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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie ist das eigtl, wenn man nach Wartezeit drankommt..?



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Encephallus
25.05.2010, 07:43
Moinsen...

Wollt mal wissen wie das is:wenn man nun irgendann mal 12-14 WS beisammen hat, dann sollte man ja theoretisch über die Wartezeit rankommen..Stehen einem dann alle Türen offen, sprich kann man sich seine Lieblingsuni dann aussuchen, auch wenn sie noch so begehrt ist?Sprich nach München oder Heidelberg, Berlin..?Oder werden dann immer noch andere bevorzugt?Denn theoretisch hat man dann ja lang genug gewartet und man kann überall hin!?

Gruß

DeKl
25.05.2010, 08:40
Die Wartezeit häuft man an, um einen Studienplatz zu erhalten. Eine Ortsgarantie ist selbstverständlich nicht dabei. Die ZVS versucht natürlich jedem seine Wünsche zu erfüllen, aber das geht nunmal einfach nicht bei jedem. Wenn z.B. 1000 Plätze zu vergeben sind und die 1000 Leute mit 14 WS haben alle als Wunsch München angegeben, dann kommen trotzdem nicht alle nach München. Logisch, oder?

phil123424
25.05.2010, 10:00
http://www.hochschulstart.de/index.php?id=309

schau einer an.. da hat doch die zvs so ne liste gemacht.. mensch toll!!!

Coxy-Baby
25.05.2010, 10:07
Denn theoretisch hat man dann ja lang genug gewartet und man kann überall hin!?

Gruß

Naja nett gedacht aber schau mal in die Liste das stehen die Kriterien und wenn man etwas nachdenkt schafft man es auch mit Logik, die Plätze für Wartezeitler
sind ja an jeder Uni begrenzt, also muß man irgendwie strukturieren nachdem alle die Hürde WS geschafft haben, dann bleibt halt nur SK, OP,DN, Dienst denn es gibt ja einige Unis die so beliebt sind das man nur mit SK 3/4 genommen werden kann Berlin/Köln etc.....

Grüße

Arutha
25.05.2010, 10:38
Ok, dass ist soweit verständlich, ABER:

Wenn ich nun die Hürde Wartesemester, also die Zulassung geschafft habe und dann als Beispiel, nur eine Uni angebe und dort die Kriterien nicht erfüllen kann, was ist denn dann? Gibt es dann trotzdem noch ne Absage?

Ich selber möchte z.b. nur nach Münster! Sollte zum WS 10/11 alles wider erwarten passen, muss ich dann auch noch um Ortspräferenz (OK wenn man nur eine Uni hat ist hier eh die 1 drin) und SK sowie DN bangen?

Gruß,
Arutha

SteffiChap
25.05.2010, 10:44
Ok, dass ist soweit verständlich, ABER:

Wenn ich nun die Hürde Wartesemester, also die Zulassung geschafft habe und dann als Beispiel, nur eine Uni angebe und dort die Kriterien nicht erfüllen kann, was ist denn dann? Gibt es dann trotzdem noch ne Absage?

Ich selber möchte z.b. nur nach Münster! Sollte zum WS 10/11 alles wider erwarten passen, muss ich dann auch noch um Ortspräferenz (OK wenn man nur eine Uni hat ist hier eh die 1 drin) und SK sowie DN bangen?

Gruß,
Arutha

Arutha, wenn du über WS drin bist aber nur eine Uni angibst (und dort die Zulassung aufgrund deiner Werte nicht möglich ist), bekommst du eine Absage. Also gib 6 Unis an und setz dein Häkchen bei "Verteilung auch an andere Orte", dann bekommst du auf jeden Fall einen Platz (wenn die 12 WS mit 3er Schnitt reichen).

Coxy-Baby
25.05.2010, 10:46
Das SK für Münster war letztes Jahr bei 3 = Besondere Bindung an den Studienort aus gesundheitlichen, familiären, wirtschaftlichen, studienorganisatorischen oder im öffentlichen Interesse liegenden Gründen (Sonderantrag);

Alle mit 4 und 5 hatten keine Chance. Und wenn du nur eine Uni angibst und da die Kriterien nicht schaffst, kriegst du natürlich einen Ablehnungsbescheid.....

Arutha
25.05.2010, 11:02
huhu...

Ok danke für Eure Antworten...dann mach ich mich mal gleich (eher inner Mittagspause oder Feierabend) an neu Antrag und versuche mit meiner Arbeitsstelle nen SK von 3 zu kriegen. Mal gleich im Anton schauen wo man das angeben muss! Nehme mal an, dass die Kopie vom Arbeitsvertrag auch beglaubigt sein muss?

