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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Doppellösung Hammerexamen 2010 Bestehungsgrenze ist zu korrigieren



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Elderas
08.05.2010, 11:18
Noch mal ne generelle Frage. Ich hab das noch nicht ganz verstanden. Wenn man seine Ergebnisse bekommen hat, dann hat man 3 Wochen Zeit dagegen Einspruch zu erheben. Aber wenn in dieser Zeit wirklich eine oder zwei Fragen noch anders gewertet werden, kommt das nicht auch allen anderen Prüflingen zu gute, oder nur dem der Einspruch eingelegt hat?
Ist der Einspruch nicht eher damit zu verstehen, dass der Antwortbogen falsch eingescannt wurde und dadurch vielleicht 1-3 Fragen falsch gewertet wurden?

Ich wünsch allen, die noch knapp auf der Kippe stehen viel Erfolg!

KuntaKinte
08.05.2010, 19:55
Also wenn das die Leitlinien bei der GERD sind, will ich lieber nicht nach den Leitlinien therapiert werden, ich nehme dann lieber 40 mg Antra und bin auf der sicheren Seite!
Die Frage ist der absolute Kandidat für den IMPP-Bock dieses Mal!

dux97
12.05.2010, 14:56
Hi!

Was steht denn genau im Herold, könntest Du mir das zitieren, da ich diesen Herold nicht habe?
Oder mir die ISBN geben?
Wäre für mich sehr wichtig...

Vielen Dank!

dux97
12.05.2010, 14:58
Hi!
Kannst Du mir die Stelle aus dem Herold zitieren, bzw. die ISBN geben, habe nämlich diesen Herold nicht, und wäre für mich sehr wichtig zu wissen...

Vielen Dank!!!

Elenchen
12.05.2010, 20:02
Lieber dux97,

leider hat sich das IMPP da wohl nicht geirrt, genau dieses Vorgehen, also eine zweimalige Kontrolle im ersten Jahr nach Diagnosestellung eines Barrett-Ösophagus OHNE intraepitheliale Neoplasien (IEN) und danach eine Kontrolle alle drei Jahre, wird in den offiziellen Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen vorgeschlagen...

guckst Du hier: http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/021-013.htm#kap6
(beim Thememkomplex VI: Barrett-Ösophagus)

Ich befürchte also, daß es da keine Chance gibt, zumindest nicht bei dieser Frage. Mir fällt leider auch keine andere ein. :-(

Trotzdem viel Glück noch.

Solara
12.05.2010, 21:27
Frage: wenn man Einspruch einlegen würde, könnte man dann am nächsten Termin teilnehmen oder wäre man dadurch gesperrt?
Und Einspruch = Klage?

lauxter
13.05.2010, 17:39
Zu den Leitlinien für die Behandlung des BÖ ist deine Zitierung so nicht richtig! Ich habe in dem Thread zu der Frage A18 bereits eine Begründung geschrieben. Mein Wiederspruch bezüglich der Frage ist bereits unterwegs und wurde von verschiedenen Internisten genauso beurteilt.

Elenchen
14.05.2010, 12:49
@lauxter: ich könnte mir vorstellen, daß das IMPP sich wegen der Geschichte mit der Dosiserhöhung des PPI dadurch aus der Affäre ziehen wird, daß im Zusammenhang mit dem Sodbrennen bei dem Patienten von "nur noch gelegentlich" gesprochen wird (das ist sozusagen nicht mehr so das Problem des Patienten), und dann ja wirklich quasi mit dem Holzhammer auf die Sache mit dem zweimaligen Nachweis ohne IEN am Ende der Frage hingewiesen wird...

aber denjenigen, denen wirklich nur ein Punkt fehlt, wünsche ich wirklich, daß das irgendwie Verständnis seitens der dämlichen IMPP-Fuzzis hervorruft, daß es nicht so wirklich glasklar ist, was gemacht werden müsste.

