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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befreiung von Rentenversicherungspflicht



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Spydaman
14.07.2010, 18:22
Hallo,

ich habe mal ne kurze Frage. Fange im September als Assistent an und bekomme nun vom Versorgungswerk die Aufforderung mich dort anzumelden. Ist man als Assi auf jeden Fall beitragspflichtig oder gibt es die Möglichkeit sich befreien zu lassen, wenn ja, welchen Grund kann man da angeben? Ansonsten die Frage- wie zahle ich möglichst wenig ein, Gedanken an meine Rente liegen mir wirklich sehr fern momentan mit 26 Jahren...! Danke!

Muriel
14.07.2010, 20:20
Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt in den alten Bundesländern im Jahr 2010 bei 66000/a (5500/Monat), in den neuen Ländern bei 55800/a (4650/Monat) (Quelle (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6480/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Lexikon/B/beitragsbemessungsgrenze.html)). Eine Befreiung ist nur dann möglich, wenn Dein Bruttoeinkommen diese Grenzen übersteigt. Ansonsten bist Du mit den normalen 19,5% (?) beitragspflichtig, wenn auch beim berufsständischen Versorgungswerk und nicht bei der allgemeinen Rentenversicherung.

Kyutrexx
14.07.2010, 20:32
Beispielhaft ein Auszug aus den Informationen des Berliner Versorgungswerkes der Ärzte (klingt in anderen Bundesländern ähnlich):

Alle in Berlin tätigen Ärztinnen und Ärzte gehören zu den Pflichtmitgliedern.

Weiter ...

Nur wenn Sie zum Beginn der Mitgliedschaft bereits das 60. Lebensjahr vollendet haben, brauchen Sie sich nicht anzumelden. Beamte, Soldaten, nicht Berufstätige sowie unentgeltlich Tätige werden aufgrund der geltenden Vorschriften nicht Mitglied der Berliner Ärzteversorgung.

Das heißt, du bist auf jeden Fall Pflichtmitglied.

Wo und wie du deine Rentenversicherung zahlst, liegt an deinem individuellen Arbeitsverhältnis und der Höhe des Gehaltes sowie der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen.
Rentenversicherungspflichtig bist du als ANGESTELLTER so oder so - egal wie und auf welchem Wege deine RV-Beiträge gezahlt und verwaltet werden.

Mehr dazu hier:
http://www.vw-baev.de/3_Informationen/3_Mitgliedschaft/32_Angestellt.htm

Übrigens haben die Zahlungen an das Versorgungswerk grundsätzlich erstmal nicht ausschließlich etwas mit der Rentenversicherung zu tun.
Im Versorgungswerk bist du, weil du approbiert bist. Dafür fällt in jedem Falle ein Grundbetrag an.
Du bist übrigens sogar dann zahlungspflichtig, wenn du arbeitlos bist - jedoch kann in einem solchen Falle auf Antrag das Arbeitsamt die Versorgungsbeträge übernehmen.

Spydaman
15.07.2010, 11:32
Hallo,

super, vielen Dank für eure Antworten. Sorry, ich meinte auch Versorgungswerk und nicht die gesetzliche Rentenversicherung. Von der lässt man sich ja dann befreien.
Probiere nur gerade irgendwie möglichst wenig an das Versorgungswerk zu zahlen, da man als Assi im ersten Jahr ja nicht wirklich viel verdient. Hatte noch die leise Hoffnung, dass man sich da irgendwie befreien lassen kann, weil man so wenig verdient o.ä., dem scheint aber nicht so zu sein :-)

Vielen Dank nochmals für die Antworten!

dreamchaser
15.07.2010, 11:40
Naja, so wenig verdient man nicht. Und der Beitrag wird prozentual berechnet und je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt.

Spydaman
15.07.2010, 12:33
Ja, wenn ich es richtig verstanden habe 19,8% insgesamt. Hälfte der Arbeitgeber, die andere Hälfte der Arbeitnehmer.

Ist ja schon so einiges was auf einen zukommt, wenn man in den Beruf startet. Wollte mich heut privat versichern, hab dann auch erstmal erfahren, dass das garnicht geht. Bin seit 20 Jahren privat über Eltern versichert und nun muss ich austreten, weil man irgendwie erstmal 3 Jahre arbeiten muss. Ganzschön kompliziert alles :-)

dreamchaser
15.07.2010, 12:53
Dass man sich zunächst gesetzlich versichern muss und dann, wenn man 3 Jahre über der Einkommensgrenze liegt, wechseln kann, das ist nun nicht wirklich neu.
Es bleibt auf jeden Fall mehr als genug zum Leben übrig- weit mehr, als man als Student in der Regel zur Verfügung hatte.

