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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Exoten unter den Facharzt-WB: Facharzt für Physiologie



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Ratford
01.07.2010, 23:40
Es gibt genau 3 und alle sind über 50 (einige weit über) woher das wohl kommt?

Vielleicht war früher also vor 30 Jahren, doch einiges anders?
Womöglich, ja.

Nungut, als verbindliche Quelle bleibt mir da wohl doch nur die letzte und einzige Instanz: ein rechtliches Gutachten eines Anwaltes zur Klärung dieser Frage.
(ein solches ist verlässlich, weil ein Anwalt, wenn er Mist erzählt, mit seiner Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden geradestehen muss)

Schade, wäre schön gewesen, wenn ich mir das Geld hätte sparen können, aber n Versuch hier war's wert :).

Coxy-Baby
01.07.2010, 23:41
..........rechtliches Gutachten???
Bist du besoffen?

Ratford
01.07.2010, 23:44
..........rechtliches Gutachten???
Bist du besoffen?
Ich bin studierter Jurist (allerdings nie mit eigener Zulassung, sondern als Justitiar tätig) und quasi erst später in die Medizin gewechselt, also genau genommen so gut wie jetzt erst und mache mir über mein Fortkommen schon jetzt Gedanken.

Ein Gutachten eines Rechtsanwaltes zu einer solchen Frage ist eine VERBINDLICHE Aussage.
Daher würde kein Anwalt ein solches Gutachten leichtfertig erstellen.

Das kostet zwar ein paar Euro, ist aber die einzige Möglichkeit eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten.

Relaxometrie
01.07.2010, 23:44
Erkundige Dich bei der KV, entspanne Dich und wurschtel Dich bis ins PJ durch. Bis dahin fließt noch viel Wasser die Donau/den Rhein/den Neckar runter, und zwischendurch (während Du Dir schonmal fundierte Kenntnisse der Physiologie aneignest) kannst Du in aller Ruhe Deine berufliche Zukunft planen. Es kommt eh anders, als man denkt :-D

Relaxometrie
01.07.2010, 23:47
Ich bin studierter Jurist
Mit guten Kenntnissen der Manuellen Therapie und der Naturheilverfahren. Aha.
Was würdeste denn bei einem Piriformis-Syndrom für eine Therapie vorschlagen?


Ein Gutachten eines Rechtsanwaltes zu einer solchen Frage ist eine VERBINDLICHE Aussage.
Das glaube ich nicht, denn es kann durchaus Änderungen geben, für die man keinen Bestandsschutz erhält.

Coxy-Baby
01.07.2010, 23:47
Ein Gutachten eines Rechtsanwaltes zu einer solchen Frage ist eine VERBINDLICHE Aussage.
Daher würde kein Anwalt ein solches Gutachten leichtfertig erstellen.
.

Ähm ja aber entscheidet nicht ein Gremium über deine Kassenzulassung??
Also Leute die sich dann noch damit auseinandersetzen? Ob?Wie?Was?

Ratford
01.07.2010, 23:49
Erkundige Dich bei der KV, entspanne Dich und wurschtel Dich bis ins PJ durch. Bis dahin fließt noch viel Wasser die Donau/den Rhein/den Neckar runter, und zwischendurch (während Du Dir schonmal fundierte Kenntnisse der Physiologie aneignest) kannst Du in aller Ruhe Deine berufliche Zukunft planen. Es kommt eh anders, als man denkt :-D
Ich bin 26.
Da wartet man nicht mehr ab, sondern plant ;).


Ähm ja aber entscheidet nicht ein Gremium über deine Kassenzulassung??
Also Leute die sich dann noch damit auseinandersetzen? Ob?Wie?Was?
Interessante Frage. Da hab ich mir noch nicht nach geschaut.

netfinder
02.07.2010, 00:51
Ich bin 26.
Da wartet man nicht mehr ab, sondern plant ;).



Was für ein Quatsch. Wenn du dich in diesem Forum einmal umschaust, wirst du feststellen, dass 26 nun wirklich kein Alter ist, in dem "man plant"...v.a. nicht in einem Fach wie der Medizin; ist dir schon mal aufgefallen, dass es derzeit wahnsinnig leicht ist, einen hausaerztlichen Sitz zu bekommen?

Hoppla-Daisy
02.07.2010, 06:56
Drittens: Nurmal aus Spaß google doch mal nach niedergelassenen FA für Physiologie.[/url]
Den Tipp hatte ich auch bereits zweimal gegeben... ja, manchmal ist es leicht, an Informationen zu kommen :-sleppy

pottmed
02.07.2010, 08:19
Ich bin studierter Jurist (allerdings nie mit eigener Zulassung, sondern als Justitiar tätig)

Was macht dich dann so sicher einen Studienplatz als Zweitstudienbewerber zu bekommen ?

