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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ortsantrag, oder nicht?



runge
19.04.2010, 16:05
Hallo liebe Liebenden..

ich bin am grübeln, wie meine Chance auf eine Bewilligung zu einem Ortsantrag stehen, und ob sich dieser lohnen würde.

Abi ist 2,1 , 2 Wartesemester, und lebe in Berlin.

Aus folgendem Grund beantrage ich einen Ortsantrag, (Zitat aus dem Gutachten)
"Varusfehlstellung rechtes Knie bei multiplen Osteochondromen und Epiphysiodese sowie Kreuzbandverletzung mit Mehretagenosteotomien rechts sowie Verkürzungsosteotomie mit erheblich verzögerter Heilung aufgrund von Osteosyntheselockerungen."

Beinlängenverkürzung wurde Januar 2010 durchgeführt, August 2009 wurde das rechte Bein "gerichtet". Deshalb hab ich links wie rechts noch Material, rechts eine verminderte Belastung (grund Kreuzband) sowie links momentan auch und bin deshalb auf meine Eltern längerfristig angewiesen oder anderer Hilfspersonen. Das wird sich längere Zeit noch auswirken auf mich, und dazu kommen dann noch die anfälligen Materialentfernungen in den nächsten Jahren.
Bis dato hab ich gesamt fast 12-15 Operationen hinter mir..

Frage ist,
ist das ausreichend für einen Ortsantrag oder sogar mehr?
sollte ich diesen überhaupt stellen, weil sich dadurch meine Chancen nicht wirklich verbessern in Berlin? (DN 2,1 , Wartesemester 2)
kann ich mir meine Krankenhauszeit irgendwie anrechnen lassen? Ich bin seit August 2009 nicht fähig, einen Beruf, Praktika oder sonstiges zur sinnvollen Überbrückung meiner Wartezeit auszuführen.

So erstmal genug, bei Fragen fragt.

Nerkata
19.04.2010, 16:29
Ich muss dich leider enttäuschen, denn laut ZVS muss bei dir diese Situation vorliegen:

Diese zwingende Bindung muss mit einem fachärztlichen Gutachten begründet werden, aus dem sich nachvollziehbar ergibt, aus welchen Gründen eine ärztliche Behandlung zwar am gewünschten Studienort, nicht aber an einem anderen Studienort möglich ist; einfache ärztliche - auch fachärztliche - Bescheinigungen und Atteste reichen nicht aus. Das fachärztliche Gutachten muss die Bezeichnung der Krankheit, unter der die Bewerberin / der Bewerber leidet, enthalten.


Ich persönlich sehe aber nicht, warum du genau in Berlin studieren musst. Da du auch nicht schwerbehindert bist musst du wie jeder andere die Wartesemester absitzen.

Alles in allem tut es mir ja Leid, dass du dich so schwer verletzt hast... Ich selbst hatte 2-3x am Bein eine Verletzung die mich mehrere Wochen Krücken gekostet hat, ABER du hast ein Abi von 2,1. Wieso solltest du deshalb einen Platz bekommen und andere mit 2,0 müssen stellenweise Jahre warten?

runge
19.04.2010, 16:35
Ich bin die nächsten 2 Jahren mindestens noch an Berlin gebunden, auf Grund der Metalle die rechts im Unterschenkel und Oberschenkel und links in der Hüfte sind.

Das ganze ist keine Verletzung. Sondern die Ausgangskrankheit sind bei mir Exostosen, eine verkaterte sich an einer Wachstumsfuge, das Bein entfaltete nicht seine komplette Länge, weshalb ich jetzt den ganzen Quatsch habe. Verletzung war lediglich das Kreuzband.

Die kann ich auch einfach nicht von irgendeinem anderen entfernen lassen, da ich seitdem ich 6 Jahre alt bin bei meinem Orthopäden bin, und es immer wieder zu Komplikationen gekommen ist und auch mit Sicherheit weiter kommen wird, und ich nicht da erst eine Kooperation mit mehreren Ärzten eingehen möchte. Meine Beine sind schon zerstört genug.

Das stellt auch die Frage, was ist ein fachärztliches Gutachten? Dieses Schreiben hat mir mein Facharzt geschrieben und ist auch als Gutachten zu verstehen. Seiner Meinung nach wäre ein Gutachten relativ teuer, und würde bis zu 1000€ kosten.

ehem-user-21-04-2023-1140
19.04.2010, 19:32
Du brauchst Dir die Frage mit dem Orstantrag überhaupt nicht zu stellen, denn der hilft Dir nur in der Wartezeitquote und der Abiturbestenquote weiter. Bei DN 2,1 und WS 2 bei beiden Quoten keine Chance! Sorry

runge
22.04.2010, 18:04
Alles klar danke für die Antworten. Dann werd ich es wohl lieber auf normalem Wege versuchen. Möge das Los mit mir sein. :)