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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Termin verpasst



CharlotteSophie
14.06.2010, 20:31
Dringend: welche Möglichkeiten gibt es wenn man den Anmeldetermin verpasst hat? Bis 10.Juni war die Anmeldung möglich. Da die Nachreichetermine noch nicht vorbei sind, müsste das doch eventuell gehen???? Vor allem wenn man sich schon vor einem halben Jahr angemeldet hatte und wegen fehlenden Scheinen nicht am Physikum teilnehmen konnte.....?
hoffe dringend auf Antwort

Coxy-Baby
14.06.2010, 20:33
Beten und hoffen ,dass das LPA ne Ausnahme macht, denn eigentlich ist der Bons ja gelutscht....

Zünder
14.06.2010, 20:38
Keine Chance imo...

CharlotteSophie
14.06.2010, 20:41
aber hat jemand schon von solch einem fall gehört? und was passiert ist?

McBeal
14.06.2010, 20:44
Keine Chance imo...

Sehe ich auch so. Wie bei der ZVS: verpasst ist verpasst.

Wünsche Dir natürlich trotzdem, dass sie eine Ausnahme machen.

LG
Ally

Coxy-Baby
14.06.2010, 20:45
Ganz ehrlich, ich kenne niemanden der es geschafft hat, einen halbjährlichen Termin so zu verpennen. Denn die Termine sind ja in Stein gemeißelt.
Auf den Seiten des LPA steht ja
Ich habe davon Kenntnis genommen, dass
1. dieser Antrag bis spätestens 10. Januar bzw. 10. Juni für die nachfolgende Prüfung beim
Landesprüfungsamt eingegangen sein muss,
2. später eingehende Zulassungsanträge nur bis zu einer absoluten Ausschlussfrist von spätestens
4 Wochen vor dem Prüfungstermin berücksichtigt werden können, und zwar nur dann, wenn
a) ein wichtiger Grund für das Fristversäumnis glaubhaft gemacht wird und
b) der Stand des Prüfungsverfahrens eine Teilnahme des Prüfungsbewerbers noch zulässt,
3. Leistungsscheine, die erst im laufenden Semester erteilt werden und deshalb bis 10. Januar
bzw. 10. Juni noch nicht eingereicht werden können, nur innerhalb der vom Landesprüfungsamt
durch Aushang bekanntgegebenen Frist nachgereicht werden können.

Dir viel Glück.

CharlotteSophie
14.06.2010, 21:12
danke

CharlotteSophie
14.06.2010, 21:18
kannst du mir eventuell den link schicken, wo genau das beim lpa steht?
danke

Coxy-Baby
14.06.2010, 21:30
Hier ist die Seite: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=21825

Und hier im Antrag stehts ausführlich: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/LVwA-Bibliothek/Familie-Ges-Jug-Vers/607/Staatspruefungen/Medizin/Antrag_%C3%84AppO_f%C3%BCr_2005_Neue_M1.pdf

Weißes_Rössel
14.06.2010, 21:37
Einer Freundin von mir ist genau dasselbe vor zwei Jahren beim LPA Düsseldorf passiert. Sie war einen Tag zu spät dran mit ihrer Anmeldung und leider wurde sie dann nicht mehr angenommen. Frist ist bei Beamten halt Frist. :-nix

Student21
16.06.2010, 06:50
Hallo Coxy-Baby.
Dein Link, der war ja jetzt von LPA Sachsen-Anhalt. Hat der bundesweit Bestand? Soviel ich weiß ich Lehre ja Ländersache, heißt das auch, dass jedes Land ihre eigene Prüfungsordnung hat?
Danke.

netfinder
16.06.2010, 09:18
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein LPA da anders verfährt. Ich denke, du solltest Dir eine Beschäftigung für das naechste halbe Jahr suchen!

Coxy-Baby
16.06.2010, 09:27
Es steht auch in der Äappo:
"§ 10 Meldung und Zulassung zur Prüfung"
(3) Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich in der von der nach Landesrecht
zuständigen Stelle vorgeschriebenen Form zu stellen und muss dieser bis zum 10. Januar
oder bis zum 10. Juni zugegangen sein.

Und das dürfte wohl für alle gelten.

Student21
16.06.2010, 10:33
Nein, da haben wir uns wohl falsch verstanden. Ich meinte, dass diese Ausnahme Regelung aus Sachsen-Anhalt war. Und meine Frage war, ob DIE auch so oder anders in anderen Bundesländern existiert.
Danke

Coxy-Baby
16.06.2010, 10:51
Und wieder mal Äappo:
"§ 11 Versagung der Zulassung"
Die Zulassung ist zu versagen, wenn
1. der Prüfungsbewerber bis zu dem in § 10 Abs. 3 genannten Zeitpunkt den Antrag nicht
oder nicht formgerecht stellt oder die vorgeschriebenen Nachweise nicht vorlegt,es sei denn, dass er einen wichtigen Grund hierfür unverzüglich glaubhaft macht, der Stand des Prüfungsverfahrens eine Teilnahme des Prüfungsbewerbers noch zulässt....

Einfach mal lesen oder beim zuständigen LPA nachfragen.

epeline
18.06.2010, 00:12
hatte auch mal ähnliche probleme
die meinten, dass sie, sollte es sich nur um sehr sehr wenige leute handeln, eine ausnahme machen könnten.
allerdings ging es da um das nachreichen von scheinen, die man erst nach ablauf der frist bekommen konnte (verquerer stundenplan wegen uni-wechsel)
hat aber dann doch noch ganz offiziell geklappt.
die möglichkeit hätte aber bestanden.

weiß halt nicht, ob das nachreichen eines scheines weniger wiegt als der ganze antrag

DeKl
18.06.2010, 06:20
Diese ganze Spekuliererei bringt nichts.

Coxy hats schon gesagt: Zwei Dinge musst Du tun. Die Äappo lesen um den Hintergrund zu kennen und was zum argumentieren zu haben. Und dann musst Du mit dem zuständigen LPA reden. Argumente á la "hab ich in einem Forum gelesen" interessieren die nicht. Für die zählt die Äappo. Wenn da allerdings drinsteht, daß es keine Chance für Dich gibt, dann gibts immernoch die milde Chance, daß eine der bürokratischsten Einrichtungen für dich Gnade vor Recht ergehen lässt und Dich irgendwie durchwinkt. Dies wirst Du aber NIEMALS hier mit Gewissheit erfahren, egal wie viele Leute noch säckeweise Geschichten über Möglichkeiten und Geschichten von Cousinen-eines-Onkels-dessen Halbschwester-hat nen Hund-ausm Tierheim-wo ein Pfleger arbeitet-mit einer Tante-deren Tochter... hier auftischen.

dummheitinperson!!!
21.06.2010, 21:16
Dringend: welche Möglichkeiten gibt es wenn man den Anmeldetermin verpasst hat? Bis 10.Juni war die Anmeldung möglich. Da die Nachreichetermine noch nicht vorbei sind, müsste das doch eventuell gehen???? Vor allem wenn man sich schon vor einem halben Jahr angemeldet hatte und wegen fehlenden Scheinen nicht am Physikum teilnehmen konnte.....?
hoffe dringend auf Antwort

Hi!
mir ist eben aufgefallen dass ich das gleiche problem wie du für mein hammerexamen hab. wollte mal fragen ob du schon neuigkeiten vom lpa hast??