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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trotz Bescheinigung Anrechnung abgelehnt



Tacitus
04.06.2010, 19:16
Hallo zusammen,

bin gerade ziemlich erbost über das LPA und wollte mal eure Meinungen dazu hören.
Also es ist folgendes:

Ich habe ein Chemie-Studium abgeschlossen und promoviere nun in der Biologie. Parallel dazu bin ich für Humanmedizin eingeschrieben. Da ich bereits meine Diplomarbeit in der Biologie geschrieben habe und dort auch Vorlesungen etc belegt habe und nun ja in Bio promoviere, habe ich vom zuständigen Hochschullehrer der Medizinische Fakultät eine Äquivalenzbescheinigung für Biologie für Mediziner erhalten (mit dem Satz: Während seines Studium der Chemie und des Promotionsstudium Biologie hat Herr ... Studienleistungen erbracht, die gemäß ÄAppO dem Praktikum "Biologie für Humanmediziner" äquivalent sind.)
Habe nun alles ans LPA geschickt mit Antrag auf Anrechnung und nun die Antwort:
Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden.
Gemäß § 12 der ÄAppO erkennt LPA Studienleistungen eines verwandten Studiums auf das beabsichtigte Studium der Humanmedizin an, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.
Nach §1 Abs.2 Nr.1 ÄAppO erfordert die ärztliche Ausbildung ein Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule. Gleichwertigkeit im Sinne des § 12 ÄAppO setzt deshalb ein wissenschaftliches Hochschulstudium voraus. Ihr Promotionsstudium ist kein Hochschulstudium im Sinne des § 1 ÄAppO.
Daher ist keinen Anrechnung möglich.

Ich frage mich wie bitte das LPA eine Äquivalenz besser beurteilen will als der zuständige Hochschullehrer. Find das unerhört. Zumal auch im Antrag stand: Während meines Studiums der CHemie.
Und wie kann man ernsthaft sagen, dass ein Promotionsstudium kein Hochschulstudium ist - das hieße ja, dass ich Doktor der Biologie sein kann und da LPA sagt ne, Pech gehabt. Das zählt für uns nicht, egal was der Hochschullehrer sagt.
Ich komm mir arg verarscht vor.

Was meint ihr? Was würdet ihr nun machen?
Find das ne ziemliche Unverschämtheit.

Kackbratze
04.06.2010, 19:56
Naja, Du hast es schriftlich bekommen und das LPA hat leider das letzte Wort.
Du kannst nochmal anrufen und Dir den genauen Sachverhalt erklären lassen, warum das so ist und dann versuchen deine Argumente anzubringen.

Die Frage dabei ist aber, ob das reichen wird.
Was bleibt übrig?
Klage gegen das LPA, welches aber am längeren Hebel sitzt oder den Bio-Schein machen.

SuperSonic
04.06.2010, 20:52
Welche Bio-Praktika hast du denn gemacht? Hast du dafür Scheine?

LotF
05.06.2010, 10:55
Naja, Du hast es schriftlich bekommen und das LPA hat leider das letzte Wort.

Ich habe auch schon vieles von öffentlichen Stellen schriftlich bekommen, was dann revidiert werden musste. Wie ich solche Pauschalaussagen hasse...

Tacitus, deine Promotionsordnung sagt doch:

Im Mittelpunkt der Promotion steht die zunehmend selbständige Bearbeitung eines wissenschaftlichen Promotionsprojektes unter der Betreuung eines Promotionskomitees gemäß § 4. Die Projektarbeit wird begleitet und unterstützt durch ein individuelles, projektorientiertes Promotionsstudium von mindestens zwei Semestern, welches die Teilnahme an Seminaren, Fachtagungen oder Veranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen sowie die Mitbetreuung von grundständigen Lehrveranstaltungen in Studiengängen des Fachbereichs Biologie im Gesamtumfang von mindestens 5 SWS umfasst.

Daran würde ich das aufhängen - Die WWU ist eine Hochschule, deshalb würde ich vom LPA erstmal verlangen, dass die mir ein Gesetz oder Verordnung zeigen, dass ein Promotionsstudium *kein* wissenschaftliches Hochschulstudium mehr ist, denn das Studium, welches man dafür benötigt ist es ja auf jeden Fall. Ich konnte bisher auch nichts dazu finden, dass die Promotion keines mehr sei oder dass sie es sei.

