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Miss_H
20.01.2013, 22:29
Ich habe beim Bafög-Amt angerufen, musste nur mein Abschlusszeugnis hinschicken und bekam dann den Negativ-Bescheid, denn ich beim Wohngeldamt eingereicht habe. Naja bin mal auf die nächsten Briefe gespannt. Warte noch auf Post von denen.

Willen_braucht_man..
20.01.2013, 23:43
Ich habe beim Bafög-Amt angerufen, musste nur mein Abschlusszeugnis hinschicken und bekam dann den Negativ-Bescheid, denn ich beim Wohngeldamt eingereicht habe. Naja bin mal auf die nächsten Briefe gespannt. Warte noch auf Post von denen.

Ich meine mal gelesen zu haben, dass die Wohngeldstelle solche Unterlagen selbständig anfordern muss, wenn Zweifel bestehen. Die Behörden müssten eigentlich untereinander kooperieren. Die Härte ist, dass "Geschäftsanweisungen" innerhalb eines bestimmten Hauses eine übergeordnete Rolle spielen. So definiert zum Beispiel das SGB II bzgl. Bewerbungskosten auch keine Grenze von 300 EUR pro Kalenderjahr, diese wird den Kunden in einigen Jobcentern in Anlehnung an genannte Geschäftsanweisung jedoch gesetzt. Die meisten "schlucken" es, weil sie eben keine Ahnung von der Gesetzeslage haben. Sicherlich nutzen auch andere Behörden das für sich aus, wie z.B. durch geforderte Eigeninitiative hinsichtlich solcher Nachweise.

mariane
30.01.2013, 21:23
Hi Leute, ich habe das Gefühl ich übersehe etwas - egal wie ich es drehe, fällt das Wohngeld sehr klein aus.

Für eine Bewilligung muss ich irgendwie an 700 € / Mo kommen: Regelsatz (382) + GKV (140, freiwillig da alt) + Kaltmiete (180) = 702

Laut Tabelle bekäme ich dann aber gar nix, da bei 700 Einkommen muss die Miete mind. 220 sein, erst ab dann gibt's 10 Euro. Tabellen (http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/SW/wohngeldtabellen.html)

Soweit ich hier gelesen hab kann man dann entweder versuchen zu erzählen "naja, ich zahl aber keine fahrkarten, deswegen bitte Regelsatz um 20 Euro runter" oder ich brauch Kapital / Ersparnisse?

LotF
30.01.2013, 22:20
ja, du übersiehst, dass du dein Einkommen völlig falsch berechnest und die Tabelle verkehrt herum liest.

1. Kaltmiete + NK (außer Heizung und Warm(wasser)) kannst du aus der Einkommensberechnung rausnehmen und das ist dann auch deine "Miete" im Monat.
2. müsste dann dann Einkommen bei rund 502 Euro liegen, davon sind aber nur 80% bzw. 70%, wenn Steuern gezahlt werden, zu berücksichtigen
3. Werbungskostenpauschbetrag i. H. v. 1000 Euro (falls nicht sogar mehr, wenn nachweisbar) pro Jahr entsprechen nochmal 83 Euro Abzug pro Monat
4. zu berücksichtigendes EK pro Monat sind also ca. 319 Euro, dann mal die Tabelle richtig rum lesen: macht bei einer Miete zwischen 190-200 Euro rund 127 Euro pro Monat Wohngeld.
5. Nun schaust du, ob du mit diesem Betrag auf die 702 Euro kommst, tust du nicht - da könnte die Wohngeldstelle also evt. nörgeln, muss sie aber nicht unbedingt


Du solltest dich mit dem Thema evt. noch einmal etwas genauer beschäftigen, Fremdwerbung ist zwar blöd, aber bei studis-online werden solche Sachen des öfteren mehr oder weniger gut diskutiert. Zudem gibt es auch Wohngeldrechner, die manchmal auch noch etwas andere Beträge als die Tabelle ausspucken, bisher habe ich die aber immer als ziemlich akurat wahrgenommen.

mariane
31.01.2013, 12:35
Vielen Dank für die Infos, LotF.

Ich habe direkt die Tabellen bemüht, weil was Wohngeldrechner ausspucken auch nicht viel anders ist und ich dachte ich schau eben wie die zum Ergebnis kommen.

Mir geht's um das Mindesteinkommen.

Also einerseits wird ein Mindesteinkommen erwartet, weil Wohngeld lediglich als Zuschuss zur Miete gedacht ist. Andererseits (was ich überall lese) soll das Mindesteinkommen ungefähr Regelsatz + Miete + Krankenversicherung betragen, um überhaupt plausibel zu erscheinen.

So ein plausibles Mindesteinkommen ist dann aber zwangsläufig so hoch (ca 700 Euro in meinem Fall), dass das zu erwartende Wohngeld entweder gleich 0 ist, oder ungefähr bei 10-20 € liegt.


Hier was ein Wohngeldrechenr zeigt:
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http://img213.imageshack.us/img213/976/wgld.jpg
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ ++++++++++++++++++++++++++++

LotF
31.01.2013, 13:21
wie gesagt, du vergisst deine Werbungskosten und bei dem Einkommen musst du auch RV zahlen, sodass da nochmal 10% abgezogen werden. Hinzu kommt, dass du das Mindesteinkommen falsch berechnest, das ist aber zugegeben auch sehr sehr bescheiden dargestellt in der Formel, die man so im Netz findet.

EDIT: falls du tatsächlich 180 Euro Kaltmiete inkl. Nebenkosten zahlst und tatsächlich Brutto 700 Euro verdienst und du jetzt nicht gerade schaust, was du "verdienen musst" um Wohngeld zu erhalten, dann ist es tatsächlich so, dass du nicht sehr viel Wohngeld bekommen wirst.

Willen_braucht_man..
02.02.2013, 13:28
Juhu! Mein Antrag ist bewilligt worden, heute kam der Bescheid. :-) Die eidesstattliche Erklärung wurde anerkannt und auch, dass ich derzeit lediglich von Ersparnissen lebe. Zwar haben die den Zeitraum tatsächlich eingeschränkt, aber wenigstens bin ich die nächsten 5 Monate entlastet. :-) Danke für die Hilfe.

Willen_braucht_man..
03.02.2013, 11:13
Wie würde das eigentlich aussehen, wenn ich eine Steuererstattung (nach Steuererklärung), eine Rückzahlung der letzten Mietkaution und eine Beitragserstattung einer Versicherung erhalten würde? Zählt das als positives und anrechenbares Einkommen? Habe im WoGG nachgeschaut und vermute ja, bin mir allerdings nicht ganz sicher. Sagen wir mal, ich bekomme eine Steuererstattung von 800 EUR, 250 EUR Kaution und 600 EUR Beitragserstattung/Versicherung. Würde das für einen Monat angerechnet, oder splitten die den Betrag auf (Verteilung auf mehrere Monate)? Das würde vermutlich bedeuten, dass mit das Wohngeld wieder gestrichen wird.

LotF
03.02.2013, 12:53
das wird nur für einen Monat angerechnet. So war es zumindest mal bei mir. Ich habe mich da aber auch schonmal nach dem Sinn gefragt. Denn wenn man in einem Monat (etwas unrealistisches Beispiel) 50.000 Euro verdient, kann man die restlichen Monate Wohngeld beziehen und vom Kapital leben ^^

Willen_braucht_man..
03.02.2013, 13:03
Das empfinde ich auch als unsinnig... trotzdem bin ich froh drüber, Wohngeld beziehen zu können.
Ich werde wohl den kürzeren ziehen, weil diese Gelder nicht alle im selben Monat kommen werden.