Sehr geehrter Herr XXXXX!
Es freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Sie den gewünschten
Studienplatz für die Studienrichtung Humanmedizin an der
Medizinischen Universität Wien aufgrund des von Ihnen erzielten
Testergebnisses beim EMS-AT 2010 erhalten, sofern unten
genannte Dokumente in der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Ihr Testergebnis können Sie auf folgender Seite (Punkt "Ergebnisfeststellung")
einsehen:
http://www.eignungstest-medizin.at
Sie benötigen dazu Ihre Bearbeitungsnummer (XXXXX) und das von Ihnen
bei der Voranmeldung gewählte Kennwort. Für die Abfrage der
detaillierten Ergebnisse zu allen Untertests brauchen Sie weiters
folgenden Code: XXXXX [Stand auch auf dem Platzaufkleber beim EMS]
Bis 21. August 2010 müssen Sie nachweislich in der Studien- und
Prüfungsabteilung der Medizinischen Universität Wien erklären, dass
Sie den Studienplatz in Anspruch nehmen!
Die Annahmeerklärung kann durch mehrere Wege erfolgen:
- Persönlich während der Öffnungszeiten
(Mo, Mi, Fr 9 - 12 Uhr, Di 13 - 15 Uhr, Do 14 - 17 Uhr)
- Per e-mail an
[email protected]
(Lesebestätigung falls gewünscht)
- Per Fax an 0043/1/40160-921000
Die Zulassung zum Studium erfolgt in der dafür vorgesehenen
Zulassungsfrist beginnend mit 16. August 2010 bis einschließlich
30. September 2010.
Sie müssen online Ihre persönlichen Daten erfassen und das UStat1Formular
unter https://campus.meduniwien.ac.at/med.campus/studentenvoranmeldung.startseite
ausfüllen. Mit der Bearbeitungsnummer und den erforderlichen
Dokumenten müssen Sie in der Studien- und Prüfungsabteilung persönlich
vorsprechen.
Zur Zulassung sind folgende Unterlagen bzw. Dokumente vorzulegen:
1. Gültiges Reisedokument oder eigener Staatsbürgerschaftsnachweis in
Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
2. Nachweis der Universitätsreife durch ein Reifeprüfungs-,
Berufsreifeprüfungs- oder Studienberechtigungszeugnis oder ein
gleichwertiges ausländisches Reifezeugnis sowie das Abschlusszeugnis
im ORIGINAL (und MIT EINER KOPIE für nicht EU Reifezeugnisse)
3. Falls erforderlich: Nachweis über Zusatzprüfung (Biologie und
Umweltkunde)
4. Falls vorhanden: österreichische Sozialversicherungsnummer
(Versicherungskarte oder Krankenschein)
5. ein Lichtbild
6. Falls erforderlich: bei Übertritt von einer anderen österreichischen
Universität: Abgangsbescheinigung und Studienerfolgsnachweis
(inkl. negativer Prüfungen)
7. Ausdruck bzw. Bearbeitungsnummer des auszufüllenden Formulars
https://campus.meduniwien.ac.at/med.campus/studentenvoranmeldung.startseite
8. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden. Fremdsprachige
Dokumente müssen ordnungsgemäß beglaubigt und amtlich ins
Deutsche/Englische übersetzt sein.
Nach Prüfung der Unterlagen und Dokumente erhält die/der Studienwerber
die Matrikelnummer, die Studiengebühr kann mittels Maestrokarte
(Bankomatkarte) am Schalter beglichen werden. Die Aufnahme kann sofort
durchgeführt werden.
Wird die Bezahlung der Studiengebühr und des ÖH-Beitrages mittels
Erlagschein durchgeführt, müssen Sie mit einer Verbuchungszeit von
ca. einer Woche rechnen, danach können Sie zum Studierenden übernommen
werden. Die Aufnahme und Zulassung wird erst nach Einlangen der
Studiengebühr rechtswirksam. Diese Zahlungsweise erfordert ein
nochmaliges Erscheinen in der Studien- und Prüfungsabteilung. Hierfür
können Sie vorab telefonisch unter 0043/1/40160-21000 erfragen, ob der
Studienbeitrag schon verbucht ist.
Jede/r Studierende kann nur eine Matrikelnummer führen! Jene
Matrikelnummer, die bei der allerersten Zulassung an einer
österreichischen Universität vergeben wurde, bleibt lebenslang auch
für alle weiteren bzw. späteren Studien erhalten.
Für die Zulassung ist die persönliche Anwesenheit in der Studien- und
Prüfungsabteilung erforderlich. Für die Richtigkeit aller Angaben
haftet der/die Antragsteller/in persönlich. Unvollständige
Zulassungsanträge können nicht bearbeitet werden.
Weitere Informationen über die Zulassung finden Sie auf unserer Homepage unter:
http://www.meduniwien.ac.at/studienabteilung/content/studium-lehre/zulassung-administratives/zulassung-zum-studium/diplomstudien-human-und-zahnmedizin/zulassungsvoraussetzungen/
Erfolgt bis zum 21. August 2010 keine Annahmeerklärung, so bedeutet
dies, dass Sie auf Ihren Studienplatz verzichten.
Wir weisen Sie darauf hin, dass das Zulassungsverfahren zumindest bis
spätestens 30. September 2010 erfolgreich abgeschlossen sein muss,
damit die obligate Anmeldung zum Kleingruppenunterricht für das erste
Studienjahr erfolgen kann. Nach dem 30. September 2010 ist eine
Anmeldung und somit auch eine Teilnahme am Kleingruppenunterricht für
das Studienjahr 2010/11 ausgeschlossen!
Mit freundlichen Grüßen für den Vizerektor für Studium und Lehre,
Harald Jäger
Leiter der Studien- und Prüfungsabteilung
der Medizinischen Universität Wien