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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hochschulverfahren



Charlie
10.02.2003, 23:35
Guten Tag alle zusammen, :-)

Ich habe eine Frage zum Hochschulauswahlverfahren. Wenn ich beim normalen Auswahlverfahren keinen Studienplatz bekommen habe, kann ich noch an dem,der Hochschulen teilnehmen.
Wie mache ich das? Registriert die ZVS, dass ich keinen Studienplatz bekommen habe und "leitet" mich weiter zum Auswahlverfahren der HS? Also automatisch, ich muß nichts machen, oder muß ich dass auch wohl auf der ZVS-Bewerbung vermerken?
Wie funktioniert das?

Ein Freund von mir möchte auch Medizin studieren, Abi 2,8, machte seinen Zivi 10 Monate beim DRK als Rettungshelfer, oder -sanitäter? Bekommt er diese Zeit als Pflegepraktikum angerechnet dieses muß doch 3 Monate betragen oder?

Über Antworten würde ich mich freuen! ;-)
dankent euer Charlie

Froschkönig
10.02.2003, 23:42
Ich bin da wirklich nimmer fit (Ich glaub, ich war es nie ;-) ), aber aus dem Bauch heraus folgendes :

Automatisch funktioniert da gar nix ! Du mußt Deine interessen schon vehement selbst vertreten, sonst kommst Du unter die Räder (Es sei denn, die ZVS ist kürzlich der Caritas beigetreten und mir hat´s wieder keiner gesagt :-blush)

Heinz Wäscher
10.02.2003, 23:42
genau!Du kreuzt an,ob Du am Hochschul-Auswahlverfahren teilnehmen möchtest.
Du darfst nur einmal teilnehmen

Die Niere
11.02.2003, 09:42
...und soweit ich weiß, muß das Pflegepraktikum 60 Tage betragen (also eher 2 als 3 Monate) - zumindest gilt das hier in SH

gruesse, die niere

June
11.02.2003, 10:50
Original geschrieben von Die Niere
...und soweit ich weiß, muß das Pflegepraktikum 60 Tage betragen (also eher 2 als 3 Monate) - zumindest gilt das hier in SH
Um Verwirrungen vorzubeugen: Auch in Schleswig-Holstein gilt nach der neuen Approbationsordnung, daß das Pflegepraktikum 3 Monate dauert!
Die June

Jutta
11.02.2003, 12:07
aber ich dachte, wenn man bis zum SS 2003 anfängt, gilt noch die alte Approbationsordnung???
Also muss man doch nur 2 Monate Pflegepraktikum machen, oder?

Die Niere
11.02.2003, 13:44
Original geschrieben von June

Um Verwirrungen vorzubeugen: Auch in Schleswig-Holstein gilt nach der neuen Approbationsordnung, daß das Pflegepraktikum 3 Monate dauert!
Die June
okay, den nehme ich alles zurück - das wußte ich nicht. Gut, daß es June gibt... :D

Leider habe ich mich noch nicht mit der neuen AppOrdung beschäftigt, sollte ich wohl aber mal demnächst machen...aber ich möchte den Sinn von 3 Monaten KPP doch mal kurz anzweifeln...?!

gruesse, die niere

June
11.02.2003, 17:07
Also, Sebastian ist auf dem Gebiet neue ÄAPpO ganz klar bewanderter als ich und meinte heute in einem anderen Thread, daß diese Regelung tatsächlich erst für Studienanfänger ab dem WS 03/04 gilt.
Nicht mein Tag heute!
Die June :-sleppy

Sebastian1
11.02.2003, 17:45
Macht ja nix, June :-D

Also, um Zweifel auszuräumen:

Studienbeginn VOR dem 1.10.03 - alte AO --> 2 Monate Pflegepraktikum, Einzelabschnitt bei Teilung des Praktikums mindestens 15 Tage

Studienbeginn AB dem 1.10.03 - neue AO --> 3 Monate Pflegepraktikum, Einzelabschnitt bei Teilung des Praktikums mindestens 1 Monat

Gruß,
Sebastian

Charlie
11.02.2003, 22:17
Ich bin überrascht, dass so viele Antworten geschrieben werden vielen Dank für euer Interesse und eure Antworten

jojo
12.02.2003, 17:14
den rettungsdienst kann z.t. schon angerechnet werden.
wenn man zum rettungssanitäter weiter macht muss du ja sowieso praktikas machen, die dir dann angerechnet werden


der jojo :-))