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LotF
21.08.2012, 23:02
einbahnstraße,

nein du musst eben nicht noch zusätzliches Einkommen haben, wenn das Ersparte für den Bewilligungszeitraum dein Mindesteinkommen decken würde. Dein Erspartes kann bspw. auch nicht beim Bundesamt abgefragt werden, sondern nur die Kapitalerträge und daraus wird dann mit Zinsannahmen dein Gesamteinkommen berechnet.

Es ist eben wichtig zwischen dem Mindesteinkommen und deinem tatsächlichem Netto-/Bruttoeinkommen zu unterscheiden.



Das ist von Bundesland zu Bundesland und Stadt zu Stadt unterschiedlich. Daher mein Tip, das lokale Studentenwerk aufzusuchen und um Rat zu fragen.

Das Wohngeldgesetz ist kein Landesgesetz und daher gibt es da auch keine Unterschiede, außer natürlich den Anpassungen des Mietspiegels.

Wattläufer
22.08.2012, 11:54
einbahnstraße,
Dein Erspartes kann bspw. auch nicht beim Bundesamt abgefragt werden, sondern nur die Kapitalerträge und daraus wird dann mit Zinsannahmen dein Gesamteinkommen berechnet.

Staatliche Stellen schließen auf die Höhe des Vermögens, wenn sie die Höhe der Kapitaleinkünfte kennen. Bei Studenten mag das keine meistens keine Rolle spielen, aber der Bürger ist imho sehr gläsern geworden - auch ohne Kontenabfrage. Die Grenze für eigenes Vermögen ist mit ~ 60.000 Euro aber sehr hoch.


Das Wohngeldgesetz ist kein Landesgesetz und daher gibt es da auch keine Unterschiede, außer natürlich den Anpassungen des Mietspiegels.
Um den Mietspiegel geht es ja. Soll auch Städte geben, die keinen offiziellen Mietspiegel besitzen. Hier sollte man einen Makler oder z.B. die LBS um Rat fragen.

LotF
22.08.2012, 13:25
Staatliche Stellen schließen auf die Höhe des Vermögens, wenn sie die Höhe der Kapitaleinkünfte kennen. Bei Studenten mag das keine meistens keine Rolle spielen, aber der Bürger ist imho sehr gläsern geworden - auch ohne Kontenabfrage. Die Grenze für eigenes Vermögen ist mit ~ 60.000 Euro aber sehr hoch.

nichts anderes habe ich



Um den Mietspiegel geht es ja. Soll auch Städte geben, die keinen offiziellen Mietspiegel besitzen. Hier sollte man einen Makler oder z.B. die LBS um Rat fragen.

das war deiner Aussage aber nicht zu entnehmen. Zudem muss man keinen Mietspiegel oder gar Makler befragen, da die Mietstufen ja im Wohngeldgesetz bzw. den zugehörigen Tabellen und Listen festgelegt sind. Diese repräsentieren den Mietspiegel ja nur.

einbahnstraße
22.08.2012, 19:19
erstmal nochmal vielen dank euch beiden für die vielen antworten. das ganze ist mir auf jeden fall inzwischen schon um einiges klarer! werde mich mit meinem fall einfach mal an die stelle wenden, die in meinem studienort dafür zuständig ist und fragen, wie meine chancen aufs wohngeld stehen bzw wie die situation sein müsste, damit man es bekommt.

@ wattläufer
wäre nett, wenn du das nochmal bei deinem kumpel erfragen könntest.

LotF
22.08.2012, 21:38
werde mich mit meinem fall einfach mal an die stelle wenden, die in meinem studienort dafür zuständig ist und fragen, wie meine chancen aufs wohngeld stehen bzw wie die situation sein müsste, damit man es bekommt.


das Problem ist doch, dass die Beratungsstellen auch die Leistungserbringer sind. Da darf man sich auch schonmal über die Berechnung und Anerkennung von irgendwelchen Werbungskosten streiten. Ich persönlich habe mit anderen Beratungen von bspw. AStA auch nur schlechte Erfahrungen gemacht, sodass ich zumindest lieber selbst einen Blick in das Gesetz werfe.

Willen_braucht_man..
16.01.2013, 20:44
Hallo,
ich hab vor einiger Zeit einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Heute kam ein Schreiben, wonach meine Eltern erläutern sollen, ob sie mir irgendwas zahlen und wenn nicht, soll dies begründet werden. Auf dem Formular steht drauf: Erklärung des Unterhaltspflichtigen eines Studenten.

Ich habe meinem Antrag meine Abschlusszeugnisse beigefügt. Meine Eltern sind doch gar nicht mehr unterhaltspflichtig. Ist es notwendig, dass ich solche Formulare ausfülle, oder lohnt sich das Inkaufnehmen einer Ablehnung, um anschließend in Widerspruch zu gehen?

Nachtrag: Ich bin im Zweitstudium mit abgeschlossenem Erststudium.

Miss_H
16.01.2013, 21:32
Kannst du nicht bei deinem Ansprechpartner anrufen und fragen warum das nötig ist? Zweitstudium müssen deine Eltern nicht finanzieren, aber viele machen es ja trotzdem. Also ich würde kurz anrufen, bei mir waren sie immer sehr nett, wenn sie denn mal zu erreichen waren.

