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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterermächtigungsbefugnis



kat66
02.05.2010, 06:54
Hallo, kann mir jemand sagen ob die Weiterbildungsermächtigung Klinikgebunden oder Personengebunden ist?

z. B. ich entscheide mich für eine Klinik, weil der Chefarzt volle Weiterbildungsbefugnis für Orthopädie hat also 6 Jahre, aber was ist dann wenn der Chefarzt geht und eine neuer kommt?

dreamchaser
02.05.2010, 08:13
Dann muss der neue Chefarzt erst die Weiterbildungsermächtigung beantragen und bekommen. Diese ist personenbezogen - du weisst ja nicht, ob der neue Chefarzt auch alle Fertigkeiten mitbringt, die er für eine volle Weiterbildungsermächtigung benötigt.

Assistent 3:16
02.05.2010, 13:00
Das stimmt schon jedoch orientiert sie die Weiterbildungsbefugnis vor allem an den Fallzahlen und Untersuchungszahlen der Klinik, weniger am Chef. Aber es stimmt schon wenn der neue Chef z.b. keine Zusatzbezeichnung Intensivmedizin etc. hat kann schon passieren das die Weiterbildungsermächtigung weniger wird, sollte aber eher die Ausnahme sein.

DocSchmitti
03.05.2010, 20:25
Die WB-Befugnis ist Personenbezogen und wird daher verfallen, wenn der Chef geht. Allerdings gibt es oft eine Übergangsfrist und der neue Chef hat eine gewisse Zeit, um die Wb-Befugnis ebenfalls zu beantragen. Ggf. kann die Wb-Befugnis auch auf einen OA übergehen, der die entsprechende Qualifikation mitbringt.

stennadolny
03.05.2010, 20:36
So ist es.

Vorübergehend kann es auch irgendein OA oder mehrere OÄ erhalten, auch der CA. Allerdings ist dies vielen neuen Chefs zu blöde und es gibt monate- jahrelang überhaupt keine Weiterbildungsbefugnis, selbst in Unikliniken. Irgendwann wollen dann manche CÄ die volle WB beantragen, was aber nach hinten losgehen kann.

M.E. ist ohne Befugnis keine WB möglich, also sind die Zeiten nicht anzurechnen. (Wie auch- es gibt dafür ja noch nicht mal einen Verantwortlichen.....)

Wichtig ist für die Ärztekammern sowie arbeitsrechtlich auch, ob im Arbeitsvertrag die "Weiterbildung" drinne steht. Wenn ja, sind Zeiten ohne Weiterbildung(sbefugnis) klarerweise Vertragsbruch bzw. nicht erfüllter Arbeitsvertrag und müssen eigentlich an den regulären Arbeitsvertrag drangehängt werden können.

Es kommt meines Wissens schon vor, daß Ärztekammern bei fehlender WB-Befugnis die ausgestellten Zeugnisse nicht mehr für den FA anerkennen.

Antracis
04.05.2010, 19:13
Was haben wir doch für ein Glück, dass die Ärztekammern CAte nur für die Weiterbildung ermächtigen, nicht aber etwa deren Eignung dafür prüfen oder gar, ob die Ermächtigung überhaupt genutzt wird. ;-)

lg
Anti

Leelaacoo
05.05.2010, 14:02
Was haben wir doch für ein Glück, dass die Ärztekammern CAte nur für die Weiterbildung ermächtigen, nicht aber etwa deren Eignung dafür prüfen oder gar, ob die Ermächtigung überhaupt genutzt wird. ;-)

lg
Anti

Dann gäbs bald gar keine Fachärzte mehr:-nix

Wir hatten so einen Chefwechsel...1 Jahr lang galt die WB-Ermächtigung des alten CA weiter, zwischenzeitlich hat der neue CA diese beantragt und bekommen...ist in den meisten Fällen kein großes Problem. Trotzdem immer vor Antritt der Stelle bei der Ärztekammer nachfragen, wie lange und wofür die WB-Ermächtigung besteht...sonst steht man möglicherweise nach 5 Jahren blöd da und muss Zeiten anhängen.

LG Lee (und bei CÄ, denen die WB-Ermächtigung wurscht ist ---> gar nicht erst anfangen, das wird nicht das einzige Versäumnis sein!)