PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie ist das eigtl, wenn man nach Wartezeit drankommt..?



Seiten : 1 [2]

ThrowN
26.05.2010, 15:00
Ich bezweifle mal sehr, dass du Wochenendarbeit geltend machen kannst. Wenn du eh heim fährst, kannst du das ja mehr oder weniger von überall machen.
Sozialkriterien sind eigentlich immer nur für die wohnortnächste Uni relevant (ausser vll diese Facharztbehandlung), und das ist ja in deinem Beispiel Göttingen!

LotF
27.05.2010, 09:19
"Zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits am Wohnort bestehendes ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis und Finanzierung des Studiums mit den Einkünften aus dieser Berufstätigkeit."

ungekündigt heißt aber nicht unbefristet. Dass der Arbeitsvertrag nicht reicht, weil so "ungekündigt" nicht ausreicht... naja. Wenn man sich eine bestätigung vom Arbeitgeber holt, dann kann man auch paar Tage später gekündigt werden.
Zudem will ja auch nicht jeder, dass der Arbeitgeber so früh vom Studium weiß.
Das sollte die ZVS schon genauer definieren, wenn sie so staatlich kleinlich ist, denn hier: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe833#c3616
steht doch auch nichts davon, dass ein Arbeitsvertrag nicht ausreicht (Beschäftigungsnachweis wäre dieser in meinen Augen).