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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auszeit nach dem Physikum?



oh-lala
22.03.2010, 22:11
Hallo ihr Lieben!

Ich bin jetzt im 3. Semester, mache also in einem Jahr Physikum.
Und obwohl ich das Studium an sich schon sehr interessant finde und später auch unbedingt in diesem Beruf arbeiten möchte, geht mir eine Idee nicht mehr aus dem Kopf.
Schon immer wollte ich - zumindest für eine zeitlang - als Flugbegleiterin arbeiten. Nach dem Abi hat das aus verschiedenen Gründen nicht hingehauen, naja und jetzt stecke ich ja schon mitten in der Vorklinik, sozusagen.
Es ist einfach so, dass ich mir denke, ich bin noch jung (gerade 20), muss das Studium also wirklich nicht unbedingt in der Regelzeit schaffen... und vor allem: Ich will später nichts bereuen müssen!
Also überlege ich, nach dem Physikum erst einmal auszusetzen und als FB zu arbeiten, um dann nach z.B. einem Jahr mit der Klinik weiterzumachen.
Das Problem ist, dass nur wenige Airlines einen Vertrag für so eine kurze Zeit anbieten. Bei vielen verpflichtet man sich zu bis zu 3 Jahren.
Meine Frage wäre folgende:
Wenn ich einen "Kurzzeit"-Vertrag bekomme, könnte ich bestimmt 'einfach' 2 Urlaubssemester aneinander hängen, oder? (Meine, das hier auch irgwo schon mal gelesen zu haben...)
Aber was, wenn ich ne längere Auszeit machen muss? Ich will mich nur ungern exmatrikulieren, könnte ich zB auch einfach immatrikuliert bleiben, ohne Prüfungen abzulegen / anwesend zu sein?
Wie viele Fachsemester darf man denn überhaupt "überziehen"?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

SuperSonic
23.03.2010, 07:17
Meine Frage wäre folgende:
Wenn ich einen "Kurzzeit"-Vertrag bekomme, könnte ich bestimmt 'einfach' 2 Urlaubssemester aneinander hängen, oder? (Meine, das hier auch irgwo schon mal gelesen zu haben...)
Nein, "einfach" ginge das sicher nicht. Für ein echtes Urlaubssemester muss man schon gute Gründe haben (Krankheit, Pflege, ...), für zwei noch bessere. Wirtschaftliche oder "Spaßgründe" wie "ach, ich wollte immer schon mal..." dürften mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch an deiner Uni nicht ausreichen.


Aber was, wenn ich ne längere Auszeit machen muss? Ich will mich nur ungern exmatrikulieren, könnte ich zB auch einfach immatrikuliert bleiben, ohne Prüfungen abzulegen / anwesend zu sein?
Kommt (auch) drauf an, ob man sich von Pflichtveranstaltungen abmelden kann und damit keine Prüfungsansprüche verlieren würde. Längerfristig sind solche Freisemester mitten im Studium aber auch keine Lösung.

oh-lala
23.03.2010, 07:49
Soll ja auch nicht für ewig sein ;)

Aber dass man ein Urlaubssemester aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht einlegen kann, meine ich anders verstanden zu haben: Eine zeitlang berufstätig zu sein, um sein Studium zu finanzieren, ist schon ein berechtigter Grund (auch wenn das jetzt nicht mein einziger und vorrangiger ist)

Ich dachte nur, ich kenn ne Menge Leute, die zu viele Fehlzeiten haben, einfach nicht zu den Prüfungen kommen usw. usf. - was ist mit denen? Die kriegen dann ja auch nochmal die Chance, den Kurs / das Seminar / was auch immer zu wiederholen...

Jutti
23.03.2010, 21:54
Wenn du immatrikuliert bleibst müsstest du aber auch zahlen (Studigebühren, Semesterbeitrag oder was es bei euch halt gibt)...

SuperSonic
25.03.2010, 20:37
Aber dass man ein Urlaubssemester aus rein wirtschaftlichen Gründen nicht einlegen kann, meine ich anders verstanden zu haben: Eine zeitlang berufstätig zu sein, um sein Studium zu finanzieren, ist schon ein berechtigter Grund (auch wenn das jetzt nicht mein einziger und vorrangiger ist)
Ich hab mal kurz gestöbert, an der FU Berlin ist eine Vollzeiterwerbstätigkeit tatsächlich ein hinreichender Beurlaubungsgrund. Hätte ich nicht gedacht! An meiner Uni und in Hannover z.B. ginge das nicht.


Ich dachte nur, ich kenn ne Menge Leute, die zu viele Fehlzeiten haben, einfach nicht zu den Prüfungen kommen usw. usf. - was ist mit denen? Die kriegen dann ja auch nochmal die Chance, den Kurs / das Seminar / was auch immer zu wiederholen...
Für Prüfungen hat man ja mehrere Versuche (meist 3-4) und Kurse darf man auch mind. einmal wiederholen.