KalisBLN
15.07.2010, 14:03
Verrätst du mir wo ich als Assi soviel verdiene (49 950 Euro), dass ich mich privat versichern kann? Die Stelle will ich auch.

dreamchaser
15.07.2010, 14:27
Es zählt das Brutto-Gehalt. Wenn du das Einstiegsgehalt von 3500 Euro auf ein Jahr hochrechnest, dann kommst du schon auf 42000 Euro. Und dann kommen noch die Dienste dazu, es ist also nicht schwer, über den Betrag zu kommen.

DerDoctaRocktDa
15.07.2010, 15:16
3500€? Einstiegsgehalt? Als Zahnarzt? Das ist nicht wirklich üblich! Und was denn überhaupt für Dienste?

dreamchaser
15.07.2010, 15:23
Bin kein Zahnarzt, wie aus meinem Profil ersichtlich wird. Und das Versorgungswerk ist ja nunmal nicht Zahnarztspezifisch.

DerDoctaRocktDa
15.07.2010, 15:28
m.E. sind wir hier aber im "Unterthema" ZM also gehe ich davon aus, dass die ursprüngliche Frage von einem Zahnarzt kam... Des weiteren kann man im Profil nichts ankreuzen hinsichtlich ZM... (ich hab zumindest nischt gefunden)

dreamchaser
15.07.2010, 15:38
Tut mir leid, dass ich das Unterthema nicht berücksichtigt habe - ich bitte vielmals um Verzeihung!! Da bei mir steht "3.WBJ Innere" gehe ich davon aus, dass erkenntlich ist, dass ich kein Zahnmediziner bin - oder gibt es Innere auch für Zahnärzte?? Übrigens auch wir Humanmediziner sind in diesem Versorgungswerk mit drin.

DerDoctaRocktDa
15.07.2010, 15:44
:-sleppy

Sawyer
15.07.2010, 17:08
die scheiss porschefahrenden zahnis sind sich halt zu fein für ein humanmedizin-einstiegsgehalt! ;)

Kyutrexx
15.07.2010, 17:22
Ja, wenn ich es richtig verstanden habe 19,8% insgesamt. Hälfte der Arbeitgeber, die andere Hälfte der Arbeitnehmer.

Ist ja schon so einiges was auf einen zukommt, wenn man in den Beruf startet. Wollte mich heut privat versichern, hab dann auch erstmal erfahren, dass das garnicht geht. Bin seit 20 Jahren privat über Eltern versichert und nun muss ich austreten, weil man irgendwie erstmal 3 Jahre arbeiten muss. Ganzschön kompliziert alles :-)
Da du sowieso nicht mehr in die Privatversicherung deiner Eltern zurück kannst, spielt das ja keine Rolle.

Die Frage ob Privat- oder gesetzliche Versicherung entscheidet sich schließlich nach der Frage der Tätigkeit (freiberuflich oder angestellt) und nicht nach dem Einkommen!

JEDER Freiberufler kann sich privat versichern, unabhängig vom Einkommen. Freiberufler sind alle Katalogberufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, ...), siehe § 18 Einkommensteuergesetz.

Muriel
15.07.2010, 18:29
Was sind denn Katalogberufe? Zudem ist man als Arzt, und da unterscheiden sich die Zahn- nicht von den Humanmedizinern, als Berufsanfänger so gut wie nie freiberuflich, da sie sich in einem Angestelltenverhältnis (Klinik oder Praxis) befinden.

KalisBLN
15.07.2010, 19:12
Das normale Assistenzzahnarztgehalt liegt zwischen 25000 und 35000 Euro im Jahr. Mehr verdient man wahrscheinlich nur wenn man in Papas Praxis arbeitet...

Kyutrexx
15.07.2010, 19:27
Was sind denn Katalogberufe?
Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG
Die Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten (seit 1994 neue Bezeichnung: Physiotherapeuten)
Die rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren
Die naturwissenschaftlichen/technischen Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen
Die sprach- und informationsvermittelnden Berufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer

Voraussetzung ist, dass derjenige auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.

Weiter Berufe: http://www.smwa.sachsen.de/set/431/katalogberufe.pdf

Strodti
15.07.2010, 20:34
Wenn man in einem Angestelltenverhältnis stehst, dann gilt für dich die Einkommensuntergrenze. Man kann sich nicht im ersten Berufsjahr privat versichern.
Wenn du freiberuflich eine Privatpraxis gründest, dann kannst du dich auch mit weniger Einkommen privat versichern.