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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Feiertagszulage AVR-C



Coronavirus
13.05.2010, 10:41
Hallo zusammen,
ich arbeite an einem katholischen Haus in NRW und möchte mich mal nach den Feiertagszulagen erkundigen.

Obwohl ich mit der Arbeit in meinem Haus zufrieden bin, ärgert mich die schlechte Bezahlung und ich überlege wirklich, ob ich deswegen wechseln soll.

Hatte Rücksprache mit meiner Sachbearbeiterin. Diese hat mir erzählt, dass ich an Feiertagen (egal welche), 35% Zuschlag bekomme (ohne weitere Ansprüche).
Das ist ja ein Witz! Da gehe ich Weihnachten arbeiten, und verdiene lediglich 35% mehr als an einem ganz normalen Wochentag?

Ich meine mich zu erinnern, dass es bei der AVR darauf ankommt, ob ein Feiertag auf einen So fällt, oder nicht. Es gibt bei uns keinen Freizeitausgleich, insofern müsste die Zulage doch höher ausfallen, oder?
Es gibt bei uns keinen Freizeitausgleich, insofern müsste die Zulage doch höher ausfallen, oder?
Wer weiß Rat?

EKT
13.05.2010, 12:10
Bei der Diakonie gibt es überhaupt keinen Feiertags-Zuschlag!!!!
Im Gegensatz zu den Pflegekräften!!!!!:-(

Dr. Hyde
15.05.2010, 17:13
Nach den in Hessen gültigen AVR besteht Anspruch auf Feiertagszuschlag auch für Ärzte (Tarifgruppe 2), wir sind da im Moment im freundlichen Austausch mit der Geschäftsführung, die das einfach nicht einsehen will ;-)

Überstunden: 15%
Sonntag: 25%
Feiertag: 35%
Feiertag, der Sonntags ist: 50%

Der Witz ist: Bereitschaftsdienst ist keine Arbeitszeit, d.h. da gibts NULL Zuschläge :-heul Aber da bei uns immer sechs Stunden im 26h-Dienst als Arbeitszeit ausgewiesen sind, muss es da auch Zuschlag geben...
Genauso wie bei Überstunden, wenn man die ausbezahlen lässt, gibts 115%, bei Freizeitausgleich muss es dann 100% Freizeit plus 15% Kohle oder 15% Zeitgutschrift geben... Das geht jetzt seit nem dreiviertel jahr hin und her zwischen der Verwaltung und uns ...

Nett ist halt, dass die Zuschläge Steuer- und Sozialabgabenfrei sind, d.h. es gibt sie direkt ohne Abzüge....:-party

Dr. Hyde
15.05.2010, 17:23
Hier is übrigens ne gute seite, die einige fragen beantworten kann in puncto
"kirchliches arbeitsrecht"

http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htm

gruß
hyde

Coronavirus
16.05.2010, 18:22
...und was mir auch noch auffällt:

Gibt es nicht einen Ortszuschlag und Verheiratetenzuschlag?
Bekomme bisher lediglich das Grundgehalt ohne irgendwelche Zulagen...

Und was ist mit Diensten an Feiertagen in der Woche? Müsste ich nicht einen zusätzlichen freien Tag erhalten..

Dr. Hyde
16.05.2010, 18:43
Gibt es nicht einen Ortszuschlag und Verheiratetenzuschlag?
Bekomme bisher lediglich das Grundgehalt ohne irgendwelche Zulagen...

Und was ist mit Diensten an Feiertagen in der Woche? Müsste ich nicht einen zusätzlichen freien Tag erhalten..

Naja, Verheiratete zahlen ja signifikant weniger Steuern im Vergleich, dass es da nochn Zuschlag gibt wüsst ich net. Ortszuschlag is öffentlicher Dienst, meines Wissens nach...

Der Feiertagsdienst ist ja (zumindest bei uns) Bereitschaftsdienst. Wird extra (mickrig) vergütet und zählt nicht zur Arbeitszeit. insofern gibts auch keinen Ausgleich.
Faktisch ist es so, dass man 1,5 Stellen hat: Eine Vollzeitstelle mit 39h-Woche etc. und eine halbe Stelle zusätzlich, das sind die 70-90 Dienststunden, die wir im Schnitt zusätzlich noch runterreißen.