Willen_braucht_man..
17.01.2013, 13:32
No way. Ich war heute da. Das Teil muss ausgefüllt werden...

Miss_H
17.01.2013, 13:53
No way. Ich war heute da. Das Teil muss ausgefüllt werden...

Sind die ätzend. Du musst doch sowieso deine Finanzen offen legen und da sehen, dass du kein Geld von deinen Eltern bekommst.
Reicht es wenigstens wenn sie schreiben, dass sie nicht verpflichtet sind und sie dir deshalb nichts geben?

Willen_braucht_man..
17.01.2013, 14:01
Die Frage ist, ob meine Eltern das Formular überhaupt ausfüllen werden... ich denke über eine eidesstattliche Versicherung beim Notar nach (dass ich keine Gelder oder sonstiges bekomme). Meint ihr, dass die Behörde das akzeptiert? Ich hab mich heute nicht getraut zu Fragen. Ist auch überhaupt kein vertrauliches Gespräch möglich gewesen. 4 Büros aneindergereiht mit offenen Durchgangstüren und überall saßen Sachbearbeiter mit Kunden. Ich konnte mithören, was die in dem anderen Raum besprochen haben. Ein Unding!

LotF
18.01.2013, 19:55
nein, du brauchst gar nicht zum Notar zu gehen, um eine Versicherung an Eides statt abzulegen. Du schreibst einfach:

Aufgrund meines abgeschlossenen Erststudiums sind meine Eltern nach § 1610 Abs. 2 BGB nicht mehr verpflichtet mir gegenüber Unterhalt zu leisten. Dies ist auch nicht freiweillig der Fall. Aus persönlichen Gründen sehe ich mich nicht in der Lage Ihnen einen Nachweis meiner Eltern auf dem von Ihnen bereit gestellten Formblatt zur Verfügung zu stellen. Daher versichere ich, Vorname Nachname, geboren am XY.AB.19ZZ hiermit an Eides statt, dass ich keine Unterhaltszahlungen von meinen Eltern erhalte. Eine Kopie meines Abschlusszeugnisses liegt diesem Schreiben bei.

Ich versichere an Eides Statt, dass ich die vorgenannten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe und dass die Angaben der reinen Wahrheit entsprechen und ich nichts verschwiegen habe. Die Strafbarkeit einer unrichtigen oder unvollständigen eidesstattlichen Versicherung ist mir bekannt (namentlich die Strafandrohung gemäß § 156 StGB bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei vorsätzlicher Tat bzw. gemäß § 163 Abs. 1 StGB bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bei fahrlässiger Begehung).

Mit freundlichen Grüßen,

Vorname Nachname


Allein sowas hilft oftmals, good luck!

Willen_braucht_man..
19.01.2013, 14:41
@ LotF: Vielen Dank für die Hilfe! Ich werds versuchen.

Laelya
19.01.2013, 16:39
ich habe allgemein die Erfahrung gemacht, dass persönliche Termine bei Ämtern (gerade Bafög oder Wohngeldamt) gar nichts bringen.
ich regel alles per Brief/Fax und wenn von etwas überzeugt bin, bzw weiß, dass ich im Recht bin, wird der passende Paragraf hinzugefügt.
Das hat damals aus einer Wohngeldabsage eine Zusage gemacht, sodass ich nun seit knapp 3 Jahren Wohngeld beziehen kann.
Komischerweise musste ich so ein Formular wie deines nie ausfüllen. Meine Eltern zahlen kein Unterhald, in der Einkommensübersicht steht das so drin und das wars auch. sie mussten nie etwas ausfüllen.

Hast du sonst Einkommen? Womit du deine Wohnung und deinen Lebensunterhalt finanzierst?
Du hast nämlich nur Anrecht auf Wohngeld, wenn du im Grundegenommen genügend Einkommen hast, um zu Leben. Total Paradox wie ich finde. Sprich, du hast eine Miete von 300 Euro und verdienst nur 400 Euro und hast dann noch Kosten für Krankenkasse, Strom, Internet etc zu bezahlen plus dem, was du zum Leben brauchst. Dann würdest du kein Wohngeld bekommen. Da sie dann fragen würden, wie du bisher über die Runden gekommen bist....

LotF
19.01.2013, 16:47
Du hast nämlich nur Anrecht auf Wohngeld, wenn du im Grundegenommen genügend Einkommen hast, um zu Leben. Total Paradox wie ich finde. Sprich, du hast eine Miete von 300 Euro und verdienst nur 400 Euro und hast dann noch Kosten für Krankenkasse, Strom, Internet etc zu bezahlen plus dem, was du zum Leben brauchst. Dann würdest du kein Wohngeld bekommen.

Das ist so nicht richtig, denn die 400 Euro würden den H4-Regelsatz von 382 Übersteigen und solange die Miete nicht deutlich über dem Wohngeldförderbetrag liegt, also man einen Teil der Miete aus den 382 Euro querfinanzieren müsste, reicht das als Einkommen aus.

