PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Letzter Versuch Biochemie vergeigt, was nun?



Seiten : [1] 2 3 4 5 6

nrc91
27.03.2010, 15:32
Hallo,

ich habe meinen letzten Versuch in Biochemie (nach Härtefall) versiebt und ein weiterer Härtefall wurde abgelehnt.
Da Biochemie das letzte ist, was mir zum Physikum fehlt und ich wirklich unbedingt Medizin studieren möchte, bin ich nun auf der Suche nach einer Lösung.
Hat jemand Erfahrung mit Studium im Ausland (werden Leistungen aus D anerkannt oder beginnt der Spaß von vorne), mit dem Erlangen des Biochemiescheins an einer anderen Uni in D als Externer (ist das überhaupt noch möglich?) oder mit Möglichkeiten über nen Anwalt oder oder.
Ich bin momentan wirklich ratlos und über jedliche Hilfe dankbar.

Viele Grüße
Elli


Ps: Ich bitte euch, alle Kommentare von wegen "vllt solltest du dann was anderes studieren" zu unterlassen, da das momentan für mich noch nicht in Frage kommt, lieber fang ich im Ausland nochmal bei 0 an.

Coxy-Baby
27.03.2010, 15:37
Dieses Thema hatten wir schon relativ häufig hier, vielleicht hilft die Suchfunktion...

z.B. http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=57044
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=57016

nrc91
27.03.2010, 16:06
Hallo,

danke erstmal für die schnelle Antwort. Nun ist es so, dass ich die Beiträge vorher schon gelesen hatte und da nichts passendes für mich dabei war..

Viele Grüße, Elli

Coxy-Baby
27.03.2010, 16:36
Nichts passendes dabei? Das tut mir leid.
Also wir halten mal fest: Den BC-Schein kriegste an deiner Uni nicht mehr (wirst wahrscheinlich auch irgendwann deswegen geext?), als Externer gehts glaub ich nirgendwo mehr, selbst wenn du dich als Ortswechsler einschreibst, mußte wahrscheinlich unterschreiben das du noch Prüfungsanspruch hast (haste ja nicht mehr).Also relativ schwierig..... bis unmöglich.
Zum Thema Ausland, einfach mal in den entsprechenden Länderinfos schauen, denn Ausland ist doch etwas unspezifisch.

PS: Was soll der Anwalt eigentlich machen?

nrc91
27.03.2010, 18:05
In nem anderen Thread hatte jemand von einem Fall mit Anwalt berichtet. Eigentlich bin ich kein großer Fan von durchklagen, aber da mir ein Attest nicht anerkannt wurde und es jetzt an 2 Punkten scheitern sollte, sind mir da fast alle (legalen) Mittel und Wege recht...

Hat jemand vllt davon schon gehört, dass man sich bei der ZVS neu bewerben kann? Hat man da keinen Nachteil, dass man sich ja schonmal beworben hat?

Irgendwie liest man überall nur, dass es vielen so geht, aber ne richtige Lösung gibts halt nich:-nix

Coxy-Baby
27.03.2010, 18:21
Aber einen Härtefallantrag hattest du gekriegt oder? Und das Attest (wo du dann jetzt gegen klagen willst) bezog sich auf einen regulären Versuch?

Du kannst dich gerne wieder bei der ZVS bewerben, dann zum ersten Semester und an deiner neuen Uni wirst du wahrscheinlich auch unterschreiben müssen (zumindestens bei uns) das du noch Prüfungsanspruch hast, es gibt auch Unis die tragens in die Exma ein.....

"Irgendwie liest man überall nur, dass es vielen so geht, aber ne richtige Lösung gibts halt nich" Schonmal dran gedacht, daß es für den Großteil einfach keine (befriedigende) Lösung GIBT?

Dokra
27.03.2010, 18:21
Hey!
Ich hab genau das gleiche Drama leider bei einer Freundin erleben müssen:
Wie ich das mitbekommen habe, kann man sich einen erneuten Anlauf bei der ZVS sparen, die haben an Unis mit mehr Wiederholungsprüfungen verwiesen. Wo studierst du denn bzw. wie viele Versuche hattest du denn? Bei uns gibt's 5 Wiederholungsmöglichkeiten- sprich man kann jede vorklinische Prüfung 6 mal machen! Soweit mir bekannt ist, sind das mit Abstand die meistmöglichen Versuche.
Also vielleicht versuchst du's zum Beispiel mal hier oder erkundigst dich an anderen Unis.
Meine Freundin hat sich bewußt gegen das Ausland entschieden- war hier 6 mal durch Physio gerasselt & hätte bundesweit keinen Prüfungsanspruch mehr gehabt.
sie hätte zwar im Ausland studieren können, in Deutschland später aber nicht praktizieren!!!Weil sie von Seiten der BRD ja ihren Anspruch verloren hatte.Und sie wollte sich so quasi nicht "selbst aus D rausschmeißen" ;-) wie genau das allerdings die juristische Begründung ist, kann ich dir nicht sagen. Letzlich hat sie sich für das "kleinere Übel" (in ihren Augen) entschieden und hat mit Zahnmedizin begonnen... vielleicht wäre das ja auch was für dich?

