Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Assistenzarzt Stelle in der Heimat? Vorteile?
noname951
09.06.2010, 14:11
Hallo,
ich habe nur noch ein Jahr um mich um eine Assitenzarztstelle als FA für Allgemeinmedizin zu bewerben.
Da meine Eltern eine Hausarztpraxis in Kassel haben, würde ich die letzten zwei Jahre der Ausbildung bei denen machen und die Praxis übernehmen.
Momentan spiele ich mit den Gedanken meine ersten drei Jahre in der internistischen Abteilung in einem Krankenhaus in Nrw zu machen, wo meine Freundin wohnt.
Meine Eltern reden mir ins Gewissen, dass das keine gute Idee sei, weil man dann später keine Kontakte zu anderen Ärzten in der Heimatstadt (in Kassel) hat.
Denkt ihr dass man ohne irgendwelche Probleme die ersten drei Jahre irgendwo anders machen kann und später so oder so die Weiterbildung in der Praxis meiner Eltern zu Ende macht?
Assistent 3:16
09.06.2010, 15:05
Nach der neuen Regelung mit Wiedereinführung Allgemeinmedizin musst du auch ein Teil in der Chirurgie machen, sollte aber nicht so das Problem sein. Ganz unrecht haben deine Eltern nicht, wenn du Hausarzt in Kassel werden möchtest bietet es sich durchaus an in die Region zu gehen und somit andere potentiell zukünftige hausärztliche oder fachärztliche Kolleginnen und Kollegen kennen zu lernen.
Das seh ich anders. Ich mache grad, bzw. bin kurz vor dem Ende der Klinik-Weiterbildung in Bayern, und niederlassen werd ich mich in Westfalen.
Die Praxiszeit, die solltest Du schon in der Gegend machen, in der Du Dich später niederlassen willst. Bei der Klinikzeit halte ich das nicht für nötig.
Und noch ist die Weiterbildung für den Allgemeinmediziner nicht geändert, d.h. es gilt nach wie vor die WBO mit dem FA für Innere und Allgemeinmedizin (und wenn Du nach der einmal angefangen hast, genießt Du mit ziemlicher Sicherheit Bestandsschutz).
denkstdu
09.06.2010, 19:10
Also von der Seite habe ich es noch nicht gesehen. Ich will auch in einem Jahr den FA für Allgemeinmed. anfangen. Ich hoffe aber noch innig, dass bis dato die Weiterbildungsordnung sich wieder etwas ändert. Dachte mir so, wenn man mal in anderen Gegenden reinschnuppert, dann fällt man nicht gleich so in den Trott von der Heimat, sondern kann vielleicht ein bisschen frischen Wind hineinbringen. Drum hatte ich eigentlich vor, ein Jahr Chir in der Schweiz zu machen, drei Jahre Innere in Deutschland, dort wos mir halt gefällt und das Praxiszeugs in der Heimat. Wobei mir immer noch nicht so richtig klar ist, ob ich ein Jahr Chir. in der Klinik überhaupt anrechnen lassen kann.
Wobei mir immer noch nicht so richtig klar ist, ob ich ein Jahr Chir. in der Klinik überhaupt anrechnen lassen kann.
Du kannst Dir maximal 3 Jahre in der Klinik anrechnen lassen nach der (noch) aktuellen WBO.
Wenn Du die Chirurgie-Zeit aber in der Ambulanz verbringst, kannst Du Dir davon 6 Monate auf die Praxiszeit anrechnen lassen.
denkstdu
09.06.2010, 19:53
Also Evil so wie du das jetzt geschrieben hast, verstehe ich dass, ich 3 Jahre in der Klinik machen muss, davon kann ich mir auch ein Jahr Chir. anrechnen lassen. Und müsste da nur noch 2 Jahre in der Inneren verbringen? Stimmt das? Kann ich nicht auch ambulant in andere Bereiche gehen als allgemein? So wie Kinder, HNO, Neuro oder so?
Nein, das hast Du falsch verstanden.
Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte ge-mäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
•
36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin, davon können bis zu
-
12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch 3 Monats-Abschnitte) angerechnet werden, die auch im ambulanten Bereich ableistbar sind
und
•
24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, davon können bis zu
-
6 Monate in Chirurgie (auch 3 Monats-Abschnitte) angerechnet werden
und
•
80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatische Grundversorgung
denkstdu
09.06.2010, 21:14
Ja dieses tolle Ding habe ich auch schon gefunden. Ich werde daraus aber nicht so schlau. Also 2 Jahre in der Klinik Innere und das dritte Jahr kann man in der Kllinik oder ambulant in einer Praxis machen? Und Chir darf dann nur ambulant sein, damit man es sich anrechnen lassen kann? Und die ambulant hausärztliche Versorgung was die zwei Jahre ambulant beinhaltet, ist dann nur in einer Hausarztpraxis oder gehen da auch andere ambulante Fachbereiche?
Ich glaube ich ruf da mal bei der Landesärztkammer an. Da muss ich hier nicht weiter dämliche Fragen stellen......
Moin,
Du musst nach der aktuell in den meisten Bundesländern gültigen WBO (bei der Allgemeinmedizin hat unsere tolle Standesvertretung es leider in Jahrezehnten bis heute nicht geschafft eine bundeseinheitliche WBO zu schaffen) folgende Teile als fixen Pflichtteil ableisten: 24 Monate Innere Medizin im stationären Bereich und 18-24 Monate im hausärztlichen Bereich (gleichbed. mit Praxis für Allgemeinmed, oder hausärztl. Internist), 12 Monate sind frei struktuirerbar. Wenn Du nur 18 Monate Hausarzt machst, dann musst Du 6 Monate Chirurgie auf die 24 Monate anrechnen lassen (das geht). Es bleiben theoretisch 12 Monate Weiterbildungszeit zur freien Auswahl, die kannst Du machen wo Du willst, die Abschnitte müssen nur mindestens 3 Monate lang sein. Um mal die extremen Beispiele zu nehmen, Du Könntest zB 3 Jahre Innere stationär machen und 2 Jahre Hausarzt (somit kaum Fachwechsel). Das andere Extrem: Du könntest 24 Monate Innere (stationär), 3 Monate HNO, 3 Monate Kinderheilkunde, 3 Monate Neurologie, 3 Monate Anästhesie, 6 Monate Chirurgie und 18 Monate Hausarzt machen. Zwischen diesen beiden Extremen kannst Du Deine Weiterbildung frei strukturieren. Etwas klarer geworden? Bis Du fertig bist wird wahrscheinlich die (gefühlte 1000.) "neue" WBO Allgemeinmedizin in Kraft getreten sein, da der Ärztetag gerade auf ein neues beschlossen hat die WBO zu ändern. Bleibt stark zu hoffen, dass wenigstens diesmal eine bundeseinheitliche Regelung, welche auch mal länger als 2 Jahre Bestand hat, zustande kommt und nicht wieder die "Landesärztekammerprovinzfeudalherren" und die Vertreter der internistischen nund allgemeinmedizinischen Berufsverbände ihren bekloppten Kleinkrieg auf Kosten des Nachwuchses fortführen.
nochmal als Nachtrag zum Thema WBO:
Du musst Dich immer nach der WBO richten die gültig ist wenn Du Deine Facharztausbildung beginnst. Sollten sie während Deiner Facharzausbildung die WBO ändern, so kannst Du Dir aussuchen ob Du die Weiterbildung nach der alten oder aber nach der neuen WBO beendest. Änderungen während der FA weiterbildung sind leider wie berichtet bisher in der allgemeinmedizinischen WB sehr häufig. Bis vor kurzem war es da teilweise wirklich schwierig überhaupt einen Durchblick zu behalten, nachdem die WBO x-mal geändert und bis heute nicht bundeseinheitlich umgesetzt wurde.
@noname:
zu Deiner Frage wo am besten die WB zu machen ist. Nach meiner Meinung sollte man sie dort machen wo man am meisten lernt und wo man sich wohlfühlt. Ich fand es auch durchaus hilfreich mehrmals in der WB die Stellen (und Orte) zu wechseln, da man auch dadurch lernt wie unterschiedlich Medizin sein kann und nicht 5 Jahre in festgefahrenen Routinen versinkt. Das letzte Jahr der WB sollte man wenn möglich in einer Hausarztpraxis am gewünschten Niederlassungsort machen. Das ist auch ausreichend um die Kollegen und die Krankenhäuser vor Ort kennen zu lernen, zumal Du durch die bestehenden Kontakte Deiner Eltern ja schnell in den Kreis der Kollegen integriert werden wirst.
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