Also die Idee ist ja wirklich mal geil, einen FA für Physiologie und dann ein bißchen Naturheilkunde :-top

Ich halte jede Wette, dass Du damit keine KV-Zulassung bekommst, weder mit noch ohne rechtliches Gutachten. Und auf die Idee später gegen irgendwas zu klagen, was frühestens in 12 Jahren relevant sein wird und dafür heute sich schon ein Gutachten anfertigen zu lassen, kommen wohl auch nur Juristen :-oopss

Die Stundensätze der Fachanwälte für Arzt- bzw. Medizinrecht sind ja auch nicht gerade niedrig, stellt sich die Frage ob man das, in dem unwahrscheinlichen Falle, dass man sich überhaupt niederlassen darf, mit einer HA-Praxis überhaupt wieder rein bekommt.

Ratford
02.07.2010, 11:28
Was macht dich dann so sicher einen Studienplatz als Zweitstudienbewerber zu bekommen ?

Also die Idee ist ja wirklich mal geil, einen FA für Physiologie und dann ein bißchen Naturheilkunde :-top

Ich halte jede Wette, dass Du damit keine KV-Zulassung bekommst, weder mit noch ohne rechtliches Gutachten. Und auf die Idee später gegen irgendwas zu klagen, was frühestens in 12 Jahren relevant sein wird und dafür heute sich schon ein Gutachten anfertigen zu lassen, kommen wohl auch nur Juristen :-oopss

Die Stundensätze der Fachanwälte für Arzt- bzw. Medizinrecht sind ja auch nicht gerade niedrig, stellt sich die Frage ob man das, in dem unwahrscheinlichen Falle, dass man sich überhaupt niederlassen darf, mit einer HA-Praxis überhaupt wieder rein bekommt.
Ich bin kein Zweitstudienbewerber. Jura hab ich an einer privaten Hochschule studiert ;).

Hab mir das SGB V mal näher angesehen.

Hausarzt kann werden, wer ins Arztregister eingetragen ist.

Ins Arztregister eingetragen wird, wer ...

(1) Bei Ärzten setzt die Eintragung in das Arztregister voraus:

1. die Approbation als Arzt,

2. den erfolgreichen Abschluß entweder einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet mit der Befugnis zum Führen einer entsprechenden Gebietsbezeichnung oder den Nachweis einer Qualifikation, die gemäß den Absätzen 4 und 5 anerkannt ist.

Geht also.

Sozialversicherungsrecht war nie mein Fall. Von daher: Dank nochmal für die Gedankenanstöße.

Keenacat
02.07.2010, 11:31
Das würde ich gerne kombinieren mit der einen oder anderen Zusatzqualifikation, insbesondere Naturheilverfahren und manuelle Therapie, da hier schon bedeutsame Vorkenntnisse bestehen.


:-oopss
Spar dir doch den ganzen Quark mit dem Zweitstudium und werd Heilpraktiker. Geht deutlich schneller, bringt mehr Kohle (Leichtgläubige gibt es immer genug), niemand interessiert sich wirklich dafür, ob du was kannst, du brauchst keine Kassenzulassung und kannst hingehen, wo du willst.
Scheint mir der ideale Job für dich zu sein.

Ratford
02.07.2010, 11:47
:-oopss
Spar dir doch den ganzen Quark mit dem Zweitstudium und werd Heilpraktiker. Geht deutlich schneller, bringt mehr Kohle (Leichtgläubige gibt es immer genug), niemand interessiert sich wirklich dafür, ob du was kannst, du brauchst keine Kassenzulassung und kannst hingehen, wo du willst.
Scheint mir der ideale Job für dich zu sein.
Danke für den unnützen Hinweis.

Ich habe was ich an Informationen brauche.

Relaxometrie
02.07.2010, 11:53
Geht also
Willst Du Privat- oder Kassenpatienten, oder beide behandeln und vorallem abrechnen können?

pottmed
02.07.2010, 12:05
Ich bin kein Zweitstudienbewerber. Jura hab ich an einer privaten Hochschule studiert ;).

Hab mir das SGB V mal näher angesehen.

Hausarzt kann werden, wer ins Arztregister eingetragen ist.

Ins Arztregister eingetragen wird, wer ...

(1) Bei Ärzten setzt die Eintragung in das Arztregister voraus:

1. die Approbation als Arzt,

2. den erfolgreichen Abschluß entweder einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet mit der Befugnis zum Führen einer entsprechenden Gebietsbezeichnung oder den Nachweis einer Qualifikation, die gemäß den Absätzen 4 und 5 anerkannt ist.

Geht also.

Sozialversicherungsrecht war nie mein Fall. Von daher: Dank nochmal für die Gedankenanstöße.

Bucerius Law School ?