lauxter
15.05.2010, 12:27
Du hast schon recht, was den "Holzhammer" angeht. Ich denke das IMPP wollte wissen ob man weiß wann BÖ ohne IEN beziehungsweise Longbarrett kontrolliert werden muss. Mal abgesehen davon das Kliniker wohl schon früher eine Nachkontrolle ansetzen (nicht Leitlinien gestützt). In den Leitlinien zum BÖ wird aber unter dem Punkt Therapie explizit auf die Behandlung des Sodbrennens mit Querverweis auf Refluxleitlinien hingewiesen. Und diese haben wortwörtlich die Beschwerdefreiheit als Ziel. Bei mir gehts Gott sei Dank nicht ums Bestehen, mehr um die Note, aber das ist ja auch egal. Ich habe sicherlich viele Fragen ohne eine Ahnung zu haben richtig gekreuzt aber bei dieser Frage habe ich lange überlegt und nach der statistische Auswertung haben auch andere ähnlich gedacht oder sind zu dem gleichen Schluss gekommen. Nachdem ich die Frage zwei Internistischen OA und nem niedergelassenem Int. gezeigt habe und Sie sich sofort für A enttschieden haben, wurde mir doch deutlich das hier eine Chance besteht. Da es nicht um Wissen aus irgendwelchen dunklen Bücherseiten geht, sondern um eine leitliniengerechte Behandlung. Schreibt Euren Wiederspruch wenn der Punkt für was auch immer fehlt !!! Übrigens ein Wiederspruch nimmt keinen Einfluß auf die nächsten Examina.

Solara
15.05.2010, 13:56
Schreibt Euren Wiederspruch wenn der Punkt für was auch immer fehlt !!! Übrigens ein Wiederspruch nimmt keinen Einfluß auf die nächsten Examina.

Na, Freunde haben vom Prüfungsamt die Info bekommen, dass, wenn sie jetzt (hier im Fall des einen fehlenden Punktes) Widerspruch einlegen, dies gleich eine Klage sein würde (?) und sie somit nicht zur nächsten Prüfung im Herbst zugelassen werden könnten.

Was stimmt denn nun?

lauxter
15.05.2010, 18:00
Nein ein Wiederspruch ist keine Klage. Wird er allerdings abgelehnt, hat man die Möglichkeit zu klagen. Das LPA muß den Wiederspruch annehmen und an das IMPP zur Bewertung weiterleiten. Dies kostet allerdings eine Bearbeitungsgebühr. Nur wenn dies der dritte Versuch war und die Punkte nicht gereicht haben, kann man nicht einfach auf Gut Glück im Herbst mitschreiben, weil man eine positive Verwaltungsgerichtsentscheidung erwartet. Sollte ein LPA eine anderlaute Info herausgegeben haben ist das unredlich. In Marburg gibt es einen Anwalt Hr. Karasek, die haben sich auf Prüfungsrecht spezialisiert und beraten einen sicher gerne.

Lmichel
15.05.2010, 21:44
Wie ist das eigentlich - wenn mehrere Leute erfolgreich Widerspruch gegen eine Frage einreichen, wird dieser Punkt dann allen - also auch denen, die keinen Widerspruch eingereicht haben - angerechnet?
Weiß jemand, wie lange man Widerspruch einreichen kann und wie das genau läuft?

Solara
15.05.2010, 21:51
@ lmichel

wenn ich mich nicht ganz täusche, hast du vier Wochen Einspruchsfrist (vermutlich ab Erhalt deines Ergebnisses) - und dann stellt sich eben die Frage, ob man gleichzeitig gegen das Ergebnis Widerspruch einlegen kann und sich gleichzeitig zur nächsten Prüfung anmelden kann?

Die Zeiträume, wenn man nicht bestanden, hängen übrigens normalerweise an der Ergebnismitteilung mit dran.

Und nein, es wird dann nicht allen gutgeschrieben.

Lmichel
15.05.2010, 21:54
Super, danke - jetzt bin ich schon schlauer :) Das ist mal wieder eine etwas beschränkte Regelung, dass jeder einzeln Widerspruch einlegen muss.....
Wie ist das denn - laut Forum haben ja schon einige einen "ausführlich belegten" Widerspruch gegen Tag1 GruppeB Frage7 eingereicht. Wenn ich auch Widerspruch einlege - muss ich dann das Ganze nochmal begründen?