Laelya
19.01.2013, 16:52
mhm...
ich hab eine Miete von 280 € warm plus 125 € monatlich zusätzlich Ausgaben an Strom, Telefon/Internet und Krankenkassenbeiträgen.
Mit meinem reinen Einkommen von 400 € Studentenjob bekam ich die Ablehnung auf Grund zu wenig Einkommen.

Willen_braucht_man..
19.01.2013, 17:43
ich weiß nicht, ob meine angaben letztendlich der grund dafür sind, dass die behörde diese bescheinigung von mir haben will. ich habe derzeit lediglich 25 EUR "offizielles" Einkommen gemäß definition von "Einkommen" der Wohngeldstelle. ich habe jedoch geringe ersparnisse und angegeben, dass ich davon meine vollständigen kosten (miete, kv, leben etc.) decke, bis ich eine beschäftigung gefunden habe. vielleicht sind sie skeptisch. oder ich habe leider eine "übergenaue" sachbearbeiterin. ich habe ihr im gespräch gesagt, dass meine eltern nicht unterhaltspflichtig sind und warum diese erklärung abgegeben werden soll. sie sagte, das wäre reine formsache und meinte: "wenn sie der begriff *unterhaltspflichtigen* stört, dann streiche ich den weg." was sie dann auch getan hat. jetzt steht nur noch "erklärung" drauf und der rest ist durchgestrichen....
ich werde die kommunikation mit ihr jetzt auch nur noch per mail führen.

LotF
19.01.2013, 19:38
Laelya,
Strom, Internet/Telefon müsstest du ja auch von den 382 Euro abziehen. Mit 400 Euro Einkommen dürftest man in der Theorie ja ca. 190 Euro Wohngeld bekommen, wenn man die fiktiven Werbungskosten nicht höher als die 1000 Euro ansetzen kann. Es stimmt schon, dass man damit nicht ganz auf den H4-Regelsatz kommt. Allerdings wurde auch schon argumentiert, dass man als Student auch nicht die Ausgaben hat, die bei der Berechnung für den Regelsatz herangezogen wurden (begründet durch die vielen Vergünstigungen als Student). Es ist natürlich wesentlich einfacher, wenn man Kapital hat und angeben kann, dass man es zur Not daraus finanziert - auch wenn man es dann evt. gar nicht muss.

Willen braucht man: das Wohngeldgesetz sieht ja vor, dass man so gut wie alles als Einkommen anrechnen lassen muss, 25 Euro sind daher wirklich recht wenig und vor allem: wenn man tatsächlich keine Arbeit hat, dann sollte man ja eigentlich ALG I oder II beziehen - unschön nur, dass das als Student eigentlich gar nicht geht. Wenn du genügend Kapital hast, dann ist allerdings auch das reale Einkommen völlig egal. Kann eben nur sein, dass der Bescheid dann auf die Zeit limitiert wird, für die dein Erspartes reichen würde.

Willen_braucht_man..
20.01.2013, 10:01
@ LotF und Laelya: Danke für eure Hilfe. :-)

Ich kann nur noch die Info geben, dass mir ein anderer Sachberarbeiter bei einer telefonischen Beratung mal grob ausrechnete, dass ich bei einer Kaltmiete von 300 EUR und einem Einkommen von 450 EUR ca. 150 EUR Wohngeld erhalten würde/könnte. Desweiteren sagte er, dass auch mein Bildungskredit nicht als Einkommen gewertet wird.

LG, Willen...

Nachtrag: Ach ja, er sagte auch noch, dass alles eine Frage der "Plausibilität" ist. Der Kredit oder Ersparnisse werden zwar nicht als Einkommen gewertet, es ist jedoch plausibel, dass ich mich dadurch mitfinanziere. So oder so ähnlich... ;-)

Laelya
20.01.2013, 21:40
Ja Bildungskredit hatte ich auch. Die erste Sachbearbeiterin hatte den als Einkommen gerechnet bis ich ihr gesagt habe, dass sie das nicht darf, da er als Verschuldung zählt. Und das ich mich damit finanziere und dann hat auch alles ein gutes Ende gehabt :-)

LotF
20.01.2013, 21:50
ja ist sowieso immer schön, dass man denen die Gesetze erklären muss, mit denen die sich eigentlich täglich beschäftigen müssten... Highlight fand ich auch, als man mir telefonisch sagte, dass ich neben dem Abschlusszeugnis noch einen Bafög-Bescheid bräuchte. Daraufhin erklärte ich, dass dies ja wohl sinnlos sei, da dieser aufgrund des Abschlusszeugnisses nach § XY auf jeden Fall negativ wäre und dass das ja ein erheblicher zusätzlicher Aufwand darstellen würde. "Das Bafög Gesetz sei so kompliziert, dass man sich damit ja in anderen Behörden als dem Bafög-Amt nicht auskennen könne." Da musste ich dann doch mal tatsächlich nachfragen, wie sie das von einem Bürger, der keine fachliche Ausbildung in dem Gebiet hat, verlangen können und selbst nicht in der Lage sind Gesetzestexte zu lesen... :-wand