Ist auch eine deutsche Hochschule, wenn Du das Studium abgeschlossen hast -> Zweitstudium

Ratford
02.07.2010, 12:10
Willst Du Privat- oder Kassenpatienten, oder beide behandeln und vorallem abrechnen können?
Beide.

Deswegen ja das ganze Problem und die Frage, ob und inwieweit möglich.

Relaxometrie
02.07.2010, 12:15
Beide.
Deswegen ja das ganze Problem und die Frage, ob und inwieweit möglich.
Nochmal mein Tip, bei der KV des entsprechenden Bundeslandes anzurufen und zu erfragen, ob man erstens mit dem FA für Physiologie überhaupt eine Kassenzulassung bekommt und zweitens, welche Leistungen abrechenbar sind.
Ein FA für Allgemeinmedizin oder Innere kann meines Wissen zum Beispiel bestimmte Ultraschalluntersuchungen nur dann abrechnen, wenn er vorher eine gewisse Anzahl an durchgeführten Untersuchungen nachweisen kann. Das soll nur verdeutlichen, daß "Kassenzulassung" noch nicht bedeutet, daß man alles abrechnen darf.

Bei der Kombination "FA für Physiologie" und den Zusatzbezeichnungen Manuelle Therapie/Naturheilkunde, ist allerdings zu überlegen, auf welchem Niveau man da medizinische Leistungen anbietet. Ich finde beide Zusatzbezeichnungen sehr sinnvoll, wenn sie im Rahmen einer orthopädischen/chirurgischen bzw. allgemeinmedizinisch ausgerichteten Grundausbildung angewendet werden.
Aber ein FA für Physiologie kann die beiden Zusatzbezeichnungen meiner Meinung nicht sinnvoll am Patienten anwenden.

Ratford
02.07.2010, 12:28
Nochmal mein Tip, bei der KV des entsprechenden Bundeslandes anzurufen und zu erfragen, ob man erstens mit dem FA für Physiologie überhaupt eine Kassenzulassung bekommt und zweitens, welche Leistungen abrechenbar sind.
Ein FA für Allgemeinmedizin oder Innere kann meines Wissen zum Beispiel bestimmte Ultraschalluntersuchungen nur dann abrechnen, wenn er vorher eine gewisse Anzahl an durchgeführten Untersuchungen nachweisen kann. Das soll nur verdeutlichen, daß "Kassenzulassung" noch nicht bedeutet, daß man alles abrechnen darf.

Bei der Kombination "FA für Physiologie" und den Zusatzbezeichnungen Manuelle Therapie/Naturheilkunde, ist allerdings zu überlegen, auf welchem Niveau man da medizinische Leistungen anbietet. Ich finde beide Zusatzbezeichnungen sehr sinnvoll, wenn sie im Rahmen einer orthopädischen/chirurgischen bzw. allgemeinmedizinisch ausgerichteten Grundausbildung angewendet werden.
Aber ein FA für Physiologie kann die beiden Zusatzbezeichnungen meiner Meinung nicht sinnvoll am Patienten anwenden.
Das verlangt natürlich Planung bereits von Beginn des Studiums an, um eben das sicherzustellen und durch entsprechende zusätzliche Kurse usw. die entsprechende Kenntnisqualität zu erreichen.
Deswegen informiere ich mich ja auch frühzeitig.

Auf keinen Fall lege ich meinen FA erst fest, wenn ich vor dem Studienende bin.

Relaxometrie
02.07.2010, 12:30
Auf keinen Fall lege ich meinen FA erst fest, wenn ich
vor dem Studienende bin.
Ok, dann plan mal schön weiter :-wand
Ich verstehe nicht, warum Du den Hinweis, mal bei der KV nachzufragen, so herrlich ignorierst. Aber egal. Ich bin dann mal raus hier, es gibt nichts mehr zu sagen, und das Extremplanen liegt mir nicht so :-D

facialis
02.07.2010, 13:59
Nungut, als verbindliche Quelle bleibt mir da wohl doch nur die letzte und einzige Instanz: ein rechtliches Gutachten eines Anwaltes zur Klärung dieser Frage.
(ein solches ist verlässlich, weil ein Anwalt, wenn er Mist erzählt, mit seiner Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden geradestehen muss)


sorry, aber so viel quatsch in EINEM thread von EINEM user habe ich schon lange nciht mehr gelesen :D


ich würde dir empfehlen, einfach erstmal anzufangen zu studieren und wenigstens eine klausur in der physiologie bestehen, damit du überhaupt weißt was physiologie ist. dein gerede vom niedergelassenen facharzt für physiologie mit naturheilverfahren und rechtlichen gutachten spricht eigentlich eher dafür, dass bei dir enormer informationsbedarf bezüglich einer medizinischen karriereplanung besteht. fang einfach an zu studieren und nach dem physikum kann man langsam anfangen, über den facharzt zu reden.