Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag3 - A30/B15 - DRG
Unregistriert
14.04.2010, 19:25
Wird nicht die Entgeltzahlung anhand der DRGs (D) berechnet??
Medilearn gibt Antwort E (tagesgeldliche Pflegesätze) als Lösung an...
Das wollte ich auch eben fragen.
Oder wird man als Opfer einer bewaffneten Geiselnahme anders behandelt?
Wobei ja dann nicht der Patient anders behandelt wird, sondern nur die Krankenkasse?!?
Unregistriert
14.04.2010, 19:28
leider stimmt das...aber auch fraglich die Frage, es kommt wohl noch der DRG-Systemzuschlag dazu, was auch immer das sein soll
Unregistriert
14.04.2010, 19:34
Hätte jetzt auch DRGs gedacht, war doch so in den älteren Fragen, oder?
Alphaglukosidase
14.04.2010, 19:34
Ich meine mich zu erinnern, dass eben in der Psychiatrie als einzige Ausnahme anders abgerechnet wird. Hab auch schon versucht zu googeln, aber nicht direkt was gefunden. Aber die Frage muss sich doch rechtlich ziemlich eindeutig beantworten lassen, oder?
MEDI-LEARN
14.04.2010, 19:34
Antwort E ist richtig, denn Psychiatrien und Psychosomatische Krankenhäuser rechnen nach tagesgleichen Pflegesätzen ab. Es kommt zwar noch der genannte Systemzuschlag nach G-DRGs dazu, aber danach wurde hier nicht gefragt.
Zum Nachlesen gerne hier:
http://www.krankenhausaufnahme.de/stationaer/allgemein.php
Viel Erfolg wünscht das
Medi-Learn Team
Unregistriert
15.04.2010, 08:39
Nee, ganz sicher nach tagesgleichen Pflegesätzen. Die "Psychiatrie-DRGs" kommen erst 2013 und werden gerade vorbereitet.
LG, Maja
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