Anderer Weg wäre natürlich zum Prof. zu gehen und sich das nocheinmal ausstellen zu lassen und diesmal ohne "und Promotionsstudium". Das könnte einfacher sein, wenn du mit deinem Prof. ganz gut kannst.
Edit: was mir auch gerade noch einfällt, wenn die Uni dir das beschenigigt, dass es ein "wiss. Hochschulstudium" ist, dann könnte das auch helfen - bezweifel nur, dass das Studierendensekr. das so einfach macht.

Nemesisthe2nd
05.06.2010, 11:37
Wenn das alles an der gleichen uni ist könnte man vielleicht auch einfach den bioprof fragen ob er einem stattdessen nicht einfach einen biologie für mediziner schein ausstellen kann.... dan umgeht man diesen mist...

über LPA kann man oft einfach nur den kopf schütteln...

Tacitus
05.06.2010, 14:20
Ja danke erstmal für die ganzen Tipps und @LotF, dass du dir soviel Mühe gemacht hast mit der Studienordnung ;)
Glaub aber, dass mir nicht so einfach nen Bioschein für Mediziner ausgestellt wird, da ich den ja so nicht gemacht habe.
Könnte höchstens nochmal nachfragen, ob der Text umgeschrieben wird.

Nur nochmal die Klausur und Praktikum (was ja wohl mehr als lächerlich ist^^) zumachen, das seh ich ja net ein - nur weil das LPA rumbockt.
In den Artikeln aus der ÄAppO, die vom LPA genannt wurden, geht meines erachtens auch nicht raus hervor, dass ein Promotionsstudium nicht zählt - oder wie habt ihr das verstanden.
WErd da mal die WOche anrufen und bissl diskutieren - das argument, dass Promotionsstuidum kein Studium mehr ist, ja das werde ich auch ansprechen und mir das gesetzlich zeigen lassen und den dann sagen, dass ich zur Not eben den Satz Promotionsstudium streichen lasse und dann müssten sie das ja annehmen.
Aber ich versteh echt nicht wie das LPA nein sagen kann, wenn die Hochschule ja sagt.

Kackbratze
05.06.2010, 15:39
Aber ich versteh echt nicht wie das LPA nein sagen kann, wenn die Hochschule ja sagt.

Weil das da meist bürokratische Pfeifen sind?

:-meinung

LotF
05.06.2010, 15:43
In den Artikeln aus der ÄAppO, die vom LPA genannt wurden, geht meines erachtens auch nicht raus hervor, dass ein Promotionsstudium nicht zählt - oder wie habt ihr das verstanden.

eben das war/ist auch mein Problem. Mir ist nicht ganz klar, daher auch das Zitat der Promotionsordnung, warum eine Promotion nicht als Studium zählen soll. Vielleicht berufen die sich auf Abs. 2 von §12


Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 erkennt die nach Landesrecht zuständige
Stelle Studien- und Prüfungsleistungen an, die im Rahmen eines Studiums nach Absatz 1
Nr. 1 und 2 abgelegt worden sind. Dies gilt nicht für Studien- und Prüfungsleistungen,
die das Studium abschließen oder die bereits Gegenstand einer inländischen Prüfung
waren und endgültig nicht bestanden worden sind.

aber auch das ist doch recht vage bei einer Promotion...

SuperSonic
05.06.2010, 19:00
Für eine Promotion muss man nicht an einer Hochschule immatrikuliert sein, daher ist ein Promotionsstudium kein "ordentliches Studium" und ein Promotionsstudent kein "ordentlich Studierender".

LotF
05.06.2010, 22:59
bei vielen Hochschulen musst oder kannst du es aber doch, also biste dann auch ordentlicher Student :-keks

Tacitus
05.06.2010, 23:06
klar muss man für eine promotion immatrikuliert sein, da ja nur universitäten dir den Doktortitel verleihen dürfen...

Kackbratze
05.06.2010, 23:54
Musst Du nicht, das ist von der Studienordnung abhängig.
Z.B. war es bis ca. Nov. 2008 in Göttingen nicht notwendig zur Promotion eingeschrieben zu sein. Man musste 2 Semester in Gö studiert haben (egal ob Vollstudium, Promotionsstudium oder wasauchimmer), aber zum Zeitpunkt der Promotion nicht.
Das wurde geändert für Gö, aber zumindest ist es nicht zwingend erforderlich zur Promotion immatrikuliert zu sein (je nach Uni).

