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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verweigerung der Approbation?



derDaniel
19.06.2010, 20:42
Hallo,

erstmal kurz zu mir (ich bin neu im Froum hier) :

Ich bin scheinfrei und habe auch schon mein PJ hinter mir...nach dem PJ habe ich mir ein Freisemester genommen, um mich aufs 2.Stex vorzubereiten...leider ist mir während dieses Freisemesters ein Unfall passiert von dem ich eine bleibende Behinderung davongetragen habe (komplette Paraplegie, BWK 10)...im Moment bin ich noch in der Reha und die Anmeldung zum Hammerexamen wird sich wohl noch etwas verzögern, aber ich möchte mich jetzt schon mal über das Thema Approbation in meiner Situation informieren...

...was man da so liest klingt aber alles sehr düster, z.B. dass einem die Approbation verweigert werden kann, wenn man gesundheitlich nicht in der Lage ist, den Beruf auszuüben etc. - geschweige denn je einen Job bekommt...

Ich bin deshalb jetzt schon ein wenig panisch , weil nach quasi abgeschlossenem Studium und meinem Berufswunsch Radiologie sehe ich eigentlich keine Probleme in der Berufsausübung....

Weiß vielleicht hier irgendjemand Rat? Das wäre super nett - Vielen Dank!


Daniel

stennadolny
19.06.2010, 20:53
Offensiv angehen: Mit dem vermutlich dann bestehenden GdB kriegt einen der Arbeitgeber eigentlich nicht mehr los, also werden einen die Üblichen Verdächtigen nicht einstellen.

derDaniel
19.06.2010, 21:02
Hmm...ich meine, man liest zwar bei vielen Stellenangeboten "Schwerbehinderte Bewerber werden gemäß AGG bevorzugt" - wobei da wie du sagst die Realität anders aussieht.

Die Jobsuche ist dann die nächste Hürde...jetzt muss ich erstmal zum 2. Stex zugelassen werden...

Solara
19.06.2010, 22:58
Warum solltest du denn nicht zum HEX zugelassen werden?

Ich würde halt nur schauen, dass die Örtlichkeit, in der du schreibst, so verändert werden kannst, dass du da an den Tisch kommst - Hörsaal oder so wäre vielleicht ungünstig ;-).

Approbation: die jeweils ausstellende Behörde sieht dich ja nicht, wenn du das per Einschreiben hinschickst. Also muss dir nur ein Arzt diesen Wisch ausfüllen und gut.

Wie das wiederum mit der Stelle dann aussieht, kannst du ja anschließend klären!

Jetzt erstmal alles Gute für die Reha und dann viel Spaß beim Lernen aufs HEX ;-)!

Alzheimer
20.06.2010, 16:24
Kenne selbst einen Kollegen, welcher im Rollstuhl sitzt und ohne Probleme seine Approbation erhalten hat und auch relativ leicht eine Stelle in der Neurologie in einer Uniklinik bekommen hat. Das war vor ca. 5 Jahren und da sich die Stellensituation noch verschärft hat wird es eher einfacher sein eine Stelle zu bekommen. Du solltest vielleicht nicht gerade Chirurgie oder Anästhesie oder so machen, aber Neuro; Innere oder patientenferne Gebiete dürften funktionieren.
Viel Erfolg und alles Gute.

Reflex
20.06.2010, 20:12
Ich hab in der Querschnitt Chirugie Abteilung mit einem Arzt zusammen gearbeitet, der aúch eine kompletten Querschnitt im unteren BWK Bereich durch einen Snowboard Unfall im Studium hatte, der hat ohne Probleme seine Stationsarbeit und seine Arbeit (dank Spezialstuhl) im Op verrichtet.

Da Radiologie ein recht Bewegungsarmes Fach ist, dürfte dass auch kein Problem darstellen und für Interventionen, durchleuchtung etc. muss man schauen ob da für dich auch ein Spezialstuhl bzw nach Training ohne weiteres auch möglich sind.

derDaniel
20.06.2010, 21:57
Hey danke - das hört sich ja alles wirklich prima an!!! Ihr habt mir definitiv wieder Mut gemacht, dass es alles doch noch klappen wird ;-)

Nun sieht das ganze nicht mehr so düster aus und das bringt natürlich umso mehr Motivation für die Reha (und das Stex natürlich auch *g*)

epeline
20.06.2010, 23:32
in meiner famulatur hab ich auch einen radiologen gesehen, der im rollstuhl saß.
die arbeit ist also durchaus möglich
er will sich auch selbstständig machen.

let's go!

