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Prometheus4
22.03.2010, 12:53
Hallo zusammen,

ich habe einen Studienplatz für Zahnmedizin bekommen. Allerdings nicht über den normalen ZVS-Weg, sondern über eine Studienplatzklage.
Da die Uni Beschwerde gegen das Verfahren erhoben hat, stellt sich mir die Frage wie die Chancen stehen das ich mein Studienplatz behalten kann.
Immatrikuliert bin ich bereits und möchte natürlich meinen Platz nicht verlieren.

Liebe Grüße
Prometheus

Coxy-Baby
22.03.2010, 14:04
naja wenn die Uni "gewinnt" biste deinen Platz wieder los, würde ich sagen.

Skyreaver
22.03.2010, 14:30
Wie wäre es, wenn du diese Frage einen Juristen stellst und nicht uns?

pottmed
22.03.2010, 14:32
Die Chancen den Studienplatz zu behalten sind von Uni zu Uni sehr unterschiedlich. Es gab schon Fälle in denen alle die sich eingeklagt haben, wieder die Uni verlassen mussten.

In anderen Fällen konnten die Kläger ihre Plätze behalten. Da hilft wohl nur abwarten, Tee trinken und sich natürlich JURISTISCH beraten lassen....

Prometheus4
22.03.2010, 14:32
Das ist mir auch klar!

Ich wollte eigentlich mit meiner Frage zum Ausdruck bringen wer von euch etwas von Freunden oder sogar aus eigener Erfahrung etwas über das "zurückklagen" der Uni berichten kann. Wie die Aussichten sind…

Prometheus4
22.03.2010, 14:34
dann werde ich abwarten und hoffen!

DeSeal
22.03.2010, 14:47
Da die Verfahren erfahrungsgemäß immer einige Monate dauern, würde ich versuchen, in der Zeit soviele Scheine wie möglich zu machen und mich wenn möglich dann irgendwo zum 2. / 3. FS zu bewerben!

erdbeertoertchen
22.03.2010, 16:22
Drück dir die Daumen, dass du deinen Platz behalten darfst. ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu, lass dich juristisch beraten.

Prometheus4
23.03.2010, 18:22
besten dank!

Xylamon
25.03.2010, 01:01
Das ist mir auch klar!

Ich wollte eigentlich mit meiner Frage zum Ausdruck bringen wer von euch etwas von Freunden oder sogar aus eigener Erfahrung etwas über das "zurückklagen" der Uni berichten kann. Wie die Aussichten sind…

Das kann durchaus vorkommen, letztes Jahr sind in Göttingen alle Kläger eines Semesters (war glaub damals das 2. oder 3.FS) an die Luft gesetzt werden. Es hängt davon ab, ob die Uni das Gericht davon überzeugen kann, dass ihre Kapazität gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausgeschöpft wurde...

Aber wie das letztendlich bei dir aussieht musst du mit deinem Anwalt klären, wir können hier so nur wenig Licht ins Dunkle bringen.

LaTraviata
26.03.2010, 09:26
Marburg schafft es auch immer wieder ganz gut, die unliebsamen Gäste herauszukicken. Aber versuche einfach so viele Scheine wie irgendwie möglich mitzunehmen um dann notfalls einfach den Ort zu wechseln im höheren Fachsemester. Einen Versuch ist es wert und jetzt ist die Gelegenheit!!!

chil-i
26.03.2010, 12:45
Das kann durchaus vorkommen, letztes Jahr sind in Göttingen alle Kläger eines Semesters (war glaub damals das 2. oder 3.FS) an die Luft gesetzt werden. Es hängt davon ab, ob die Uni das Gericht davon überzeugen kann, dass ihre Kapazität gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausgeschöpft wurde...

Aber wie das letztendlich bei dir aussieht musst du mit deinem Anwalt klären, wir können hier so nur wenig Licht ins Dunkle bringen.

Soweit ich das mitbekommen habe, durften dann aber alle, die gekickt wurden, doch weiterstudieren, weil die Uni wohl Milde walten ließ.

