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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein Zeugnis - Hilfe vom Marburger Bund?



timetogo
07.05.2010, 17:17
Liebe Foris,

ich habe vor 7 Monaten meine alte Klinik verlassen, weil die Zustände da unhaltbar waren, arbeiten bis zum Tod. Ich hatte das dort immer wieder mit meinem Chef besprochen, der auch bemüht war, eine Lösung zu finden, aber keine fand, weil da auch eben einfach niemand mehr arbeiten möchte. Also bin ich gegangen. Er hatte mir ein Arbeitszeugnis zugesagt. Hab ich jetzt trotz unnachgiebigem Nachfragen per Email und Telefon und seiner erneuten Zusage, es sofort zu amchen (vor Wochen) nicht bekommen. Was jetzt? Ich kann die Zeit dort nicht nachweisen, meine jetzige Personalstelle steht mir dauernd auf den Füßen, wo das Zeugnis bleibe. Sobald eigentlich die nächste Gehaltsstufe anstehen würde, guck ich in die Röhre. Ich bin Mitglied im MB und denke darüber nach, die einzuschalten. Hat das mal jemand von euch gemacht? Wie läuft das?

Danke! timetogo

Feuerblick
07.05.2010, 17:23
Wieso kannst du die Zeit dort nicht nachweisen? Du solltest einen Vertrag haben und eine Kündigung bzw. Kündigungsbestätigung, oder? Das sollte eigentlich reichen...:-nix

pieks
07.05.2010, 18:06
Hallo timetogo,

ich habe wegen eines Zeugnisses einmal den MB eingeschaltet.

Habe von dort sehr gute Unterstützung bekommen!


Aber wie Feuerblick schon schreibt: Du müsstest von der Verwaltung der Klinik Unterlagen haben- auch über Sozialabgaben etc.

Gruß von pieks

stennadolny
07.05.2010, 20:13
MB einschalten bzw. Ärztekammer: In Bayern jedenfalls MUSS ein Chefarzt sowohl Arbeits- als auch WB-Zeugnis ausstellen, ansonsten bekommt der Post von der Ärztekammer, was denn da los sei samt Frist. (Ist in irgendwelchen Regeln der Ärztekammer festgelegt, insbes. das Arbeitszeugnis !)

Wenn er nicht pariert, steigen die dem Chef ganz schön in die Eisen - samt abzugebendem, schriftlichem Begründungsschreiben. Das funzt meist ultraschnell dann......

Kenne Fälle aus einer Psychiatrie in Niederbayern (nein, NICHT Mainkofen, die haben einen tadellosen Chef....), wo der "neue" Chefarzt der Ärztekammer allen Ernstes weiß machen wollte, daß er von WB-Assis keinerlei Zeugnisanforderung und keinerlei Unterlagen habe. Hat ihm keiner geglaubt, zumal er schon rein rechtlich zur Zeugnisausstellung VERPFLICHTET ist (in der Regel mit dem Ausscheiden !). Dieser Chef ist in seiner Glaubwürdigkeit u.U. etwas beschädigt.....(und bekommt keine Leute mehr und hat noch nicht mal die volle WB-Befugnis)

@timetogo: Zunächst mal (am besten über MB oder Anwalt) SCHRIFTLICH (mit Rückschein) Frist für sämtliche Zeugnisse (WB-Zeugnis + Arbeitszeugnis) stellen und parallel schriftlich dies auch bei der zuständigen Ärztekammer anzeigen. Kontaktperson ist übrigens NICHT der Chefarzt, sondern der Arbeitgeber (also: Geschäftsführer, Verwaltungsleiter etc.) mit dem man den Arbeitsvertrag abgeschlossen hat !! Allein das reicht schon in vielen Fällen.

Wenn auch das nicht fruchtet: Arbeitszeugnis einklagen. Da bekommt man dann das beste Arbeitszeugnis der Welt ! :-top

Antracis
08.05.2010, 09:00
§ 630 BGB
Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken. Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen. Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist, findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung.

Nur mal so allgemein, man hat also auch die Möglichkeit des Rechtsweges und mir fallen da keine Gründe ein, die zu Gunsten des Arbeitsgebers sprechen würden, wenn er trotz mehrfacher Aufforderung kein Zeugnis ausstellt.

lg
Anti