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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Promotion trotz einer festen Beschäftigung...



LacrimaAurea
12.06.2010, 23:07
Habe dieses Jahr mein Staatsexamen beendet (zahnmedizin) und habe gleich darauf in einer zahnartpraxis als assistenzzahnärztin angefangen zu arbeiten.
seit einem monat mache ich nun (in meiner urlaubszeit) den experimentellen teil meiner dr.arbeit und werde sie neben meiner beschäftigung weiterführen, so gut es geht.

habe aber nun erfahren, dass man sich in die promotionsliste des dekanates eintragen muss und dort sind folgende voraussetzungen:

-Antrag auf Aufnahme in die Promotionsliste der medizinischen Fakultät, darin muss das Thema benannt sein, die Namen von Doktorvater und Betreuer und man musst bestätigen, dass man kein festes Einkommen hat und keiner festen Beschäftigung nachgeht.
-schriftliche Bestätigung des Doktorvaters, dass man kein festes Einkommen hat und keiner festen Beschäftigung nachgeht.

ist das rechtens oder nur ein gerücht? habe im internet rein gar nichts herausfinden können!!!
es kann doch nicht sein, dass man zwei jahre lang arbeitslos sein muss, um seine dr.arbeit als fertiger zahnmediziner schreiben zu dürfen!!!
kann mir da jemand weiterhelfen?

LG Lacrima

SuperSonic
13.06.2010, 10:18
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll so ein Passus basieren?!
Die ganzen Dokumente kann man übrigens hier runterladen (http://www.med.uni-muenchen.de/promotion/zahnmedizin/index.html) und selber durchlesen.

Spydaman
13.06.2010, 13:31
Nein, also das kann nicht sein, ich kenne selber dutzende Assis, die gerade ihre Diss. machen... muss ein schlechtes Gerücht sein!

Hellequin
13.06.2010, 13:36
Kann es ein, das es sich dabei um ein Promotionsstudium handelt? Da würden solche Bedingungen eher reinpassen.

zweistein
13.06.2010, 13:45
seit einem monat mache ich nun (in meiner urlaubszeit) den experimentellen teil meiner dr.arbeit .



Heißt das, dass Du dort an der Uni in einem Labor arbeiten wirst? Dann könnte es um Versicherungsfragen gehen.

LacrimaAurea
14.06.2010, 12:35
danke für eure antworten,

ich kann es mir bisher auch nicht erklären, bin aber nicht an der LMU (trotzdem danke für den link, sondern TU medizin) und werde mich diese woche schlau machen.
Ich arbeite nicht im Labor, sondern wir untersuchen im Team die Patienten...
Immatrikulieren werde ich mich auch nicht, weil es nicht erforderlich ist.
ich hoffe, dass es keine Uniinterne regelung ist, das wäre der absolute wahnsinn..

SuperSonic
14.06.2010, 21:01
ich kann es mir bisher auch nicht erklären, bin aber nicht an der LMU (trotzdem danke für den link, sondern TU medizin)
Dann eben hier nachzulesen: http://www.dekanat.med.tu-muenchen.de/index.php?option=com_docman&task=cat_view&gid=17&Itemid=144

LacrimaAurea
17.06.2010, 14:26
hab heute beim dekanat angerufen und die verantwortliche dame gefragt und sie hat ziemlich patzig erklärt, dass es tatsächlich so sei.
wenn dann im fakultätsrat abgestimmt wird, ob die dr.arbeit angenommen wird oder nicht, dann kann ich es quasi gleich vergessen, falls ich eine feste anstellung habe. auf meine frage hin, wo das denn gesetzlich verankert sei, hat sie ausweichend gemeint, dass so die ordnung sei und ich mich beim immatrikulationsamt erkundigen soll. hält sie mich für bescheuert? ich habihr noch extra erklärt, dass ich mich auch für kein promotionsstudiengang bewerben werde noch brauche, da es keine voraussetzung für die dr.arbeit sei.
uff...bin sprachlos!

SuperSonic
17.06.2010, 20:45
Dann würde ich mich lieber mal direkt an den Dekan und/oder Rektor der Universität wenden, die ja später mal die Promotionsurkunde unterschreiben sollen.

chris225
28.06.2010, 22:42
Ich würde dir empfehlen, ein neues Promotionsthema wo anders zu beginnen. Soo weit kannst du ja noch nicht fortgeschritten sein. Und dieser Laden scheint völlig durchgeknallt zu sein. Nimm es als Lektion und geh wo anders hin. Dass es theoretisch möglich ist, seine Dr.-Arbeit während der Assi-Zeit zu schreiben weiß ich zu 100%. Neu ist mir nur, dass das anscheinend nicht überall (wie bei dir) geht.