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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PJ-Vergütung + "Ehrenkodex"



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Hoppla-Daisy
03.06.2010, 15:13
Hallo Ihr Mainzer Studenten!

Sagt mal, wie sieht es denn nun aktuell mit diesem Ehrenkodex-Thema aus?

Ich wundere mich ja schon, dass man hier im Forum darüber mal so gar nix lesen konnte... :-nix.

Berichtet doch mal :-). Würde mich (und wahrscheinlich auch viele andere) heiß interessieren, zumal sich hier bei uns auch die Anzeichen mehren, als würde es uns genauso ergehen :-((.

thinker
03.06.2010, 15:40
hey!
Was ist denn damit gemeint ? Klingt interessant... ?!

Evil
03.06.2010, 15:53
Die Uni Mainz hält es für ehrenrührig, als PJler sowas wie ein Gehalt anzunehmen, deswegen wurden die Sachleistungen von Lehrkrankenhäusern für PJler auf maximal 1000 Eur monatlich begrenzt.

Nun, ich bin in mancher Hinsicht ziemlich altmodisch und nehme für mich durchaus sowas wie einen Ehrbegriff in Anspruch, darin sind aber weder routinemäßige Selbstaufopferung noch übermäßige Eitelkeit enthalten. Und um nix anderes handelt es sich meiner Ansicht nach bei diesem Kodex, der seinen Namen nicht verdient.
:-meinung

Hoppla-Daisy
03.06.2010, 15:55
Scheint aber leider Schule zu machen :-?

pottmed
03.06.2010, 16:09
Wo denn noch ?

Ich dachte es gibt eher eine Bekenntnis zur PJ-Vergütung, Rechtsreferendare bekommen schließlich auch Geld...

Hoppla-Daisy
03.06.2010, 16:19
Es sickert gerade durch, dass die Uniklinik Essen Ähnliches im Schilde führt...

:-kotz

pottmed
03.06.2010, 16:39
Mich würde auch interessieren ob es eine rationale Begründung für ein solches Vorgehen gibt, oder ob man einfach mal wieder ein Arbeitskräfte für lau braucht.

Keenacat
03.06.2010, 22:57
Wir sind den Knalltüten hier ordentlich aufs Dach gestiegen (fettes DANKE an die entsprechenden Fachschaftler und alle Mitprotestler) und haben zumindest eine Teilrevision des ursprünglichen "Ehrenkodex" (der Witz des Jahrhunderts) erreicht.
:-?
Teilrevision halt. Besser als nix, aber noch nicht richtig gut. Neben dem PJ-Schmarrn hatte man hier ja auch ein Riesenstück aus dem Lehretat gesäbelt. Da könnte noch n bissl was passieren. Auch die Zahnis werden ziemlich hängengelassen.
http://www.thieme.de/viamedici/aktuelles/artikel/hartmannbund.html
http://www.thieme.de/viamedici/studienort_mainz/aktuelles/protest-erfolg.html
Ergebnis (http://medizinmainz.wordpress.com/2010/01/24/ergebnisse-unserer-proteste-fuer-eine-bessere-lehre/#more-430)

Maja85
07.06.2010, 21:34
Hallo zusammen,
ich werde jetzt zum Pj an die Uni Mainz wechseln, deswegen würde mich interessieren, wie das jetzt konkret alles gehandhabt wird. Zahlt die Uni selbst auch irgendetwas wie "Mietzuschuss", "Fahrtkostenzuschuss" oder ähnliches?

Übrigens ist das in Münster auch ein ordentliches Heck-Meck mit der "Aufwandsentschädigung" für PJler - erst verboten, dann vielleicht erlaubt, doch verboten und nun vielleicht wieder 150 € - Argument ist unter anderem, dass wir im Gegensatz zu Rechtsreferendaren ja noch kein Staatsexamen (Physikum zählt wohl nicht) abgelegt haben und das somin nicht gerechtfertigt sei. Aha.

affekt
10.06.2010, 21:06
Argument ist unter anderem, dass wir im Gegensatz zu Rechtsreferendaren ja noch kein Staatsexamen (Physikum zählt wohl nicht) abgelegt haben und das somin nicht gerechtfertigt sei. Aha.

Dieses Argument hört man oft und macht mich immer noch so SAUER!
Nicht nur dass das Physikum (+ die Famulaturen) nicht zählen, der Mehrheit der Medizinstudenten ist es doch sowieso ein Rätsel wieso man den "theoretischen" Teil des Studiums nach dem 10. Semester nicht direkt schriftlich abschließt und nach dem PJ die mündlich/praktische macht. Nunja.

Wie es jetzt konkret mit den Aufwandsentschädigungen aussieht weiß ich grad nich, es hieß die Deckelungen sollten zurückgenommen werden!? vllt weiß google mehr.

Keenacat
11.06.2010, 22:49
Ergebnis (http://medizinmainz.wordpress.com/2010/01/24/ergebnisse-unserer-proteste-fuer-eine-bessere-lehre/#more-430)

Die Fachschaft hilft. ;-)

Maja85
16.06.2010, 17:23
Vielen Dank für die Antworten. Die offiziellen Richtlinien kannte ich auch schon, mir ging es mehr darum, wie
"Es ist für Lehrkrankenhäuser hierbei möglich, dem PJ-Studierenden entweder einen kostenlosen Wohnheimplatz anzubieten oder einen Mietkostenzuschuss von bis zu 300 Euro zu zahlen, der gegebenenfalls mit einem Fahrtkostenzuschuss verrechenbar ist, zu erstatten. Dabei haben alle Beteiligten eine Erstattungsobergrenze von 400 Euro pro Monat insgesamt festgelegt."
konkret umgesetzt werden, gibt es eine Quelle, wer jetzt tatsächlich wie viel "Fahrtkostenzuschuss" zahlt, zahlt die Uni was?




