joeyB
16.04.2010, 11:54
Hallo zusammen,
habe schon ein paar Threads zum Thema Teilstudienplatz -> Vollstudienplatz gesehen, allerdings sind mir da noch ein paar Sachen unklar.
Konnte über das Losverfahren einen Teilstudienplatz in Göttingen ergattern und bin auch schon mit der ZVS in Kontakt getreten, allerdings sind mir da noch ein paar Details unklar.
Ich warte jetzt seit 2006 auf meinen Platz, habe also für dieses Wintersemester 8 Wartesemester zusammen. (Wenn ich mich nicht verrechnet habe) Ferner in 2 Jahren dann 12 Wartesemester, womit ich ja, wenn das Ganze nicht noch komplett nach oben schiesst, im realistischen Zulassungsbereich liegen sollte.
Da ich sehr gerne eigentlich doch in meiner Heimatregion das Studium zu Ende führen möchte, wenn das alles so klappt und gut hinhaut, wie ich mir das vorgestellt habe, würde ich gerne wissen, ob ich da jetzt schon irgendwelche Maßnahmen ergreifen sollte ?!
Klar ist, das ich mich weiter bei der ZVS bewerbe. Ist denen dann auch bewusst, das ich direkt für das 5. Semester nen Platz bekommen will oder werd ich da wie ein Erstsemester behandelt ? Sprich, im Fall der Fälle, bekomme ich dort nur nen Platz und muss von "Null" anfangen obwohl ich das Physikum und die entsprechenden Qualifikationen schon habe ?!
Dann gibt es ja noch die Möglichkeit sich bei den Unis zu bewerben. Wie sieht hier die Sachlage aus ? Bereits jetzt anfangen sich zu bewerben, also schon im 1. Semester ? Wie liegen da die Entscheidungskriterien, spielen die Noten eine maßgebliche Rolle oder "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." ?
Verstehe dieses ganze Konstrukt noch nicht vollkommen, vor allen Dingen die ZVS - Geschichte nicht. Habe da aufgeschnappt, das die ZVS nur für die Erstsemester - Bewerbung zuständig ist, wo steckt dann der Sinn das ich mich weiter dort bewerbe ? Wenn ich über die Wartezeitquote einen Studienplatz in 2 Jahren bekommen sollte, was, nach heutigem Stand bei 12 Wartesemestern ja nicht so schlecht aussehen sollte, würde der dann automatisch für das 5. Semester bei der Uni meiner Wahl gelten oder wie habe ich das zu verstehen ?
Hoffe ihr könnt mir Licht ins Dunkel bringen und entschuldigt, wenn ich noch einen Thread dazu aufmache, aber die bisherigen konnten mich noch nicht zu 100% aufklären.
Grüße
habe schon ein paar Threads zum Thema Teilstudienplatz -> Vollstudienplatz gesehen, allerdings sind mir da noch ein paar Sachen unklar.
Konnte über das Losverfahren einen Teilstudienplatz in Göttingen ergattern und bin auch schon mit der ZVS in Kontakt getreten, allerdings sind mir da noch ein paar Details unklar.
Ich warte jetzt seit 2006 auf meinen Platz, habe also für dieses Wintersemester 8 Wartesemester zusammen. (Wenn ich mich nicht verrechnet habe) Ferner in 2 Jahren dann 12 Wartesemester, womit ich ja, wenn das Ganze nicht noch komplett nach oben schiesst, im realistischen Zulassungsbereich liegen sollte.
Da ich sehr gerne eigentlich doch in meiner Heimatregion das Studium zu Ende führen möchte, wenn das alles so klappt und gut hinhaut, wie ich mir das vorgestellt habe, würde ich gerne wissen, ob ich da jetzt schon irgendwelche Maßnahmen ergreifen sollte ?!
Klar ist, das ich mich weiter bei der ZVS bewerbe. Ist denen dann auch bewusst, das ich direkt für das 5. Semester nen Platz bekommen will oder werd ich da wie ein Erstsemester behandelt ? Sprich, im Fall der Fälle, bekomme ich dort nur nen Platz und muss von "Null" anfangen obwohl ich das Physikum und die entsprechenden Qualifikationen schon habe ?!
Dann gibt es ja noch die Möglichkeit sich bei den Unis zu bewerben. Wie sieht hier die Sachlage aus ? Bereits jetzt anfangen sich zu bewerben, also schon im 1. Semester ? Wie liegen da die Entscheidungskriterien, spielen die Noten eine maßgebliche Rolle oder "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." ?
Verstehe dieses ganze Konstrukt noch nicht vollkommen, vor allen Dingen die ZVS - Geschichte nicht. Habe da aufgeschnappt, das die ZVS nur für die Erstsemester - Bewerbung zuständig ist, wo steckt dann der Sinn das ich mich weiter dort bewerbe ? Wenn ich über die Wartezeitquote einen Studienplatz in 2 Jahren bekommen sollte, was, nach heutigem Stand bei 12 Wartesemestern ja nicht so schlecht aussehen sollte, würde der dann automatisch für das 5. Semester bei der Uni meiner Wahl gelten oder wie habe ich das zu verstehen ?
Hoffe ihr könnt mir Licht ins Dunkel bringen und entschuldigt, wenn ich noch einen Thread dazu aufmache, aber die bisherigen konnten mich noch nicht zu 100% aufklären.
Grüße