Gruß,
Arutha

loewin
25.05.2010, 11:09
Mal gleich im Anton schauen wo man das angeben muss! Nehme mal an, dass die Kopie vom Arbeitsvertrag auch beglaubigt sein muss?


arutha, son bissl selbstinitiative wär echt nicht schlecht. ein anruf bei der zvs und alle deine fragen wären beantwortet worden. zudem würde ich mich in solchen sachen immer primär an den "organisator" wenden und nicht auf dritte verlassen.
erstens geht das wesentlich schneller und ist auch etwas effektiver als hier extra nen fred zu eröffnen.
jeder ist hier gern behilflich, aber es gibt sachen, die muss man einfach selbst gebacken kriegen ;-)

SteffiChap
25.05.2010, 11:09
Du stellst einen Ortsantrag (gibt dir Anton an der richtigen Stelle vor) und schickst beglaubigte Kopien hin. Mir hat ein ZVS Mensch mal geschrieben, dass ein Arbeitsvertrag nicht ausreicht, sondern eine Arbeitsbescheinigung vorliegen muss, aus dem hervorgeht, seit wann du dort beschäftigt bist und dass es unbefristet ist. Aber da haben andere hier auch ganz andere Infos von der ZVS bekommen. :-nix

Coxy-Baby
25.05.2010, 11:15
Hier Steht der Beitrag dazu: http://www.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe833#c3616

Und hier nochmal der Kram zum Ortsantrag allgemein:http://www.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe801

ThrowN
25.05.2010, 14:17
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=58170&page=2

Ich habe hier ein bisschen was zu dem geschrieben, was mir ein ZVS-Mitarbeiter gerade zum Thema SK3 gesagt hat. Das wird, je nach Alter/Verdienst der Eltern ziemlich, ziemlich schwer...

Und Arbeitsvertrag reicht wohl auch nicht (der könnte ja schon gekündigt sein), du brauchst eine Bescheinigung über ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis von deinem Arbeitgeber.

Das sind zumindest die Aussagen direkt von der ZVS, und auch wenn manche hier anscheinend andere Erfahrungen gemacht haben, dann wird das eher was mit Glück und dem jeweiligen Sachbearbeiter zu tun haben, als mit den ZVS-Richtlinien...ob du darauf bauen willst, musst du selbst wissen!
Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall selbst nochmal anrufen! (dauert so ca 3-4h, bis man da durchkommt :-peng )

Asclepia
25.05.2010, 18:46
Muss man, wenn man ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hat, auch unbedingt die nächste Uni angeben?
Oder kann man sich das selber aussuchen? Zb. arbeiten in Göttingen aber die Uni Hannover angeben auf OP 1?

][truba][
25.05.2010, 18:50
Die Uni muss die nächstgelegene sein. Sonst wäre es ja auch nicht so sinnig.

Das Sozialkriterium 3 besagt ja das du einen "Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches" stellst. Arbeitest du jetzt in Göttingen und willst aber mit OP1 nach Hannover hat die ZVS ja keinen Grund diesen Studienwunsch "bevorzugt" zu behandeln.

MfG Thomas

Asclepia
25.05.2010, 19:02
Aber ich kann doch an den freien WE in Göttingen arbeiten. Bei uns macht das auch eine...halt dann 14 Stunden pro Woche. In der Woche studiert sie und sie wohnt weit weg.
Von "nächstgelegener Hochschule" steht da nichts, nur bei Sk4 Wohnung bei den Eltern...

][truba][
25.05.2010, 19:06
Irgendwo steht aber was von "wirtschaftlicher, familiärer etc. pp. Bindung an den Studienort" (oder so ähnlich).

Wenn das so einfach wäre hätten wir mehr Sk3´s, leider.

MfG Thomas

Coxy-Baby
25.05.2010, 19:09
SK3 "Zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits am Wohnort bestehendes ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis und Finanzierung des Studiums mit den Einkünften aus dieser Berufstätigkeit."

][truba][
25.05.2010, 19:19
SK3 "Zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits am Wohnort bestehendes ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis und Finanzierung des Studiums mit den Einkünften aus dieser Berufstätigkeit."

Sehr gut. Hatte keine Lust so genau zu suchen *g*

Asclepia
25.05.2010, 20:23
Wohnen tu' ich ja in der Nähe, nur nach Beginn des Studiums nicht mehr!

][truba][
25.05.2010, 20:43
Schnall ich nicht so ganz.
Leg mal offen wo du arbeitest/wohnst und zu welcher Uni du willst. Ist etwas besser zu durchschauen als das theoretische!

MfG Thomas