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LotF
28.05.2010, 15:41
nein ich irre nicht. Die Kirche darf zwar Sachen beglaubigen, diese sind aber noch lange nicht *amtlich* beglaubigt. Wenn jemand eine *amtliche* beglaubigung möchte, dann reicht auch die Beglaubigung der Kirche nicht.
Wenn eine notarielle Beglaubigung verlangt wird, muss man ja auch zum Notar gehen.

Ich sage ja nicht, dass die Beglaubigung der Asta anerkannt werden *muss*, ich weiß nur, dass sie beglaubigen. Bei der (staatl. anerkannten) Kirche weiß ich sicher, dass sie akzeptiert wird und es dort viel weniger kostet als bei anderen Stellen. Also warum 10 Euro zum Fenster rauswerfen und dafür womöglich auch noch ne Stunde bei irgendeinem Amt warten?

Ehemaliger User 05022011
28.05.2010, 16:05
nein ich irre nicht. Die Kirche darf zwar Sachen beglaubigen, diese sind aber noch lange nicht *amtlich* beglaubigt.

ja das ist richtig, vielleicht reden wir auch nur an einander vorbei - letztendlich geht es doch um amtlich beglaubigte Zeugnisse, ich würde jedenfalls bei einer so wichtigen Sache wie einer Studienbewerbung nicht -nur um 10 € zu sparen - keine nicht amtlich beglaubigte Kopie beifügen

LotF
28.05.2010, 16:28
musst du ja auch nicht. Steht nur explizit auf der ZVS Seite, dass das geht. Also warum es nicht auch anders machen? Und ich muss mich an dieser Stelle korrigieren, zumindest die ZVS spricht bei amtlichen Beglaubigungen auch von öffentlich-rechtlichen organisierten Kirchen...

Ehemaliger User 05022011
28.05.2010, 16:51
musst du ja auch nicht. Steht nur explizit auf der ZVS Seite, dass das geht. Also warum es nicht auch anders machen? Und ich muss mich an dieser Stelle korrigieren, zumindest die ZVS spricht bei amtlichen Beglaubigungen auch von öffentlich-rechtlichen organisierten Kirchen...

das richtige Fazit unserer kleinen Diskussion ist also wahrscheinlich: immer genau bei dem, dem man die beglaubigte Kopie schicken soll, erkundigen, was er darunter versteht (denn die Uni Mainz z.B. schreibt nun wiederum dass die Kirchen nicht zu denen gehören, die in Deutschland amtlich beglaubigte Kopien anfertigen dürfen)

LotF
28.05.2010, 17:03
ich habe ja gesagt, man soll vorher sicher gehen, ob die Beglaubigungen von der Stelle akzeptiert werden. Ich kenne es auch nur so, dass Kirchen keine amtlichen Beglaubigungen machen. Die ZVS meint damit sicherlich auch nur, dass sie neben amtl. Begl. auch die der Kirchen akzeptieren. Steht zumindest hier drin: http://www.apom.de/zvs-info-ws-2010/ auf Seite 26 :)
Aber nun wieder back2topic oder ein Bierchen in der Abendsonne genießen - Beglaubigungskram ist doch sowieso öde :D

Julina
28.05.2010, 17:52
Hey,
also ich habe meine Zeugnisse und Berufsurkunden im Bürgeramt der Stadt beglaubigen lassen UND Beglaubigungen für die ZVS kosten bei uns gar nix :-dance

Ansonsten habe ich zu meiner Begründung einen Internetausdruck beigefügt und den nicht beglaubigen lassen. War anscheinend ok!

Zur Problematik der Begründung: Ich habe mir auch ewig den Kopf zerbrochen, wobei es bei mir wohl etwas leichter war etwas zurecht zu basteln... Aber trotzdem,ich fand es auch echt nicht leicht und kriege jetzt wie nach Abgabe einer Hausarbeit immer wieder so "Panikanfälle" ob ich das nicht doch besser so und so hätte schreiben sollen, ob ich zu viel geschrieben habe, hier und da zu schwammig und und und ... Irgendwie ist es schwer die ganze Sache erst mal auszublenden.

Cocci
28.05.2010, 18:25
@ Khiri - das wäre schon wieder zu cool, wenn das klappen würde. Allein die Vorstellung ist schon zu schön.