FirebirdUSA
21.06.2010, 09:15
Die Approbation zu verweigern werden sie sicherlich nicht wagen (den Presserummel möchte ich sehen), jedoch kann es passieren, dass du eine Approbation mit Einschränkungen erhälst. Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass das bei Radiologie ein Problem darstellt.

Kopf hoch, alles gute für deine Reha und dein Stex.

Sjürgen-Syndrom
21.06.2010, 09:34
Wie vorher schon erwähnt wurde: die Approbation kann einem aus gesundheitlichen Gründen zwar verweigert werden, wenn hierzu gesundheitliche Gründe vorliegen. Welche gesundheitlichen Gründe eine Verweigerung der Approbation rechtfertigen, ist jedoch (meines Wissens nach) nirgendwo explizit festgelegt.

In der Praxis sieht es deshalb so aus, dass sobald irgendein Arzt (Hausarzt, Betriebsarzt von PJ-Einrichtung, Ex-Komillitone in Klinik oder KKH, u.a.) Dir einen Wisch unterschreibt, der Deine gesundheitliche Eignung bescheinigt, dies von der Stelle, die die Approbation ausstellt, nicht mehr angezweifelt wird (evtl. sogar nicht angezweifelt werden darf?). Einen Arzt zu finden, der diesen Zettel unterschreibt, dürfte nicht soo schwer fallen.
Die nächste Hürde ist, eine Stelle zu finden, aber auch da wird das bei Radiologie wohl gut machbar sein.

Also, Kopf hoch und noch viel Durchhaltevermögen beim Lernen fürs Hammerexamen!

derDaniel
21.06.2010, 22:28
Hallo allerseits nochmal...

...ich habe mich heute mal anonym ;-) bei der zuständigen Landesbehörde erkundigt und für eine solche spezielle Situation angefragt:

Die meinten dann, dass das dann eine individuelle Entscheidung werden würde (und man müsste nochmal zum Amtsarzt, weil in dem Fall dann der Wisch nicht ausreicht)...Man könne ja eine uneingeschränkte Eignung für den Arztberuf nicht geben (Begründung: Retten von Leuten an Unfallorten oder CPR Maßnahmen oder kassenärztlicher Notdienst)...man würde evtl. eine eingeschränkte Berufserlaubnis erteilen, die unbefristet (oh wie schön ;-) wäre...

Ich finde das mehr als diskriminierend, denn

1. diese sog. "Berufserlaubnis" gilt nur für Leute, die keine dt. Staatsbürgerschaft haben 2. gibt es (auch laut BÄK) nur den Fall Appro oder keine (ein Teilappro gibts nicht)
3. sind die Argumente meines Erachtens nicht haltbar, denn man kann sich zB vom kassenärztlichen Notdienst (gerade in diesem Fall) befreien lassen und ausserdem ist auch fraglich, ob eine zB sehr schwache Person oder gar ein Arzt, der die letzten 30 Jahre keine CPR mehr gemacht, einen Notfall besser beherrscht
5. gibt es wie ihr mir super netterweise gezeigt habt zig Beispiele von ähnlichen Fällen, die eine Appro bekommen haben und auch als Ärzte arbeiten
6. ist in der Appro Ordnung dieser Fall weder geregelt noch definiert und eine weitaus "mächtigere" Grundlage wäre zB das Gleichstellungsgesetz, dass im Rechtsstreit jede Ordnung kippen würde
7. wurde auch gesagt, dass man einem Arzt, der in eine Situation wie der meinen im Laufe des Berufslebens kommt, natürlich nie die Appro entziehen würde - aha, aber im Vornherein verweigern würde man sie ihm schon, wenn es unter dem Studium passiert?

Das sind adhoc einfach die Dinge, die mir dazu einfallen...das dumme ist, dass jede Behörde was anderes sagt...zB in NRW meinten sie: "Na sicher würden sie von uns die Appro bekommen...sie sind ja nicht generell ungeeignet - das wäre ja ein Skandal, der seinesgleichen sucht" ... in Sachsenanhalt meinten sie: "keine Ahnung, wir hatten den Fall noch nie...wir müssten da Rücksprache mit dem Gesundheitsamt halten - auf jeden Fall reicht das Gedundheitszeugnis nicht aus...man braucht ein umfassendes Gutachten".

Die BÄK meinte, dass sie damit nix zu tun hätten - solange man die Appro hat und den Katalog der Facharztausbildung Radiologie erfüllt (was laut deren Aussage im Rollstuhl absolut möglich wäre) kann man ohne weiteres Facharzt werden...


