denkstdu
04.06.2010, 17:22
Hallöchen,
vlei kann mir einer weiterhelfen. Ich versteh das Paragraphen Deutsch nicht so richtig. Ich habe mir die Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer für den Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin einmal angeschaut. Und da steht folgendes drin.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1, davon
• 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin,
davon können bis zu
– 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3 Monats-
Abschnitte) angerechnet werden, die auch im ambulanten Bereich ableistbar sind
und
• 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon können
bis zu
– 6 Monate in Chirurgie (auch 3 Monats-Abschnitte) angerechnet werden
So eigentlich hatte ich mir jetzt so gedacht ich mache 2 Jahre Innere, ein Jahr Chirurgie, die drei Jahre in der Klinik und dann wollte ich die restlichen 2 Jahre aufteilen auf solche Fächer wie Neuro, Päd, HNO, Allgemeinmed. Nun jetzt mein Frage funktioniert das so, mit der Bestimmung oder nicht? Ich check das gerade nämlich nicht so wirklich. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir vlei jemand das erklären könnte.
LG denkstdu
vlei kann mir einer weiterhelfen. Ich versteh das Paragraphen Deutsch nicht so richtig. Ich habe mir die Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer für den Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin einmal angeschaut. Und da steht folgendes drin.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1, davon
• 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin,
davon können bis zu
– 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3 Monats-
Abschnitte) angerechnet werden, die auch im ambulanten Bereich ableistbar sind
und
• 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon können
bis zu
– 6 Monate in Chirurgie (auch 3 Monats-Abschnitte) angerechnet werden
So eigentlich hatte ich mir jetzt so gedacht ich mache 2 Jahre Innere, ein Jahr Chirurgie, die drei Jahre in der Klinik und dann wollte ich die restlichen 2 Jahre aufteilen auf solche Fächer wie Neuro, Päd, HNO, Allgemeinmed. Nun jetzt mein Frage funktioniert das so, mit der Bestimmung oder nicht? Ich check das gerade nämlich nicht so wirklich. Ich wäre sehr dankbar, wenn mir vlei jemand das erklären könnte.
LG denkstdu