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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privatpatienten behandeln "nebenbei"?



Sushiman
26.05.2010, 16:27
Hallo Leute,
ich hab mal ne Frage die mich mal interessieren würde: Darf ich als jung approbierter Arzt Privatpatienten behandeln?

Ich mein, zu einem Arzt kommen ja haufenweise Leute die immer mal hier und da was wissen wollen (Kumpels usw.). Kann man denen denn nicht einfach ne Rechnung schreiben wenn man Sie untersucht und behandelt hat?
("Ibuprofen etc").

Ich mein, man nimmt sich doch immer Zeit und Mühe für Angehörige. Und den meisten isses eh egal, wenn Sie ne Privatrechnung an Ihre Krankenkasse abgeben?!

Das sind eigentlich alles Interessensfragen, jeder Hansel glaubt ja, man können den "Kumpel" der Arzt ist mal "umsonst" fragen weil dann spar ich mi das warten im Wartezimmer usw.

Um KAssenpatienten geht es hier mal nicht, denn dass das bei denen nicht geht, weiss ich.

Grüsse!

Feuerblick
26.05.2010, 17:07
Naja, wenn du Kumpels und Nachbarn oder was auch immer (Ausnahme: Familienangehörige) untersuchst und gar ein Rezept ausstellst, dann MUSST du sogar genau genommen eine Rechnung stellen...:-D

Hellequin
26.05.2010, 18:10
Man sollte aber auch die steuerlichen und haftungsrechtlichen Konsequenzen bedenken, wenn man sowas macht.

Kackbratze
26.05.2010, 19:00
Man sollte aber auch die steuerlichen und haftungsrechtlichen Konsequenzen bedenken, wenn man sowas macht.

Selbst wenn die Angehörigen bei einem Fehler oder Problem nicht klagen, spätestens die Rententräger oder die Krankenkasse können Dir eine Klage anhängen oder Regress fordern.

Gersig
26.05.2010, 19:27
Um praktizieren zu dürfen, muss man bei der Landesärztekammer eine Privatpraxis anmelden. Mit allen Konsequenzen (Finanzamt, Haftungsrecht, usw.). Selbst das Ausstellen von Privatrezepten an Verwandte wird in der Rechtsprechung kritisch gesehen. Wie immer gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Ob eine Abrechnung von Privatpatienten so "nebenbei" möglich ist, wage ich zu bezweifeln.