Sebastian1
30.01.2003, 00:38
Folgenden Artikel mal zu eurer Kommentierung ohne weitere Anmerkungen von mir.
Gruß,
Sebastian
Quelle: tagesschau.de
Link zum Artikel: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,2044,OID1480906_TYP6_THE,00.html
"München verbietet "Körperwelten"
Wegen Verstoßes gegen das Bestattungsrecht und die Menschenwürde wird die Leichenausstellung "Körperwelten" des umstrittenen Anatomie-Professors Gunther von Hagens in München untersagt. Der Stadtrat billigte am Abend mit breiter Mehrheit bei nur acht Gegenstimmen die Verbots-Absicht des Kreisverwaltungsreferats (KVR).
Die Ordnungsbehörde hatte nach rechtlicher Prüfung schon entschieden, die öffentliche Schau von präparierten Leichen verstoße gegen das bayerische Bestattungsrecht und die Menschenwürde. Die Wander-Ausstellung sollte von Ende Februar an in München Station machen. Auch eine von dem Professor ursprünglich angekündigte Leichensektion wird auf Grund des Stadtratsbeschlusses verboten. Allerdings hatte von Hagens von diesem Plan bereits Abstand genommen. Erst vor wenigen Wochen hatte der Heidelberger Mediziner in London vor zahlendem Publikum die Leiche eines im Alter von 72 Jahren gestorbenen Deutschen zerschnitten.
Publikumserfolg rechtlich bislang ungeprüft
Die Ausstellung, bei der mehr als 200 menschliche Präparate gezeigt werden, war bereits in mehreren deutschen Städten ein großer Publikumserfolg. Der Münchner Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle hatte jedoch betont, dass in den anderen Städten nie eine rechtliche Prüfung stattgefunden habe. Nach dem bayerischen Bestattungsrecht müssten Leichen aber binnen 96 Stunden bestattet oder verbrannt werden, es sei denn, die Leiche müsse noch für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Die Ausstellung diene aber nicht der Wissenschaft.
Als zweites und wichtigeres Argument führte der KVR-Chef die Menschenwürde an. Die Ausstellung verstoße eindeutig gegen den Artikel eins des Grundgesetzes, der die Menschenwürde schützt, und zwar auch über den Tod hinaus. Bei der Ausstellung von präparierten Leichen werde der Tod zum Spektakel gemacht. Neben den rechtlichen Bedenken hatte das Referat eine Reihe weiterer Probleme gehabt. So sei die Herkunft der Leichen ungeklärt gewesen."
Gruß,
Sebastian
Quelle: tagesschau.de
Link zum Artikel: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,2044,OID1480906_TYP6_THE,00.html
"München verbietet "Körperwelten"
Wegen Verstoßes gegen das Bestattungsrecht und die Menschenwürde wird die Leichenausstellung "Körperwelten" des umstrittenen Anatomie-Professors Gunther von Hagens in München untersagt. Der Stadtrat billigte am Abend mit breiter Mehrheit bei nur acht Gegenstimmen die Verbots-Absicht des Kreisverwaltungsreferats (KVR).
Die Ordnungsbehörde hatte nach rechtlicher Prüfung schon entschieden, die öffentliche Schau von präparierten Leichen verstoße gegen das bayerische Bestattungsrecht und die Menschenwürde. Die Wander-Ausstellung sollte von Ende Februar an in München Station machen. Auch eine von dem Professor ursprünglich angekündigte Leichensektion wird auf Grund des Stadtratsbeschlusses verboten. Allerdings hatte von Hagens von diesem Plan bereits Abstand genommen. Erst vor wenigen Wochen hatte der Heidelberger Mediziner in London vor zahlendem Publikum die Leiche eines im Alter von 72 Jahren gestorbenen Deutschen zerschnitten.
Publikumserfolg rechtlich bislang ungeprüft
Die Ausstellung, bei der mehr als 200 menschliche Präparate gezeigt werden, war bereits in mehreren deutschen Städten ein großer Publikumserfolg. Der Münchner Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle hatte jedoch betont, dass in den anderen Städten nie eine rechtliche Prüfung stattgefunden habe. Nach dem bayerischen Bestattungsrecht müssten Leichen aber binnen 96 Stunden bestattet oder verbrannt werden, es sei denn, die Leiche müsse noch für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Die Ausstellung diene aber nicht der Wissenschaft.
Als zweites und wichtigeres Argument führte der KVR-Chef die Menschenwürde an. Die Ausstellung verstoße eindeutig gegen den Artikel eins des Grundgesetzes, der die Menschenwürde schützt, und zwar auch über den Tod hinaus. Bei der Ausstellung von präparierten Leichen werde der Tod zum Spektakel gemacht. Neben den rechtlichen Bedenken hatte das Referat eine Reihe weiterer Probleme gehabt. So sei die Herkunft der Leichen ungeklärt gewesen."