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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenpflegepraktikum=Ehrenamtliche Tätigkeit??



beuteline
07.06.2010, 08:30
Guten Morgen!

Habe gestern mal meinen Arbeitsvertrag durchgelesen, und da steht drin:
"Die Übernahme von Ehrenämtern bedarf der schriftlichen Einwilligung des Arbeitgebers."
Jetzt habe ich im August 5 Wochen Urlaub genommen (schon genehmigt), um dann 4 Wochen KPP zu machen.
Ich bin total unsicher, ob ich das jetzt meinem Chef sagen muss?!
Er weiß noch nicht, dass ich studieren und trotzdem weiter dort arbeiten möchte (er weiß aber, daß ich im Herbst auf Teilzeit reduzieren möchte, das wäre auch wohl auch kein Problem).
Ich möchte ja nicht vertragsbrüchig werden, aber auch noch nichts wegen Studium sagen, vor allem solange nicht, bis ich weiß ob ich überhaupt einen Studienplatz bekomme (Zweitstudium).
Und eine Ausrede fällt mir leider nicht ein, warum ich dann das KPP mache. Außerdem möchte ich ja nicht lügen.:-meinung
Allerdings ist meine Arbeit hier im Ort gleich gegenüber, und das Krankenhaus das nächste Gebäude, ca. 200 m weiter...falls also wer hier ins KKH kommt, wäre ich eh "geliefert".
Also, was soll ich machen? Ehrlich sein? Schweigen und hoffen? Oder ist 4 Wochen KPP gar nicht als Ehrenamt zu verstehen?

Viele Grüße von einer ratlosen beuteline :-nix

Hippietyp
07.06.2010, 09:56
Auch wenn "Ehrenamt" nicht genau definiert ist, dürfte ein Praktikum (Weiterbildungsmaßnahme) kaum darunter fallen.

Lateiner
07.06.2010, 10:30
Zu deiner eigentlichen Frage kann ich zwar nichts sagen, aber um dein zweites "Problem" zu lösen:

Such dir doch einfach ein anderes Krankenhaus aus! Denn für den Fall, dass du keinem aus deiner Firma etwas von dem Praktikum erzählst, könnte es vielleicht tatsächlich ein bisschen blöd rüberkommen. Und ich denke mal an ein KPP-Platz ist überall ranzukommen. :-)

Nessiemoo
07.06.2010, 12:15
Aber, vielleicht eine blode Frage - wenn du es aus dem eigenen Urlaub machst, soll es eigentlich ja den Arbeitsgeber egal sein, was du in deiner Freizeit machst?

MarkusM
07.06.2010, 14:10
Naja... es wird dem Arbeitgeber nicht egal sein, wenn er während des Praktikums über Patientenkrücken fällt und sich dabei den Fuß bricht. Unwahrscheinlich, aber wenns doof läuft, dann richtig.

dr.moep
07.06.2010, 16:24
Es gibt ganz klar einen Unterschied zwischen Ehrenamt und Praktikum, gibt auch zwei Definitionen:


Ein Ehrenamt im ursprünglichen Sinn ist ein ehrenvolles und freiwilliges öffentliches Amt, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Man leistet es für eine bestimmte Dauer regelmäßig im Rahmen von Vereinigungen, Initiativen oder Institutionen und kann in einigen Fällen dazu verpflichtet werden. Ein Ehrenamt wird unter Umständen auch aberkannt. Für ehrenamtliche Tätigkeit fällt in manchen Fällen eine Aufwandsentschädigung an. Heute wird „Ehrenamt“ zunehmend gleichbedeutend mit Begriffen wie „Freiwilligenarbeit“ oder „Bürgerschaftliches Engagement“ verwendet.



Der Begriff Praktikum (Plural: Praktika) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung zuvor erworbener theoretischer Kenntnisse in praktischer Anwendung bzw. das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Mitarbeit in einer Organisation.

Asclepia
07.06.2010, 20:04
Urlaub dient der Erholung. Der Arbeitgeber muss daher UNBEDINGT über die Tätigkeit informiert werden und muss diese billigen (oder eben nicht). Es drohen Abmahnungen oder sonstige Strafen.

dr.moep
07.06.2010, 21:37
Urlaub dient der Erholung. Der Arbeitgeber muss daher UNBEDINGT über die Tätigkeit informiert werden und muss diese billigen (oder eben nicht). Es drohen Abmahnungen oder sonstige Strafen.

