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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer zahlt, wenn Pat. nicht versichert?



haemo
07.06.2010, 06:55
Hallo!

In welches Forum auch immer dies gehört, ich habe eine Frage:

Nehmen wir an, ein Patient ist in keiner Krankenversicherung versichert. Nun kommt er ins Krankenhaus, es entstehen Kosten und die Rechnung dafür wird ihm zugeschickt. Wenn bei ihm nichts zu holen ist, wer zahlt dann? Das Sozi-Amt? Oder kann es sein, dass die Familie (insbesondere Kinder) belangt werden???

Würde mich sehr interessieren, habe nur leider von so einem Verwaltungskram überhaupt keine Ahnung.

Viele Grüße, Haemo

MediHH
07.06.2010, 07:15
Das kommt darauf an. Wenn er nicht versichert ist und theoretisch Anspruch auf Sozialhilfe hätte, werden die Kosten für Notfallbehandlungen vom Sozialamt getragen.

Anders ist es bei Pat. die beispielsweise aus dem Ausland kommen und dort gar nicht oder nur teilweise krankenversichert sind. Da wird es wohl auf einen Rechtssteit hinauslaufen.

McBeal
07.06.2010, 09:09
Anders ist es bei Pat. die beispielsweise aus dem Ausland kommen und dort gar nicht oder nur teilweise krankenversichert sind. Da wird es wohl auf einen Rechtssteit hinauslaufen.
Da kommts dann aber auch auf das jeweilige Haus an. Ambulant werden z.B. ausländische Kinder bei uns immer kostenlos behandelt, bei erforderlicher stationärer Behandlung fragen wir dann nach, ob es eine Auslandskrankenversicherung gibt und finden auch eine Lösung.

LG
Ally

Kackbratze
07.06.2010, 09:20
Als Erstes wird kontrolliert, ob der gute Mensch nicht Insolvenz anmelden muss. Offene Rechnungen können ja auch per Inkasso-Unternehmen/Gerichtsvollzieher beglichen werden.

Espressa
07.06.2010, 09:21
In der Praxis wird entweder das Kärtchen der GKV eingelesen, oder der Pat. füllt einen "Behandlungsvertrag" aus, aus dem hervorgeht, dass er sämtliche Kosten trägt - und dann legt er die Rechnung seiner PKV vor. Hat er keine, zahlt er selbst.
Zahlt er dann nicht, können die Kosten eingeklagt werden.

haemo
07.06.2010, 18:12
Der Patient ist Deutscher, selbstständig, nicht versicherung und hat wahrscheinlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe.
Dass die Kosten eingeklagt/gepfändet werden können, ist klar.
Die konkrete Frage war nur: von wem? Sprich, könnte es den Kindern passieren, dass sie dafür rangezogen werden?

alex1
07.06.2010, 19:55
Anders ist es bei Pat. die beispielsweise aus dem Ausland kommen und dort gar nicht oder nur teilweise krankenversichert sind. Da wird es wohl auf einen Rechtssteit hinauslaufen.
EU-Bürger haben Anspruch auf Erstattung der Arztkosten, die im EU-Ausland entstehen, zumindest zu einem gewissen Ausmass.

Kackbratze
07.06.2010, 20:43
Auf welcher Basis sollten die Kinder herangezogen werden?
Wenn die Person mündiger Bürger ist, dann ist sie selber verantwortlich für die Rechnungskosten.

Sollte die Person mit noch offenen Rechnungen versterben, gehören diese Rechnungen mit zur "Erbmasse" und können dann auch die Kinder "übergehen", wenn sie das Erbe akzeptieren.

Aber im Normalfall sind die Kinder nicht verantwortlich, ausser sie bürgen in irgendeiner Form.

anba
07.06.2010, 21:01
Auf welcher Basis sollten die Kinder herangezogen werden?
Wenn die Person mündiger Bürger ist, dann ist sie selber verantwortlich für die Rechnungskosten.

Sollte die Person mit noch offenen Rechnungen versterben, gehören diese Rechnungen mit zur "Erbmasse" und können dann auch die Kinder "übergehen", wenn sie das Erbe akzeptieren.

Aber im Normalfall sind die Kinder nicht verantwortlich, ausser sie bürgen in irgendeiner Form.
Kinder können gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sein. Falls der Patient insolvent wäre und Sozialhilfe beantragte bzw. das Sozialamt die Rechnungen zahlen sollte, könnte es auf die Kinder zurückgreifen. Hab' aber keine Ahnung, wie das Verfahren wäre. :-nix

Kackbratze
07.06.2010, 21:48
Dafür muss der Betroffene Pflegebedürftig sein, weiterhin müssen die Kosten nicht mehr durch den Betroffenen tragbar sein, d.h. nur weil keine Krankenversicherung vorliegt, sind die Kinder nicht automatisch betroffen.

Sollte der "Zahlungsunfähige" hingegen ein Pflegefall sein, können die Kosten auch auf die Kinder umgelegt werden im Rahmen der Unterhaltspflicht. Allerdings sind die Kinder in den meisten Fällen bereits schon unterhaltspflichtig für die Eltern und wissen darüber Bescheid.