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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wissenschaftlicher Mitarbeiter oder doch besser Assistenzarzt?



orange22
26.05.2010, 21:16
Kann mir jemand sagen ob es einen Unterschied im Gehalt (Brutto/Netto) gibt zwischen einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einem Assistenzarzt an der Uni?

Kackbratze
26.05.2010, 21:18
Je nach Tarifgruppe ist der Unterschied da. Wie sehr der aussieht und ob es einen gibt, wird Dir die Uniklinik deines Vertrauens dann sagen können.

orange22
26.05.2010, 21:23
Mir ging es darum dies vorher zu erfahren... bevor ich mich dort bewerbe.

MediHH
26.05.2010, 21:55
Das hat meist nichts mit dem Gehalt zu tun. Meist wirst du als wissenschaftlicher Mitarbeiter auch nach TVÄ bezahlt.

Der Untschied ist ein ganz anderer. Als Assistenzarzt oder Arzt in Weiterbildung hast du ein Anrecht auf Ausbildung zum Facharzt. Befristete VErträge sind so meist nicht rechtmäßig und könnten angefechtet werden.
Als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit ärztlichen Aufgaben hast du keinen Anspruch auf Ausbildung und du kanst Problemlos eine Befristung bekommen.

Mfg

Muriel
27.05.2010, 20:10
Eine Freundin hat Ende 2004 ihre FA-WB in einer Uniklinik angefangen, war dort die ersten drei Jahre jedoch als wissenschaftliche Mitarbeiterin eingestellt. Das bedeutete für sie mehrere 100€ brutto weniger. Als sich nach drei Jahren endlich einen Ärztevertrag dort aschließen konnte, wurde sie dann auch noch frecherweise ins erste Jahr eingestuft, weil sie ja vorher nicht ärztlich tätig gewesen sei :-keks

pieks
27.05.2010, 20:48
und in welche Gruppe wird dann ein FA, der als wissenschaftlicher Mitarbeiter eingestellt wird, eingestuft ?
Eine Freundin hat Ende 2004 ihre FA-WB in einer Uniklinik angefangen, war dort die ersten drei Jahre jedoch als wissenschaftliche Mitarbeiterin eingestellt. Das bedeutete für sie mehrere 100€ brutto weniger. Als sich nach drei Jahren endlich einen Ärztevertrag dort aschließen konnte, wurde sie dann auch noch frecherweise ins erste Jahr eingestuft, weil sie ja vorher nicht ärztlich tätig gewesen sei :-keks

SuperSonic
27.05.2010, 22:30
Ich denke Arzt 13, Facharzt 14 (in Anlehnung an die BAT-Vergütungsverordnung).

FirebirdUSA
28.05.2010, 09:53
Wie andere schon geschrieben haben sagt der Terminus "wissenschaftlicher Mitarbeiter" nichts über deine Bezahlung aus. Es geht hier wirklich nur darum, dass der Vertrag dann befristet sein darf und du kein Anrecht auf einen vollen Weiterbildungsvertrag (i.d.R. 5 Jahre) hast.

Ob du nach TV-Ä oder TV-L bezahlt wirst findest du im Bewerbungsgespräch heraus, wenn es nicht schon in der Stellenanzeige steht. Gerne werden mit Forschungsmitteln der DFG Ärzte auf billigere TV-L Stellen gesetzt (was eigentlich nicht zulässig ist, dann machst du nämlich >50%-100% Forschung und dann darf dir auch nur der klinische Teil als Weiterbildungszeit angerechnet werden - alles aber nur trockene Theorie, in der Realität läuft vieles anders). Wie Muriel schon gesagt hat macht das gehaltsmäßig einiges aus und auch die Einstufung in TV-Ä ist deutlich ungünstiger wenn du dann wechselst. Außerdem ist es eine Frechheit, da die DFG bei Ärzte auch bereit ist nach TV-Ä zu bezahlen.

pieks
28.05.2010, 21:35
Ich denke Arzt 13, Facharzt 14 (in Anlehnung an die BAT-Vergütungsverordnung).

Danke Super-Sonic ..

kannst Du mir das mal verlinken?

TV-Ä ....

Grüße

pieks

pieks
28.05.2010, 21:37
Hi Firebird,

ich werde nach TV-Ä bezahlt .. aber befristet für - erstmal 2/3 - der Zeit der Subspezialisierung bzw. Schwerpunktbezeichnung eingestellt

Gruß pieks

Grüße
Wie andere schon geschrieben haben sagt der Terminus "wissenschaftlicher Mitarbeiter" nichts über deine Bezahlung aus. Es geht hier wirklich nur darum, dass der Vertrag dann befristet sein darf und du kein Anrecht auf einen vollen Weiterbildungsvertrag (i.d.R. 5 Jahre) hast.

Ob du nach TV-Ä oder TV-L bezahlt wirst findest du im Bewerbungsgespräch heraus, wenn es nicht schon in der Stellenanzeige steht. Gerne werden mit Forschungsmitteln der DFG Ärzte auf billigere TV-L Stellen gesetzt (was eigentlich nicht zulässig ist, dann machst du nämlich >50%-100% Forschung und dann darf dir auch nur der klinische Teil als Weiterbildungszeit angerechnet werden - alles aber nur trockene Theorie, in der Realität läuft vieles anders). Wie Muriel schon gesagt hat macht das gehaltsmäßig einiges aus und auch die Einstufung in TV-Ä ist deutlich ungünstiger wenn du dann wechselst. Außerdem ist es eine Frechheit, da die DFG bei Ärzte auch bereit ist nach TV-Ä zu bezahlen.

SuperSonic
28.05.2010, 22:27
BAT-Vergütungsordnung (http://blog.felser.de/wp-content/uploads/2008/07/verguetungsordnung_bat_anlage_1a_allgemeiner_teil_ anlage_1b_pflegedienst.pdf)

Tarifverträge im öffentlichen Dienst (http://oeffentlicher-dienst.info/)