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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gebühr für Erteilung der Approbation steuerlich absetzen?



Sjürgen-Syndrom
29.03.2010, 21:08
Hallo Forum,

da ich als Noch-Student bisher quasi von Luft und Liebe gelebt habe und, sobald ich in 2 Monaten Arzt bin, eine Menge Schulden zurückzuzahlen haben werde (Bafög & Darlehen für Studiengebühr), ist es für mich von großem Interesse, ob ich die im Zusammenhang mit der Erlangung der Approbation aufgewendeten Beträge (insbersondere natürlich die eigentliche (überhöhte) Gebühr von 200€) als Werbungskosten in meiner ersten Steuerabrechnung geltend machen kann?

Hat das schon jemand von euch versucht?

Thomas24
29.03.2010, 21:10
Hallo Forum,

da ich als Noch-Student bisher quasi von Luft und Liebe gelebt habe und, sobald ich in 2 Monaten Arzt bin, eine Menge Schulden zurückzuzahlen haben werde (Bafög & Darlehen für Studiengebühr), ist es für mich von großem Interesse, ob ich die im Zusammenhang mit der Erlangung der Approbation aufgewendeten Beträge (insbersondere natürlich die eigentliche (überhöhte) Gebühr von 200€) als Werbungskosten in meiner ersten Steuerabrechnung geltend machen kann?

Hat das schon jemand von euch versucht?

Geht eigentlich problemlos :-))
Aber das Bafögamt meldet sich wegen der Rückzahlung eigentlich erst in einigen Jahren bei Dir- also musst du nicht sofort den Besuch einiger dunkel gekleideter Herren mit Akzent und amerikanischem Sportgerät in der Hand fürchten. Viel Spaß im ersten Job!

Hellequin
29.03.2010, 21:28
Ja, lässt sich alles absetzen, egal ob die Kosten für die Approbationsurkunde, das dafür benötigte Führungszeugnis etc.. Also schön alle Unterlagen und Belege aufheben, das gilt gleichermassen wenn du für deinen ersten Job umziehst.

MD23
29.03.2010, 22:58
Das geht aber nur, wenn du die Gebühren in dem Jahr der Steuererklärung bezahlt hast, oder? Ich habe Nov 2008 meine Appro und erst 2009 angefangen zu arbeiten. Somit kann ichs nicht absetzen, oder?

John Silver
29.03.2010, 23:23
Versuchen kann man's. Ich habe eine Prüfung im Jahr, als ich schon gearbeitet habe, abgelegt - bezahlt habe ich aber im Jahr davor. Ich habe die Prüfungsgebühr abgesetzt und eine kurze Erklärung geschrieben - und siehe da, es ging durch.

Vhagar
03.03.2011, 13:11
Hallo erstmal zusammen!

Bin neu im Forum, komme eigentlich aus einer anderen beruflichen Ecke, sitze aber gerade an der Steuererklärung meiner Freundin, welche Ärztin ist.

Hab auch gerade den Punkt mit der Approbation und der Verwaltungsgebühr erreicht.

Wo genau habt ihr das denn als Werbungskosten abgesetzt?

Mir sind die Punkte Fortbildungskosten und sonstige Werbungskosten ins Auge gesprungen. Wobei ich eher zu den den sonstigen Werbungskosten tendiere. Falls das jemand weiß, fände ich es äußerst nett, wenn er bereit wäre dieses Wissen mit mir zu teilen.

Gruß
Vhagar

Gersig
03.03.2011, 13:21
Hallo und willkommen im Forum :-)

Die Einteilung der Werbungskosten auf dem Formular oder in ELSTER dient nur zur Orientierung. Prinzipiell kannst du es überall hinsetzen. Bei Fortbildungen gibt's zwei Dinge zu beachten:

1. Kosten, die der Arbeitgeber erstattet, NIE absetzen. Das wäre Betrug und kommst bei der nächsten Betriebsprüfung raus

2. Man kann, wenn der Arbeitgeber nichts erstattet, gnadenlos alles absetzen, was mit der Fortbildung im Zusammenhang steht (Übernachtung, Anfahrt, Verpflegungsmehraufwand)

:-top

FirebirdUSA
07.03.2011, 05:52
Hallo und willkommen im Forum :-)

1. Kosten, die der Arbeitgeber erstattet, NIE absetzen. Das wäre Betrug und kommst bei der nächsten Betriebsprüfung raus

:-top

Stimmt so nicht ganz, ich würde dir immer empfehlen auch vom Arbeitgeber erstattete Kosten anzugeben, gleichzeitig aber auch den Erstattungsbetrag mit anzugeben. Z.B. gibt mein Arbeitgeber die erstatteten Kosten auf der Lohnsteuerbescheinigung mit an. Wenn ich dann nicht die entsprechenden Kosten aufliste zahle ich für die Erstattung noch Steuern nach. Es stimmt natürlich, dass du nicht zweimal die gleichen Kosten absetzen darfst (einmal vom Arbeitgeber und einmal von der Steuer).

Sebastian1
07.03.2011, 06:58
Den Fall hatte ich mit einer Fortbildung, bei der nur ein pauschaler Betrag übernommen wurde. Die Kursgebühren waren höher, dazu kamen noch Fahrt-, Übernachtungs- und verpflegungskosten.
Ich habe die Kosten anzüglich der Arbeitgeberpauschale geltend gemacht, indem ich einfach alle Belege (also Kosten wie auch Erstattungsnachweis des Arbeitgebers) beigefügt habe, das wurde problemlos und korrekt durch das FA berechnet. Auf der Lohnsteuerbescheinigung waren diese Erstattungen - wenn ich mich richtig erinnere - nicht angegeben.

LasseReinböng
09.03.2011, 11:53
WAAAS ? 200 Euro kostet die Appro-Urkunde ?? :-((

Edit: in meinem Bundesland Schleswig-Holstein scheint sie 95 € zu kosten.

Habs gerade mal gegoogelt - und als ich Approbationsurkunde in der Adresszeile eingegeben hatte schlug mir Google doch gleich als drittes "Approbationsurkunde fälschen" als Suchbegriff vor. :-)) Gutti lässt grüßen.

sdae
09.03.2011, 11:58
150 EUR in RLP. Dazu kommen noch Gebühren für das Führungszeugnis, die Beglaubigungen, etc.

Promovieren ist nochmal so teuer ;)