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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führungszeugnis



joey
31.01.2003, 20:47
Hi Leute!

Kennt sich jemand mit der Approbationsordnung aus?
Da braucht man ja sicher ein polizeiliches Führungszeugnis, was darf da drin stehen bzw nicht drinstehen damit man dier Approbation erhält?
Ich würde nämlich gerne an verschiedenen Aktionen gegen den Irakkrieg teilnehmen. Unter anderem an einen Go In auf einen Truppenübungsplatz, was aber, glaub ich nicht legal ist. Allerdings will ich auch nicht meine Approbation auf´s Spiel setzten.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
:-dagegen

Heinz Wäscher
31.01.2003, 20:58
Also,das Führungszeugnis muß sehr aktuell sein,außerdem mußte versichern,daß kein (Straf-)Gerichtsverfahren läuft
Wenn Du was gegen den Krieg machst:
Laß Dich nicht erwischen
Sieh zu,daß Du im Falle eines Falles mit ner "freien Meinungsäußerung" durchkommst
auch Bewährungsstrafen tauchen im Führungszeugnis auf,werden nach Ablauf aber gelöscht

Ich wußte es,diese Richtersendungen sind doch zu was gut

Sollteste doch neBewährung kriegen,dann exmatrikulier Dich nicht

Mach ne Diss. oder n Aufbaustudium...

Froschkönig
07.02.2003, 01:54
Also meines Wissens kann Dich so ein Eintrag ins Führungszeugnis ziemlich überraschend ereilen : Wenn Du z.B. in der Fußgängerzone ungünstigerweise in eine Demomenge gerätst und von den Ordnungshüter dann mitabgeschleppt wirst. Da machen die kein langes gezeter mit "aber ich bin doch bloß...."
So ist jedenfalls mein Kenntnisstand und den hab ich von einem hiesigen Polizisten mit ein paar silbernen Sternchen auf der Schulter, der sollte sich da halbwegs auskennen.

Wenn Du nun also auf einem Truppenübungsplatz wegen sowas aufgegriffen wirst, ist es wohl noch unwahrscheinlicher, sich mit "Aber ich war nur zufällig da" rauszureden....

Was die "Freie Meinungsäußerung" angeht :
Die steht im Grundgesetz. Ebenso wie die Versammlungsfreiheit. Wenn allerdings eine angekündigte Demo gerichtlich untersagt wurde und das bekannt ist, hebt sich da rechtlich das Grundgesetz auf und Du hast leider Pech gehabt.

Abgesehen davon ist ein Truppenübungsplatz Bundeseigenes Gelände. Wenn Dich also jeamd drankriegen wollte, könnte er Dich zumindest wegen unerlaubten betretens verarschen wollen.
Ach und nochwas : Wenn Du hingehst, nicht auf die Panzerschießbahn stellen :-D