PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 02 - Wie bewerbe ich mich über die ZVS?



Florian
31.05.2010, 09:31
Wie bewerbe ich mich über die ZVS?

Zunächst einmal benötigst du das ZVS-Magazin hochschulstart.de. Das gibt es bei den Berufsinformationszentren (BIZ) der Arbeitsagenturen, an Gymnasien, Universitäten und bei der ZVS selbst. In ihm findest du sämtliche Details zu den angebotenen Studiengängen und den jeweils zur Verfügung stehenden Unis. Bitte beachten: Nicht alle Universitäten bieten den Studienbeginn auch zum Sommersemester an.
Darüber hinaus wird im hochschulstart.de-Magazin das Prozedere des Verfahrens erläutert. Seit dem Wintersemester 2008/09 ist die Online-Bewerbung bei der ZVS verpflichtend. Der Antrag wird im Internet ausgefüllt und der unterschriebene Ausdruck an die ZVS geschickt. Erforderliche Unterlagen (z. B. Abiturzeugnis) müssen in amtlich beglaubigter Kopie beigelegt werden. Keine Originale mitschicken!
Maßgeblich ist der berühmt-berüchtigte NC, der „Numerus Clausus“. Er gibt den Notendurchschnitt an, den man benötigt, um in einem bestimmten Studiengang angenommen zu werden. Er ist keine fixe, willkürlich gesetzte Zahl, sondern ergibt sich in jedem Bewerbungsverfahren neu aus der Anzahl der Bewerber, ihren Abi-Noten sowie aus der in diesem Fach zur Verfügung stehenden Anzahl an Studienplätzen. Du kannst dich allerdings grob an den Vorjahreswerten orientieren, die unter www.hochschulstart.de einzusehen sind. Du gelangst dorthin, wenn du links in der Navigation auf „Auswahlgrenzen“ klickst.
Als zweite Bemessungsgrundlage fungieren die Wartesemester. Das sind die verstrichenen Semester (Halbjahre) seit Datum des Erlangens der Hochschulzugangsberechtigung, in denen nicht studiert wurde. Eine Bewerbung bei der ZVS ist nicht notwendig, um Wartesemester angerechnet zu bekommen. Zur Wartezeit zählen auch Ausbildungen nach dem Abi, Wehr- oder Zivildienst, das Freiwillige Soziale Jahr und ähnliche Dienste, aber auch mehrmonatige Weltreisen, Jobben oder reines Nichtstun – also alles, was in den Bereich des Nicht-Studierens fällt. Nicht zur Wartezeit hingegen zählt also die Zeit, in der man an einer Uni, einer Fachhochschule oder anderen Form von Hochschule eingeschrieben ist. Das gilt es zu berücksichtigen, wenn nicht sofort ein Studienplatz in der Medizin frei steht und ein so genanntes „Parkstudium“ (zum Beispiel Psychologie oder Biologie für eventuelle Schein-Anrechnungen) erwägt wird. Es mag fachliche Einblicke in medizinische Teilbereiche bieten, bringt aber keine Vorteile für das ZVS-Vergabeverfahren!