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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KV-Dienste mit Berufserlaubnis



eisenbeisser
23.03.2010, 09:17
HAllo an Alle!

Weiß vielleicht jemand von Euch, on man nun als ÖSterreicherin (also ohne Appro, aber mit vorübergehender Berufserlaubnis) als Berufsanfängerin in einer Fachrztpraxis diese sogenannten KV-Dienste machen darf oder nicht.
Auskunft von öst. Seite: "eher nicht"; von deutsch. Seite: "THEORETISCH schon"!?!
HAt ev. jemand schonmal persönlich damit Erfahrung gemacht (ginge hier um Baden-Württembeg)?
Wollte nur mal hier nachfragen, bevor ich an weitere Stellen wende (irgendwie meint jeder was anderes und kann dies auch halbswegs glaubwürdig begründen!)
Besten Dank!

Hypnos
23.03.2010, 14:05
HAllo an Alle!

Weiß vielleicht jemand von Euch, on man nun als ÖSterreicherin (also ohne Appro, aber mit vorübergehender Berufserlaubnis) als Berufsanfängerin in einer Fachrztpraxis diese sogenannten KV-Dienste machen darf oder nicht.
Auskunft von öst. Seite: "eher nicht"; von deutsch. Seite: "THEORETISCH schon"!?!
HAt ev. jemand schonmal persönlich damit Erfahrung gemacht (ginge hier um Baden-Württembeg)?
Wollte nur mal hier nachfragen, bevor ich an weitere Stellen wende (irgendwie meint jeder was anderes und kann dies auch halbswegs glaubwürdig begründen!)
Besten Dank!

Tach.
Letztlich hängt das davon ab, wie sich die Arbeit in diesen KV-Praxen gestaltet. Genau genommen erwarten die KVen ja, daß niedergelassene Fachärzte diesen Dienst versehen. Dazu benötigt man eine Niederlassung und eben auch eine Arztnummer. Niederlassungen gehen nunmal zwangsläufig mit einem Facharzt einher. Soweit die theoretische Überlegung.
Praktisch ist das natürlich so, daß die Niedergelassenen häufig kein Interesse daran haben, diese Dienste zu schieben, und daher auf im Krankenhaus tätige Kollegen zurückgreifen, die sich so ein paar Euros dazuverdienen. Die Unterlagen für die Dienste erhält man dann von den Kollegen, die man vertritt. Diese halten damit also sozusagen auch den Kopf für das hin, was ihre Vertretung so macht. Zumindest zunächst mal. Insofern fragen da die Niedergelassenen selten nach der Facharztausbildung (was bedeutet, daß man PRINZIPIELL natürlich auch als Berufsanfänger solche Dienste machen KÖNNTE).
Sollte es im Rahmen einer Beschwerde / Klage / Behandlungsfehler etc. dann doch mal Ärger geben, werden diese(Niedergelassenen) sich aber sehr rasch an den tatsächlich tätigen Kollegen wenden. Und, meiner persönlichen Meinung nach, müsste man in so einem Fall entweder sehr erfahren sein, oder ein sehr dickes Fell haben.
Generell sind KV-Dienste häufig pille-palle, ABER es geht letztlich auch in einem KV-Dienst darum zu entscheiden: wen behandle ich ambulant, wen stationär. Selbst erfahrene Fachärzte liegen da manchmal daneben.
Solltest Du nun argumentieren: ok, ok, weise ich eben jeden Patienten ein - würde daraus folgern, daß Du vermutlich nur einmal eine KV-Vertretung machen wirst:-)
Ich rate Dir auf jeden Fall ERNSTHAFT davon ab, als Berufsanfängerin KV-Dienste allein zu machen. Es gibt, glaube ich, auch keinen Richter auf dieser Welt, der Dir im Falle einer Klage Deinen Altruismus dankt...

Meint

Hypnos

eisenbeisser
23.03.2010, 16:50
Vielen Dank für Deine Antwort!
Klar, würd mich als kompletter Anfänger sowieso nicht wirklich wohl dabei fühlen.
Es ging mir aber primär um das Problem mit der "vorübergehenden Berufserlaubnis", die scheinabr ja keiner Vollapprobation entspricht.
Vielleicht weiß da jemand konkret Bescheid?

Evil
23.03.2010, 16:57
Der Facharztstatus ist nicht das Problem, sehr viele Assistenten ohne FA machen KV-Dienste.

Das Problem der Ösis ist die fehlende Approbation; die Berufserlaubnis, die von der LÄK erteilt wird, sieht nur ärztliche Arbeit unter Aufsicht eines Vollapprobierten Arztes vor. In den Kliniken ist das kein Problem, da ist immer ein FA in Reichweite, aber "draussen" sieht das anders aus, deswegen können die Studienabgänger aus Ö hier auch nicht NEF fahren vor dem Facharzt. Gleiches gilt für die KV-Dienste.

Ab April soll sich aber die Gesetzeslage ändern, schau mal hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=53967) und hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=53442).

Espressa
27.03.2010, 11:38
Also in der Praxis sieht es so aus, dass der KV-Sitz-Inhaber zu Bereitschaftsdiensten verpflichtet ist. So wie er eigentlich auch verpflichtet ist, alle seine Patienten selbst zu sehen, bzw. ihnen fachärztliche Versorgung angedeihen zu lassen.
Aber praktisch jeder der sich dann einen Assistenten anstellt, erwartet von diesem über kurz oder lang selbständige Arbeit, sprich auch untertags wird nicht jeder Patient nachuntersucht. Klar, der Assistent sollte immer fragen dürfen, wenn etwas unklar ist.
Und auf diese Art und Weise werden dann auch KV-Dienste von Assistenten bestritten, einfach mal machen, wenn was unklar ist, anrufen - dann kommt der Chef rein.
Der Notrufzentrale ist es hübsch egal wen der Patient als Diensthabenden vorfindet, und ebenso fragt keiner nach Approbation oder Berufserlaubnis.
Wenn was in die Hose geht, muss der Weiterbildungsbefungte/ KV-Sitz-Inhaber den Kopf hinhalten.

lg espressa,
(die mit Berufserlaubnis munter allein nächtliche und WE-Bereitschaftsdienste geschoben hat)