lottisworld
27.03.2010, 18:53
Aber ist es nicht grundsätzlich so, das bei verlorenem Prüfungsanspruch die Möglichkeit besteht, den kompletten Kurs zu wiederholen?
Hier in Berlin steht das jedenfalls so in der LVO, und so wie ich das verstanden habe, betrifft das auch nur den jeweiligen Teilbereich, also den, wo die Klausur nicht bestanden wurde.
Von Ehemaligen (ältere LVO) weiß ich, das die sehr wohl die Möglichkeit hatten, den Schein in einem anderen Bundesland zu erwerben, wenn sie es hier nicht geschafft hatten.(Da gab es das mit Kurswiederholung noch nicht)
Ich würde auf jeden Fall mal in Kontakt treten mit den Lehrsekretariaten anderer Unis und das abklären. Und vor Allem nicht die Exmatrikulation abwarten...
Danach wirds nämlich richtig schwer...
Kopf hoch, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
LG

Hoppla-Daisy
27.03.2010, 19:53
Aber ist es nicht grundsätzlich so, das bei verlorenem Prüfungsanspruch die Möglichkeit besteht, den kompletten Kurs zu wiederholen?
Wie bei IMPP-Fragen gilt auch hier: Grundsätzliches gibt es selten bis (Betonung auf) nie ;-)


Und vor Allem nicht die Exmatrikulation abwarten...
Danach wirds nämlich richtig schwer...
Danach wird es nicht nur schwer, sondern so gut wie unmöglich - Betonung auf unmöglich ;-)


Kopf hoch, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!
LG
Ach wäre doch nur alles im Leben so einfach :-D

Strodti
29.03.2010, 21:17
@Dokra: Das stimmt so nicht... Natürlich wird ein Studienabschluss (vor allem EU Abschlüsse) in D anerkannt. Studieren darfste halt hier nicht mehr.

Ehemaliger User 05022011
29.03.2010, 21:43
also ich hab jetzt nicht alles durchgelesen, dies vorweg ...

ich kenne jemanden, dem es auch so ging - war beim letzten Versuch um einen Punkt vorbei gerauscht - er hat dann mit dem Professor vereinbart, dass er weitermachen darf, wenn er ihm den Schein, den er in Ungarn machen wollte, vorlegt - ist dann auch nach Ungarn gegangen, hat dort nur den Schein gemacht und durfte - der Absprache gemäß, dann weiter studieren, dass heißt ihm wurde der Schein anerkannt ( weiß nun nur nicht genau, ob vom Landesprüfungsamt oder vom Professor der deutschen Uni mit dem er die Absprache hatte) - vielleicht hilft es ja, d.h. du könntest versuchen auch mit deinem Professor oder dem LPA zu reden und zu fragen, ob dir ein in Ungarn absolvierten Schein (ist da auch nicht leicht ihn zu bekommen und das wissen die hier in Deutschland auch) anerkannt wird

nrc91
29.03.2010, 23:26
danke allen für die hilfreichen antworten... mit ungarn hatte ich auch schon geschaut, weißt du, ob er sich fürs erste semester oder für ein höheres beworben hat?
immerhin weiß ich inzwischen, dass die mich nich zwangsexen können juhu :)

Ehemaliger User 05022011
29.03.2010, 23:33
danke allen für die hilfreichen antworten... mit ungarn hatte ich auch schon geschaut, weißt du, ob er sich fürs erste semester oder für ein höheres beworben hat?
immerhin weiß ich inzwischen, dass die mich nich zwangsexen können juhu :)

ich glaube er hat sich für gar kein Semester beworben, sondern machte dort nur die Biochemie - ruf doch einfach mal an in Budapest oder den anderen Unis und frag, ob das geht - seh ihn jetzt leider die nächste Zeit nicht, so dass ich nicht genauer nachfragen kann

Dokra
30.03.2010, 12:56
@Dokra: Das stimmt so nicht... Natürlich wird ein Studienabschluss (vor allem EU Abschlüsse) in D anerkannt. Studieren darfste halt hier nicht mehr.


Man lernt nie aus :-) dann hab ich das damals beim Anwalt wohl falsch verstanden :-)

Miyu
01.04.2010, 14:24
danke allen für die hilfreichen antworten... mit ungarn hatte ich auch schon geschaut, weißt du, ob er sich fürs erste semester oder für ein höheres beworben hat?
immerhin weiß ich inzwischen, dass die mich nich zwangsexen können juhu :)

Wenn ich mal fragen darf - wieso koennen sie das nicht?

nrc91
02.04.2010, 19:26
Wenn ich mal fragen darf - wieso koennen sie das nicht?

weil das bei uns nicht vorgeschrieben ist...

Coxy-Baby
02.04.2010, 20:59
im Hochschulgesetz deines Bundeslandes gibt es keinen Paragraphen zur Exmatrikulation?
Wo ist das denn?

NickRiviera
08.07.2010, 08:27
Kann man sich nicht in Zahnmedizin einschreiben, da den Schein machen und dann wieder versuchen zu Medizin zu wechseln (falls die Zahnis an der Uni zusammen mit den Humanmedizinern Biochemie haben und der Schein gleichwertig ist)?

Nilani
08.07.2010, 16:06
Klar kann man ... ist nur nicht so einfach, wie es in deiner Theorie klingt. Für Zahnmed. braucht man auch einen gewissen Durchschnitt, inzwischen ähnliche Wartezeit. "Einfach mal so" nen Schein kriegt man dort auch nicht geschenkt und wieder rüberwechseln, wird noch schwieriger. Gibt unzählige Threads darüber und der Threadersteller dürfte inzwischen entweder eine Lösung gefunden oder sich von der Medizin verabschiedet haben.

Stromer
10.07.2010, 10:45
Sommeruni in Chicago

Hat ein Freund von mir gemacht. 3000 Euro/Dollar, weiß ich jetzt nicht. 6 Wochen geht es, eine harte Zeit war es, aber geklappt hats :-party