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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versorgungswerk/Ärztekammer Niedersachsen



flake80
13.05.2010, 13:53
Hallo,

endlich fertig und jetzt Papierkram von dem man keine Ahnung hat...also ich zumindest...drum brauche ich Eure Hilfe...

1.Bin ich mit meinem Antrag auf Approbation in Niedersachsen gleich automatisch bei der Ärztekammer Niedersachsen angemeldet?
2.Muss ich mich aktiv beim Versorgungswerk anmelden und/oder mich aktiv von der gesetzlichen Rente abmelden?
3.Muss ich dauernd in das Versorgungswerk einzahlen?Auch dann wenn ich z.B. 2 Jahre oder so wegen Kindern aussetze?

Vielen Dank im voraus...

DocExitus
13.05.2010, 14:53
Moin,

sobald Du die Approbationsurkunde hast, must Du Dich bei der Ärztekammer melden. Bei einer Erstanmeldung wirst Du wohl persönlich hinmüssen, um alle Unterlagen (Examenszeugnis, Approbationsurkunde etc.) im Original vorzulegen. Die machen sich dann eine Kopie und einen Stempel drauf, daß sie das Original gesehen haben, und gut ist.

Bei der Ärzteversorgung meldet man sich quasi über die Ärztekammer an, eigentlich müßten die Dir die passenden Unterlagen gleich mitgeben oder zumindest dafür sorgen, daß Du sie zeitnah vom Versorgungswerk geschickt bekommst.

Den Antrag zur Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung stellst Du über das Versorgungswerk, das den Antrag für Dich weiterreicht - die Unterlagen dazu bekommst Du eigentlich automatisch von denen.

Wie das mit Einzahlungen während einer Kinderpause ist, weiß ich nicht mehr, ich glaube, man zahlt nur einen Mini-Beitrag weiter. Aber schau sicherheitshalber mal in der Satzung der Ärzteversorgung Niedersachsen nach: www.aevn.de

Gruß

lala
13.05.2010, 16:51
zu 3: nein, du wirst in der Elternzeit beitragsfrei geführt, kannst aber (sofern du das willst) auch selbst weiter einzahlen ....hatten wir alles schon mal (siehe auch Suchfunktion!)

Gersig
13.05.2010, 16:54
1. Das Versorgungswerk wird über deinen Beitritt zur Ärztekammer informiert und schreibt dich automatisch an.

2. Ja, du musst dich beim Versorgungswerk anmelden. Das Formular zum Austritt aus der DRV bekommst du mitgeschickt.

3. Nein. Wenn du nicht arbeitest, musst du nicht einzahlen.

PS: Die Anmeldung setzt keine persönliche Anwesenheit voraus, das geht alles bequem per Post.

lara162
13.05.2010, 17:50
Moin,

sobald Du die Approbationsurkunde hast, must Du Dich bei der Ärztekammer melden. Bei einer Erstanmeldung wirst Du wohl persönlich hinmüssen, um alle Unterlagen (Examenszeugnis, Approbationsurkunde etc.) im Original vorzulegen. Die machen sich dann eine Kopie und einen Stempel drauf, daß sie das Original gesehen haben, und gut ist.



Kannst auch einfach beglaubigte Kopien mitschicken.

Gersig
13.05.2010, 18:13
Eine PFLICHTmitgliedschaft besteht erst ab Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit, vorher besteht die MÖGLICHKEIT einer freiwilligen Mitgliedschaft

lara162
13.05.2010, 18:43
Die Mitgliedschaft vor Beginn der ärztlichen Tätigkeit ist allerdings auch kostenlos.

Gersig
13.05.2010, 19:27
Das wäre mir neu. Die freiwillige Mitgliedschaft hat mich im ersten Jahr 50 € gekostet.

lara162
13.05.2010, 20:08
Die Beiträge sind ja nach Einkommen gestaffelt. Wenn man nachweist, dass man keiner Tätigkeit nachgeht bzw. arbeitslos ist, ist man von den Beiträgen ganz befreit.

Da ich dazu damals zu faul war, einen Nachweis zu beschaffen (bzw. mich ohnehin nicht arbeitslos gemeldet habe), habe ich mich in die unterste Kategorie eingestuft und einfach diesen Beitrag überwiesen (waren glaube ich 18 Euro oder so).
Ich bekam dann nach einer Weile einen Brief von der ÄK, in dem sie nach meiner Bankverbindung gefragt haben, da ich ja noch keiner Tätigkeit nachgehen würde (hatte das glaube ich irgendwo dazu geschrieben- ohne Nachweise), müsste ich keinen Beitrag zahlen. So kam mein Geld dann zurück zu mir.

flake80
13.05.2010, 20:25
apropos arbeitslos melden...habe vor dem studium ne ausbildung gemacht und danach noch gearbeitet...ab 01.juni hab ich nen job...kann ich jetzt noch für die 2 wochen arbeitslosengeld bekommen?!?

lara162
13.05.2010, 20:41
Keine Ahnung, ob du da "Anspruch" drauf hättest, aber brauchst du die paar Kröten echt?

Von dem ganzen Aufwand der Beantragung mal abgesehen...soweit ich weiß hättest du dich dafür spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit melden müssen.