SuperSonic
06.06.2010, 07:29
bei vielen Hochschulen musst oder kannst du es aber doch, also biste dann auch ordentlicher Student :-keks
Ein Promotionsstudent ist (in Deutschland) grundsätzlich kein ordentlicher Student. :-keks

Ein Promotionsstudium ist kein geregelter Studiengang, man erwirbt in aller Regel keine Studienleistungen (deswegen muss man auch nicht an einer Uni immatrikuliert sein), sondern ist als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt.



klar muss man für eine promotion immatrikuliert sein, da ja nur universitäten dir den Doktortitel verleihen dürfen...
Aussage 1 falsch, Aussage 2 falsch, Verknüpfung nicht möglich.

LotF
06.06.2010, 10:31
Supersonic,
beides ist aber möglich und das LPA kann eben nicht wissen, was vorliegt. Zudem: es wird ja auch nicht gefordert, dass man ordentlicher Student ist, sondern ein Studium und das ist ein PromotionsSTUDIUM eben auch.

kumar2009
06.06.2010, 11:55
Hi, um es kurz zu machen. Suche eine gute Kanzlei auf.

Bensona!
06.06.2010, 12:07
Oder geh zum Biologie Prof. der zuständig für "Biologie für Mediziner" ist. Vielleicht kann er da ja mit einen regulären Schein helfen.

Theoretisch ist da vieles möglich, wenn der Prof nett ist.

SuperSonic
06.06.2010, 13:03
Supersonic,
beides ist aber möglich und das LPA kann eben nicht wissen, was vorliegt. Zudem: es wird ja auch nicht gefordert, dass man ordentlicher Student ist, sondern ein Studium und das ist ein PromotionsSTUDIUM eben auch.
Nur weil etwas an einer Stelle (Antragsformular, Verordnung,...) nicht bis ins letzte Detail definiert ist, heißt noch lange nicht, dass es nicht an anderer Stelle - und wenn es nur eine für uns nicht einsehbare Verwaltungsvorschrift ist - genauer spezifiziert wäre.

Statt sich in etwas zu verrennen, das wenig erfolgversprechend ist (darauf beharren, dass "ein Promotionsstudium auch ein Studium" ist, und einen Anwalt aufsuchen), sollte sich Tacitus alle seine Praktikumsscheine, die im weitesten Sinne mit Biologie zu tun haben (allgemeine Biologie, Mikrobiologie, Genetik), von seinem netten Mediziner-Prof äquivalent schreiben lassen (daher auch meine Frage, welche Praktika Tacitus gemacht hat, die aber leider immer noch offen im Raum steht). Das ist das Standardprozedere und damit am ehesten erfolgversprechend.

LotF
06.06.2010, 13:44
gibt hier doch ein paar, die sich auf Medizinrecht spezialisiert haben... ob das auch darunter fällt? :-nix

LotF
06.06.2010, 13:46
Nur weil etwas an einer Stelle (Antragsformular, Verordnung,...) nicht bis ins letzte Detail definiert ist, heißt noch lange nicht, dass es nicht an anderer Stelle - und wenn es nur eine für uns nicht einsehbare Verwaltungsvorschrift ist - genauer spezifiziert wäre.

soweit mir bekannt müssen Verordnungen für den Bürger einsehbar sein, handelt es sich um interne Vorschriften kannste dir damit den Hintern abwischen. Ich würde mir sowas auch nicht gefallen lassen - aber ich habs ja sowieso nicht mit dem ganzen Bürokratiekram...

Tacitus
07.06.2010, 10:31
also ich hab Zellbiologie, Immunologie und einen allgemeinen Schein.
Und laut unserer Studienordnung muss man Lehrveranstaltungen belegen, also doch Studium.
Btw: Doktortitel dürfen nur Hochschule vergeben - weil vor einigen Monaten gab es noch kleinere Diskussionen, wo die MPG selbstständig Doktortitel vergeben wollte, was aber schlussendlich nicht durchgesetzt worden ist und somit immer noch alleiniges Recht von Universiäten ist.