Nicht nur dass das Physikum (+ die Famulaturen) nicht zählen, der Mehrheit der Medizinstudenten ist es doch sowieso ein Rätsel wieso man den "theoretischen" Teil des Studiums nach dem 10. Semester nicht direkt schriftlich abschließt und nach dem PJ die mündlich/praktische macht. Nunja.


Da kräuseln sich mir auch immer die Zehennägel. Man könnte ja auch bösartig behaupten, dass das Examen rein "zufällig" nun komplett nach dem PJ liegt, um eben genau diese Argumente aufführen zu können...

GOMER
16.06.2010, 17:43
Wenn ich das richtig verstanden habe möchte auch die Uni Bonn ein Verbot der Bezahlung von PJlern durchsetzen, was sich in erster Linie gegen die Helios-Klinik in Siegburg richtet.

Hoppla-Daisy
17.06.2010, 06:57
Da kräuseln sich mir auch immer die Zehennägel. Man könnte ja auch bösartig behaupten, dass das Examen rein "zufällig" nun komplett nach dem PJ liegt, um eben genau diese Argumente aufführen zu können...
Äh, das gute alte Physikum gibt es aber seit 2003 mit diesem Begriff offiziell nicht mehr ;-). Es IST de facto ein Staatsexamen! Insofern haben wir den gleichen Status wie ein Referendar der Rechtswissenschaften oder des Lehramtes ;-). Die machen ihr 2. auch erst nach der praktischen Phase. Aber eine Diskussion darüber würde jetzt wieder nur vom eigentlich Threadthema ablenken.

Hier ist noch immer nix durchgesickert. Mal sehen, wie es weitergeht.

Übrigens, hab da mal ne Frage (an alle, die jenseits der 30 sind ;-)): Wie ist das eigentlich mit der PJ-Vergütung und der Krankenversicherung. Wenn wir jetzt 150 Euro bekämen, müsste ich die - jedenfalls ging ich bis gestern davon aus - eigentlich für meine Krankenversicherung (freiwillig versichert, weil keine studentische Versicherung mehr wegen des Alters) abdrücken. Nun meinte meine Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse, dass es da für PJ-Studenten eine Sonderregelung gebe, ganz unabhängig vom Alter. Sprich, man würde ganz normal gesetzlich krankenversichert mit dem prozentualen AG/AN-Anteil, was ja mal ganz phantastisch wäre! Weiß da ggf. jemand mehr, der in einer ähnlichen Situation ist?

airmaria
17.06.2010, 07:13
Äh, das gute alte Physikum gibt es aber seit 2003 mit diesem Begriff offiziell nicht mehr ;-). Es IST de facto ein Staatsexamen!
nein, das Physikum heisst neu offiziell "Erster Abschnitt der ärztlichen Prüfung" und dann das Abschlussexamen "Zweiter Abschnitt der ärztlichen Prüfung"...

früher hiess es

Ärztliche Vorprüfung (Physikum)
Erster Abschnitt der ärztlichen Prüfung (Stex I)
Zweiter Abschnitt der ärztlichen Prüfung (Stex II)
Dritter Abschnitt der ärztlichen Prüfung (Stex III)

prinzipiell hat sich also bezüglich des "fertigwerdens" nichts geändert, nur die anzahl der teilabschnitte wurde deutlich reduziert...
airmaria

Hoppla-Daisy
17.06.2010, 07:42
Dann musst du mir aber mal erklären, wieso bei Studienbescheinigungen der Vorklinik "1. Staatsexamen" und bei solchen der Klinik da "2. Staatsexamen" draufsteht.

Das Physikum gilt als 1. Staatsexamen. :-nix

airmaria
17.06.2010, 08:10
Dann musst du mir aber mal erklären, wieso bei Studienbescheinigungen der Vorklinik "1. Staatsexamen" und bei solchen der Klinik da "2. Staatsexamen" draufsteht.

Das Physikum gilt als 1. Staatsexamen. :-nix

das muss dir dann deine hochschule erklären, schau mal auf dein "physikumszeugnis", was da steht... würde mich wundern, wenn da das lpa nicht "abschnitt" gebrauchen sollte.

hier die grundlage aus der approbationsordnung:



Die Regelstudienzeit im Sinne des § 10 Abs. 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt einschließlich der Prüfungszeit für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 sechs Jahre und drei Monate.
(3) Die Ärztliche Prüfung nach Absatz 2 Nr. 5 wird abgelegt:

1.der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren und

2.der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach einem Studium der Medizin von vier Jahren einschließlich eines Praktischen Jahres nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
airmaria

Muriel
17.06.2010, 11:08
Auch bei mir damals nach alter AO stand schon diese Staatsexamensgeschichte bei den Studienbescheinigungen drauf.

airmaria
17.06.2010, 11:52
Auch bei mir damals nach alter AO stand schon diese Staatsexamensgeschichte bei den Studienbescheinigungen drauf.

...nur dass es eben völlig wumpe ist, was auf den "scheinen" steht, es zählen die zeugnisse vom lpa und auch da wird bei dir immer "Abschnitt der ärztlichen Prüfung" bzw "ärztliche Vorprüfung" und nirgendwo das wort "Staatsexamen" stehen ;-)
airmaria

Muriel
17.06.2010, 11:55
Nichts Anderes wollte ich damit mitteilen, sondern nur, dass selbst damals, wo man sich hier ja einig war, dass es auch da nicht offiziell Staatsexamen hieß, schon dieses Wort auftauchte ;-)