Simone_th
29.05.2010, 18:16
Vielleicht hat jemand den Überblick, ich habe ihn mittlerweile verloren.
Misoprostol wurde ja in Deutschland aus dem Handel gezogen. Zwar gibt es für viele Anwendungen Ersatz aber, das ist wohl nicht nur meine Meinung, handelt es sich nur um einen ungenügenden Ersatz (etwa Gemeprost). Häufig würde alles für die Anwendung von Misoprostol sprechen. Praktisch war für Patient und Arzt der jahrelange Off-Label-Use von Vorteil.
Alle mir bekannten Unikliniken haben in der Folge früher oder später Misoprostol aus der Gyn verbannt. Niedergelassene Ärzte, auch viele Tageskliniken verwenden es dennoch weiter. Der Import ist das kleinste Problem dabei.
Hat jemand eine Ahnung, welche Folgen der Gebrauch eines in Deutschland nicht zugelassenen Medikamentes, erst noch off-label, für den Arzt in Deutschland hat? Im Normalfall wird die Patientin ihn nicht verklagen, wenn sie davon überzeugt ist, auf diesem Schleichweg sei das beste für sie getan worden.
Was aber wenn, z.B aufgrund von Komplikationen, eine Patientin den Arzt oder das Pharmaunternehmen verklagt? Macht der Arzt sich in so einem Fall strafbar? Haftet bei unerwarteten Komplikationen der Hersteller, wenn diese Komplikation in einem Land auftritt, in dem das Medikament gar nicht zugelassen ist?
Misoprostol wurde ja in Deutschland aus dem Handel gezogen. Zwar gibt es für viele Anwendungen Ersatz aber, das ist wohl nicht nur meine Meinung, handelt es sich nur um einen ungenügenden Ersatz (etwa Gemeprost). Häufig würde alles für die Anwendung von Misoprostol sprechen. Praktisch war für Patient und Arzt der jahrelange Off-Label-Use von Vorteil.
Alle mir bekannten Unikliniken haben in der Folge früher oder später Misoprostol aus der Gyn verbannt. Niedergelassene Ärzte, auch viele Tageskliniken verwenden es dennoch weiter. Der Import ist das kleinste Problem dabei.
Hat jemand eine Ahnung, welche Folgen der Gebrauch eines in Deutschland nicht zugelassenen Medikamentes, erst noch off-label, für den Arzt in Deutschland hat? Im Normalfall wird die Patientin ihn nicht verklagen, wenn sie davon überzeugt ist, auf diesem Schleichweg sei das beste für sie getan worden.
Was aber wenn, z.B aufgrund von Komplikationen, eine Patientin den Arzt oder das Pharmaunternehmen verklagt? Macht der Arzt sich in so einem Fall strafbar? Haftet bei unerwarteten Komplikationen der Hersteller, wenn diese Komplikation in einem Land auftritt, in dem das Medikament gar nicht zugelassen ist?