Mir scheint, dass es da nur 2 Möglichkeiten gibt: Entweder, man schafft es einfach den Wisch so mit einzureichen, ohne persönlich aufzukreuzen oder man muss durch einen endlosen Rechtstreit mit Presse und allem drum und dran gehen - das wird man am Ende wohl gewinnen aber eine enorme Anstrengung :-(

ChillenMitBazillen
21.06.2010, 22:38
Die Behörde muss ja gar nicht wissen, dass du gelähmt bist. Solange du einen Wisch hinschickst, auf dem steht, dass du geeignet bist, wird nie jemand nachfragen. Und sollte tatsächlich ein Arzt diesen Zettel nicht ausfüllen wollen, dann gehst du eben zum nächsten :)

Was die Arbeitsplatzsuche angeht: Wie ich gerade in meinem Umfeld mitbekomme, sind schwerbehinderte Kollegen recht begehrt. Der Arbeitgeber muss Strafabgaben zahlen, wenn er nicht genug Schwerbehinderte beschäftigt. Da ist er natürlich froh, wenn er jemanden findet, der Schwerbehindert ist und trotzdem seinen Job erledigen kann (Was du in der Radiologie ja kannst).

Viel Erfolg! Und berichte doch bitte mal, wie es gelaufen ist...

Leelaacoo
22.06.2010, 09:29
Die gesundheitliche Eignung eines Arztes bezieht sich meiner Meinung viel weniger auf seine körperlichen Gebrechen als auch eventuelle Sucht-/psychischen Erkrankungen...warum sollte man als Rolli-Fahrer nicht geeignet sein? Wir haben einen Psychiater, dem nach einem Unfall ein Arm fehlt..na und? Probleme, die sich daraus ergeben, müssen halt gelöst werden...basta. Viel schlimmer finde ich alkoholisierte Ärzte (und da dürfte es leider auch mehr als genug geben...).
Einschränkungen in der Berufswahl wirst du natürlich leider trotzdem haben (auch wenn es theoretisch keine geben dürfte), das ist dir aber eh schon klar und in der Radiologie sehe ich absolut keinen Hinderungsgrund für dich.

Zum Gesundheitszeugnis: Ich würde es genau so machen wie alle...den Wisch einfach von einem Arzt unterschrieben lassen, der dich kennt (Hausarzt, Kollege, Bekannter). Es spielt übrigens keine Rolle, welches Fachgebiet! Meine Mutter (Kinderärztin) hat mir das Gesundheitszeugnis ausgestellt, kein Mensch wollte mich sehen oder hat irgendwas angefordert. Da steht ja auch nur allegeim, ob man jemanden für geeignet hält oder nicht! Darüber würde ich mir keine Gedanken machen und auch nicht großen Wind drum machen. Denn bevor du irgendwo eingestellt wirst, musst du eh zum Betriebsarzt...und der wird deinem Arbeitgeber dann mitteilen, ob du voll einsatzfähig oder eben mit Einschränkungen einsatzfähig bist...das wird dein Chef aber ja schon wissen, denn er wird dich vorher ja schon gesehen haben und hat dich für geeignet befunden...also keine Panik!
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass du keine Approbation bekommen könntest!

LG lee

Mousse-T
01.07.2010, 18:02
Hallo,

zu 1: Soweit ich mich entsinnen kann, gilt die Berufserlaubnis auch für Deutsche. Wie kommst Du darauf, dass Sie nur für Nicht-Deutsche gelte?

LG

Cherrybaum
03.07.2010, 19:46
Hallo,

zu 1: Soweit ich mich entsinnen kann, gilt die Berufserlaubnis auch für Deutsche. Wie kommst Du darauf, dass Sie nur für Nicht-Deutsche gelte?

LG

Berufserlaubnis gilt für alle Nicht-EU-Länder, egal wo man Medizin studiert hat.
Berufserlaubnis gilt auch für Deutsche, die außerhalb EU-Raum Medizin studiert haben.

derDaniel
05.10.2010, 16:05
Ja das kann schon sein, dass sie auch für Fälle wie ein Studium eines Deutschen im Ausland gilt. Laut LPA gilt sie aber NICHT für Leute, die in Deutschland studiert haben und in einem solchen Fall wie meinem Probleme mit der Approbation haben.

Sprich für einen Fall wie den meinen sei die Berufserlaubnis nicht das geeignete Mittel teilte man mir im LPA mit...

ChillenMitBazillen
05.10.2010, 17:55
Weck doch bloß keine schlafenden Hunde! Schick die Unterlagen alle per Post hin und erwähne gar nichts von deiner Lähmung!

FirebirdUSA
05.10.2010, 19:09
Nichts zu erwähnen halte ich für gefährlich ohne zumindestens vorher rechtlich klären zu lassen ob das so geht... ich würde mich im Zweifel von einem guten Anwalt beraten lassen (evtl. über Marburger Bund o.ä.) bevor du irgendwelchen Foren vertraust.