Aha muss der Arbeitgeber dann auch über größere Wanderungen oder sonstige strapazierende Urlaubsbeschäftigungen informiert werden? Ist doch sein Ding, was er im Urlaub macht. Auf der anderen Seite kann ich mir natürlich vorstellen, dass irgendeine schwachsinnige Formel im Arbeits- und Ausbildungsrecht...

Okay, hab mich mal auf arbeitsrecht.de schlau gemacht.

Im dortigen Forum herrschen auch geteilte Meinungen.

Pro: Da das Praktikum nicht bezahlt ist verstößt es nicht gegen BUrlG - Einzelnorm, zudem leistest Du dieses Praktikum ja nicht bei einem Konkurrenzunternehmen ab. Allerdings wurde auch mehrfach darauf hingewiesen, dass dies ein Spiel mit dem Feuer sei und man sich gut überlegen soll, ob man nicht den AG einweiht.

Contra: Kann man einfach mit einer Klausel im Arbeits- und Ausbidlungsrecht beantworten:

§8 Erwerbstätigkeit* während des Urlaubs
Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Als Sanktionen gegen eine Verstoß, kommen Schadensersatzansprüche oder ein Unterlassungsanspruch in Betracht. Letztlich kann die Möglichkeit einer Kündigung in Betracht gezogen werden, wobei jedoch immer auf den jeweiligen Einzelfall abgestellt werden muss.[/QUOTE]

*Erwerbstätige sind Personen, die als Arbeitnehmer in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, als Selbstständige ein Gewerbe bzw. eine Landwirtschaft betreiben, einen freien Beruf ausüben oder als mithelfende Familienangehörige tätig sind.
Die Zuordnung erfolgt unabhängig von der Bedeutung des Ertrags dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf die von ihnen tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit. Erwerbstätige Personen, die gleichzeitig mehrere Tätigkeiten ausüben, werden nur einmal gezählt. Sowohl für die Zuordnung nach der Stellung im Beruf (Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Arbeitnehmer) als auch für die Zuordnung auf Wirtschaftsbereiche wird die zeitlich überwiegende Tätigkeit zu Grunde gelegt.

_____

Mir wäre das dann wohl zu heiß... Ich würde ich an Deiner Stelle bevor Du dem Arbeitgeber an's Bein pinkelst in den sauren Apfel beißen und das KPP erst während dem Studium machen...

Nessiemoo
08.06.2010, 04:57
oder die kpp im september abzuleisten -wenn du dann gekündigt wirst, hast du keine probleme mit zweitstudium. :)

Aber in ernst, es scheint ja gravierende folgen zu haben, deshalb die idee es wahrend des studiums abzuleisten scheint sehr rational zu sein.

Asclepia
08.06.2010, 14:16
Nein, man darf sich im eigenen Garten zu Tode arbeiten, aber nicht in anderen Betrieben, da hat der Chef sehr wohl das Recht es zu verweigern.
Selbst bei Teilzeitarbeit mit zB 20h/Woche müssen anderen kleinere 400€ Jobs genehmigt werden, auch wenn diese in der Freizeit stattfinden.
Ich würde es nicht riskieren und es lieber später machen.

beuteline
08.06.2010, 15:53
:-) Hi,

ich finde es super, daß so viele Antworten auf meine Frage gegeben wurden.
Viele Leute haben eben auch unterschiedliche Ansichten. Vor allem finde ich es super, daß sich hier im Forum viele richtig Mühe geben, anderen (Fremden) zu helfen!:-top

Ich habe inzwischen mit einigen Kollegen gesprochen, und auch Eure Antworten haben mich bestärkt meinen Chef einzuweihen.

Man stelle sich mal vor: Ich komme in voller Praktikantenverkleidung in ein Patientenzimmer, und dann liegt die Frau vom Chef in einem Bett...da käme ich wohl in Erklärungsnot :-peng

Und dann hiesse es wahrscheinlich "Warum haben Sie denn nicht vorher was gesagt...?", so schätze ich zumindest meinen Chef ein, und andere auch.

Außerdem kann ich ja sagen, daß ich den Platz noch nicht habe, aber hoffe, daß ich einen bekomme. Wenn das nicht klappt, mein Gott, dann weiß er`s eben.
Und wenn ich den Platz bekomme, kann ich ja besprechen, daß ich dann gleich nochmal 4 Wochen Praktikum anhänge....was weg ist ist weg!

Liebe Grüße von einer viel schlaueren
beuteline;-)

PS: @Asclepia: Im Garten todarbeiten, daß mache ich dann an meinen freien Tagen...