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ThunderRoad
15.06.2010, 20:24
Hallo Leute!

Ich habe mal eine Frage, was das Ausstellen von Kassenrezepten angeht.

Wir haben in der Klinik (bildgebendes Fach) so einen Versichertenkartenleser, mit dem man Kassenrezepte drucken kann.
Jetzt könnte ich ja eine beliebige Versichertenkarte nehmen, diese einlesen und jemandem ein Kassenrezept über irgendein Medikament ausstellen, ohne betreffende Person aufzunehmen.
Meine Frage ist nun, ob das rechtens ist oder in irgendeiner Form illegal.
Ich blicke da nämlich nicht ganz durch.

Ich komme nur drauf, weil ich kürzlich von einer Bekannten gefragt wurde, ob ich ihr ein Kassenrezept ausstellen könnte.
Ich müsste ja nur die Versichertenkarte einlesen, das Rezept drucken, ausfüllen und unterschreiben.
Ich hab das dann mal vorsichtshalber nicht gemacht, weil ich mir nicht sicher war.
Eigentlich sollte es ja möglich sein...

Wie sieht die rechtliche Lage denn da aus?

Vielen Dank!

MissGarfield83
15.06.2010, 20:46
Nur mal so : War da nicht etwas mit Standesrecht? Ich glaube deine Ärztekammer ( ? war sie das oder war das die KV ? ) hätte da was dagegen wenn du jemanden ( der nicht zur engsten Familie gehört ) ohne Honorar "behandelst" - und spätestens ab da müsstest du diese Tätigkeit vom Arbeitgeber genehmigen lassen ...

lara162
16.06.2010, 13:52
Wie wäre das denn eigentlich mit der Ausstellung von Kassenrezepten für sich selbst (oder die naheste Familie). Ginge das in seinem Fall problemlos, oder ist aufgrund irgendwelche Budgetbelastungen des Krankenhauses (?! kenne mich damit nicht so aus) auch problematisch?

SchildiDerZweite
16.06.2010, 14:07
Also wir sind nicht berechtigt dazu Rezepte auszustellen. Die Abteilung bzw. Notaufnahme hat dafür keine Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Wenn Patienten als Notfall kommen und nicht stationär behandelt werden, dann bekommen Sie entweder von uns aus dem Bestand was mit (ist natürlich von der Verwaltung nicht gern gesehen) oder wir verweisen die Patienten an den Kassenärztlichen Notfalldienst. Ist umständlich und führt zu heiteren Diskussionen (vorwiegend Sonntag nachts halb drei)..

lara162
16.06.2010, 14:37
Ok, wenn man keine Kassenzulassung und demnach auch keine Kassenrezepte hat, erübrigt sich das ja ohnehin mit der Eigenausstellung.

In was für einem Haus arbeitest du denn? Hab noch nie gehört, dass eine Notaufnahme keine Kassenzulassung hat (mag aber auch an meinem schlechten Infostand liegen). Irgendwie kann ich das auch nicht nachvollziehen!

Muriel
16.06.2010, 15:23
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Radiologie einer Klinik (ich denke, das meinst Du mit bildgebendem Fach, oder?) die Zulassung hat, mal eben munter irgendwelche Medikamente zu verordnen. Sag Deiner Bekannten, sie solle zu ihrem HA oder entsprechenden FA gehen. Das dürfte Dir im Zweifelsfall eine Menge Ärger ersparen.

arwen_
18.06.2010, 20:20
http://www.aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/privatrezept.pdf - bezieht sich zwar nur auf Privatrezepte und die Ärztekammer in Baden-Württemberg, aber es steht so einiges Informatives drin... ich persönlich bin aufgrund dieser rechtlich nicht einwandfreien Lage dazu übergegangen, Medis entweder garnicht oder nur persönlich zu kaufen und dann Verwandten zu geben.
Auf Kasse-Rezept geht doch aus der Klinik soweit ich weiß sowieso nicht, oder? Wir müssen zumindest den Allgemeinpatienten bei Entlassung die Medis entweder mitgeben (z.B. übers Wochenende) oder aber sie müssen sich noch am selben Tag hausärztlich vorstellen fürs Rezept.

FirebirdUSA
21.06.2010, 09:11
Auf Kasse-Rezept geht doch aus der Klinik soweit ich weiß sowieso nicht, oder? Wir müssen zumindest den Allgemeinpatienten bei Entlassung die Medis entweder mitgeben (z.B. übers Wochenende) oder aber sie müssen sich noch am selben Tag hausärztlich vorstellen fürs Rezept.

Wenn die Ambulanz eine Kassenzulassung hat geht das schon. Arbeitsrechtlich zulässig ist es garantiert nicht (Kündigungsgrund), da du ja das Budget deiner Klinik belastest.

Bei einem Diagnostischen Fach könnte ich mir vorstellen, dass die Krankenkasse auch mal nachfragt... und das möchte ich meinem Arbeitgeber nicht erklären müssen.

SchildiDerZweite
21.06.2010, 09:28
Ok, wenn man keine Kassenzulassung und demnach auch keine Kassenrezepte hat, erübrigt sich das ja ohnehin mit der Eigenausstellung.

In was für einem Haus arbeitest du denn? Hab noch nie gehört, dass eine Notaufnahme keine Kassenzulassung hat (mag aber auch an meinem schlechten Infostand liegen). Irgendwie kann ich das auch nicht nachvollziehen!

Ist wohl seit zwei Jahren so, da wurde am anderen Ende der Stadt ein "ständiger" Sitz des Kassenärztlichen Notdienstes eröffnet(neben dem 2.Krankenhaus der Stadt). Argumentation ist, dass die Ambulanz/Notaufnahme unseres Hauses für die Abwicklung der stationären Fälle zuständig ist. Ist auch ewig umständlich den Patienten zu erklären das wir das Rezept drucken können es aber die Kasse nicht bezahlen müssen weil wir dazu keine Ermächtigung haben. Meist gibt es dann "Ration" aus dem Schrank bis zum nächsten Tag.
Wir können daher nur private Rezepte ausstellen bzw. die Unfaller die Rezpte auf BG-Kosten.
Ich persönlich kenne es nicht anders.