Was das wissenschaftliche der Begründung angeht, dass kann ich ja eh nicht begründen, dafür bräuchte ich ja auch ein Gutachten eines Profs oder der Uni. Das das nicht zu machen ist bei meiner Fächerkombination, dass ist mir schon bewusst. Ich würde also wenn überhaupt in die Fächergruppe berufliche, sonstige Gründe fallen und da muss es doch irgendwie einen Weg geben, dass man mehr als diesen einen Punkt bekommt.

Naja vielleicht find ich ja noch irgendeinen überzeugenden Punkt. Aber nochmal vielen Dank für die Denkanstöße :-)

LotF
28.05.2010, 18:58
Was das wissenschaftliche der Begründung angeht, dass kann ich ja eh nicht begründen, dafür bräuchte ich ja auch ein Gutachten eines Profs oder der Uni.

naja, eine Begründung musst du trotzdem noch schreiben, die musst du dann ja an die Uni deiner Wahl schicken.

taiasama
10.06.2010, 08:56
Zur Frage mit den Beglaubigungen: die Kirche (in NRW) darf nicht mehr amtlich beglaubigen, ausser eigene Dokumente, wie z.B. Taufe etc. ... ich arbeite bei der Kirche...

Rabbit80
01.07.2010, 17:41
Hallo Zusammen,

bevor ich die Frage an Hochschulstart richte, poste ich sie mal ins Forum.

Wenn die ZVS die Bescheide versendet, was steht denn da genau drin? Ist da bereits ein Einschreibetermin an der jeweiligen Uni vermerkt oder kommt da extra ein Schreiben?? Muss ich irgendwas unterschreiben und zurückschicken oder wie läuft das ab?
Da ich evtl. im Annahmezeitraum verreise bzw. am 21. August zurückkomme, würde ich gerne klären was da genau zu tun ist um etwaige Vorkehrungen treffen zu können!

Dank euch schon mal :-)

Gruß
Rabbit80

lottisworld
01.07.2010, 17:54
Bei uns war es jedenfalls so, das kurz nach dem ZVS-Bescheid ein Schreiben von der Uni kam mit dem Termin zur Einschreibung. Im ZVS-Bescheid wird darauf auch verwiesen.
LG

Coxy-Baby
01.07.2010, 17:56
Ja aufm Zulassungsbescheid steht alles drin... wer was wann wie und wo.....

Rabbit80
01.07.2010, 17:59
Danke :-)

Sind die Einschreiben an den Unis generell erst später oder gleich in der nächsten Woche der Zulassung bzw. ist dann die Frist der Studiplatzannahme bis zum 23. August?!

Danke und noch nen schönen Abend :-)

Coxy-Baby
01.07.2010, 18:02
bei uns musste man sich bis zum 23. eingeschrieben haben.

lottisworld
01.07.2010, 18:05
Ich meine, mich seinerzeit am 24. August immatrikuliert zu haben. Aber das könnte gut auch unispezifisch sein.
LG

thirteen
01.07.2010, 20:11
Aber es steht doch auch irgendwo, man muss bis irgendwann bescheid geben, ob man den Platz antritt oder nicht? Was ist damit gemeint? Oder hab ich was missverstanden?

Coxy-Baby
01.07.2010, 20:16
An unserer Uni: Wenn man sich einschreibt, gibt man das zweite Zulassungsblatt unterschrieben ab,damit bescheinigst du ,dass du den Platz annimmst , damit hat sichs....

jabadaba
02.07.2010, 11:24
hallo,
ich habe mich auch um einen studienplatz beworben (wenn es nun auch schon ein paar wochen her ist). als erststudium habe ich lehramt studiert. ich drücke uns allen hier im thread die daumen, dass es klappt :-)

thirteen
02.07.2010, 17:28
Danke Coxy....
Dann brauch ich ja "nur noch" nen Platz... oh Gott, ich glaube, ich wäre sooo enttäuscht, wenns nicht klappt.
Viel Glück Allen! :-dafür

taiasama
06.07.2010, 11:19
Je naeher der Termin der Entscheidung kommt, desto kribbeliger werde ich, weil der Wunsch gross ist, "mit dabei zu sein". Aber ich bin Realist genug, und rechne mit einer Menge an Abiturienten und Zweitstudienbewerbern.