LaTraviata
28.03.2010, 01:53
Marburg ist da nicht ganz so gechillt, wie ich bisher erfahren durfte, aber ist ja auch nur eine von den 36 Unis, die im WS beginnen (Humanmedizin). Kann man nur hoffen, dass es sich in dem Falle des Threaderstellers um einen anderen Ort handeln mag...

airmaria
14.04.2010, 18:49
hier ist wohl grad ne massenrückklage abgewickelt worden:

http://www.ad-hoc-news.de/medizinstudenten-nach-verlorenem-rechtsstreit-exmatrikuliert--/de/Nachrichten/21211065

airmaria

Coxy-Baby
14.04.2010, 18:54
hier ist wohl grad ne massenrückklage abgewickelt worden:

http://www.ad-hoc-news.de/medizinstudenten-nach-verlorenem-rechtsstreit-exmatrikuliert--/de/Nachrichten/21211065

airmaria

Nach 3,5 Jahren geext zu werden ist kraß und die Uni VERSUCHT ja, daß
sie sich Leistungen anrechnen lassen können........

Pheefke
14.04.2010, 18:55
ok. nach anfänglichem Ärger nochmal in aller Ruhe durchgelesen und meine Frage ist beantwortet :-)

Ehemaliger User 05022011
14.04.2010, 19:18
Nach 3,5 Jahren geext zu werden ist kraß und die Uni VERSUCHT ja, daß
sie sich Leistungen anrechnen lassen können........


ja so steht es zwar in dem Artikel (Zitat:"Die MHH bemühe sich aber darum, dass die bisher erbrachten Leistungen der Studenten an anderen Universitäten angerechnet werden können.") , aber das ist streng genommen Quark, denn jeden Schein, den die Leute haben, können sie sich vom Landesprüfungsamt - wie wir alle wissen - anrechnen lassen.

Wirtschaftlich totaler Unsinn kann man da nur sagen. Wenn die Leute nun schon mal 3,5 Jahre studiert haben, dann müßte die Uni sie nun auch weiterstudieren lassen. Dass sie statt dessen die Leute aber exmatrikuliert, sich dann aber als Helfer in der Not - "wir fragen gern mal für euch bei anderen Unis" - darstellt, ist einfach purer Hohn, zumal die Leute alle kurz vor dem Physkum stehen (ja ich weiß, jetzt werden wieder einige schreiben: haben sie die vorher gewußt, dass ihnen das passieren kann, aber genau darum geht es nicht!).

Man kann den Leuten nur viel Glück wünschen, dass sie woanders einen Platz bekommen und zum Wintersemester weiterstudieren können.

Coxy-Baby
14.04.2010, 19:24
, aber das ist streng genommen Quark, denn jeden Schein, den die Leute haben, können sie sich vom Landesprüfungsamt - wie wir alle wissen - anrechnen lassen.

Ich dachte immer im Reformstudiengang erhält man NICHT die klassischen Scheine des regulären Studiengangs.

Ehemaliger User 05022011
14.04.2010, 19:27
hier ist wohl grad ne massenrückklage abgewickelt worden:


Kleiner Hinweis: Eine Rückklage gibt es nicht, es ist und bleibt immer die Klagen der Kläger; über diese ist hier nun in einem Berufungsverfahren entschieden wurden (der Unterlegene im erstinstanzlichen Verfahrenszug - hier die Uni - legt gegen das für ihn negative Urteil Berufung ein, dann wird über die Klagen in einem Berufungsverfahren entschieden - hier in unserem Fall hat die Uni nun obsiegt, dass heißt das Berufungsgericht hat das Urteil der ersten Insatnz - was den Klagen statt gegeben hat - aufgehoben und hat nun die Klagen abgewiesen).

Robin06
14.04.2010, 19:34
Also Leute, da ich zufällig an der MHH studiere kann ich euch sagen, dieser Artikel ist sowas von schlecht recherchiert. Wichtige Infos sind falsch und/oder fehlen.

Die jenigen die hier nun wieder "rausgeklagt" wurden waren gut 1 Jahr und ein paar Monate dabei. 3,5 Jahre ist kompletter Schwachsinn. Allg. ist es sehr sehr schade, dass Etablierte, Engagierte und Fähige Studenten die Hochschule wieder verlassen müssen, mehr kann man dazu kaum sagen...