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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : RS 200 in Schleswig-Holstein - Dokumentation der Einsätze



Lateiner
03.05.2010, 11:10
Hallo zusammen,

Ich mache dieses Jahr mein Abi, danach meinen Zivildienst beim Rettungsdienst und werde danach (wenn alles glatt läuft), wahrscheinlich am ehesten einen Studienplatz in Schleswig-Holstein erhalten.

Um jedoch in Schleswig-Holstein als Rettungssanitäter nicht nur im Krankentransport, sondern auch in der Notfallrettung eingesetzt zu werden, muss man 200 Einsätze abgeleistet haben.


§3
(1) Krankenkraftwagen muessen im Einsatz mit zwei Personen besetzt sein, von
denen eine die Erlaubnis nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG)
vom 10. Juli 1989 (BGBI. I S. 1384) besitzen und die andere mindestens die
Ausbildung zur Rettungssanitaeterin oder zum Rettungssanitaeter im Sinne v on § 8
Abs. 2 Satz 1 RettAssG erfolgreich abgeschlossen haben muss. Eine in der
Notfallrettung eingesetzte Rettungssanitaeterin oder ein dort eingesetzter
Rettungssanitaeter muss zusaetzlich mindestens 200 Einsaetze abgeleistet haben.

Meine eine Frage ist jetzt, ob mit diesen 200 Einsätzen alle Einsätze gemeint sind, also auch verantwortliche auf dem KTW, oder nur Einsätze, die man auf dem RTW gefahren ist (entweder in einem anderen Bundesland oder als 3.Mann)?

Die zweite Frage ist, wie diese 200 Einsätze dokumentiert werden müssen, um sie dann nachzuweisen?

Ich hoffe es kann mir jemand von euch bei dieser doch ziemlich speziellen Frage helfen.:-)

Viele Grüße,
Lateiner