt in wahrnehmbarer Anzahl? Kann mit den Zahlen auf Grund der üblichen studentischen Praxisferne wenig anfangen...