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fallenangel30487
17.07.2010, 11:23
Hi
wollte mal fragen ob jemand von euch weiß unter welchen Voraussetzungen man als Student Wohngeld beantragen kann?
Auf dem Arbeitsamt wussten die das auch nicht genau, nur dass man als Student, wenn man nur ein geringes Einkommen hat und kein Bafög bekommt, das beantragen kann. Wieviel Geld gibt es da?
vlg fallenangel

Hoppla-Daisy
17.07.2010, 11:27
Das kommt darauf an, was du als Einkommen vorweisen kannst und wie hoch deine Mietbelastung ist. Einfach beantragen. Dann siehst du ja, was dabei rumkommt. Ach ja, die wollen dann aber auch den Bafög-Ablehnungsbescheid sehen. Es gibt auch irgendwo im Netz nen Wohngeldrechner *glaub*.

Gefunden: Klick (http://wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO.rexx?d2443.webp.exec%28wgrstart%29)

fallenangel30487
17.07.2010, 11:29
Ich hab bestimmt 2 oder 3 Ablehnungsbescheide noch von meiner Ausbildung, da meine Eltern zu viel verdienen.
Naja ich pobier glaub ich einfach dieses Jahr mal beides Bafög und Wohngeld.
Danke für die Antwort

Hoppla-Daisy
17.07.2010, 11:39
Wenn du doch schon Bafög-Ablehnungsbescheide hast, wieso willst du dann nochmal Bafög beantragen?

Bafög: muss zurückgezahlt werden
Wohngeld: muss nicht zurückgezahlt werden

Nicht dass ich hier die "ich halt mal die Hand auf-Mentalität" unterstützen möchte, aber wenn du bereits Ablehnungsbescheide in der Hand hast, dürfte das für nen Wohngeldantrag durchaus ausreichen :-meinung

fallenangel30487
17.07.2010, 13:36
Die Bescheide sind von 2003 -2008 und mein Vater verdient mittlerweile weniger als damals, deswegen hab ich die Hoffnung, dass es doch noch für Bafög noch reicht. Und Wohngeld gibts angeblich nur wenn man keinen Bafög anspruch hat.

Laelya
17.07.2010, 13:46
Für Wohngeld musst du nachweisen:
Bafögnegativ Bescheid
Einkommen zur Lebensunterhaltsicherung (mind 200 euro)
wenn unter 25, dass bei deinen Eltern kein Lebensraum für dich ist (kein eigenes zimmer etc.) oder das du vorher schon in einer eigenen wohnung gelebt hast

es gilt nicht, wenn deine elter xkm von dir entfernt wohnen, da du dann ja quasi einen wohnraum bei ihnen hättest (habe selbst solche ablehnungsbescheide gelesen)

Kindergeld wird als einkommen angerechnet, jedoch nicht zur lebensunterhaltsicherung.

Wohngeld ist eine gute alternative, da man es nicht zurückzahlen muss. Ich bekomme selbst wohngeld und habe einen 400 euro job an der uni (sonst wäre ich nicht wohngeldberechtigt).
Miete 320 euro. Wohngeld 130 euro bis nächstes jahr, da ich dann kein kindergeld mehr bekomme und somit dann eine wohngeld erhöhung :D

hoffe ich konnte helfen

Hoppla-Daisy
17.07.2010, 13:46
Das ist so. Wenn Bafög, dann kein Wohngeld (weil das im Bafög enthalten ist)

papiertiger
17.07.2010, 13:59
und (was für die meisten das Problem an der Sache sein dürfte) - es kommt NICHT darauf an, ob man nun Bafög-Leistungen bezieht oder nicht, sondern auf den Anspruch! D.h. - wenn man theoretisch Bafög-berechtigt wäre (weil altersmäßig nicht über der Grenze/noch in Regelstudienzeit etc. pp.) aber halt keins bekommt weil die Eltern zuviel verdienen fällt auch die Wohngeldberechtigung weg.. schließlich ist man ja "dem Grunde nach Bafög-berechtigt." Ist also wirklich nur dann eine Option wenn man aus welchen Gründen auch immer den Bafög-Anspruch verloren hat.

fallenangel30487
17.07.2010, 14:01
Cool...blöderweise wohne ich nur 2 km von meinen Eltern weg. Aber da meine Oma (Pflegebedürftig) einzieht wenn ich im Oktober ausziehe und dann kein Zimmer mehr frei ist, könnte das ja vieleicht klappen. Ich hab auch einen 400€ Job und hole mir noch den KFW Kredit. Kann man das Wohngeld schon vorm Einzug beantragen, oder geht das erst wenn ich da wohne?

Hoppla-Daisy
17.07.2010, 14:15
Du kannst Wohngeld natürlich erst dann beantragen, wenn du auch tatsächlich da wohnst. Du kannst das aber zumindest für einen Monat rückwirkend beantragen. D.h. wenn du erst am 25. eines Monats den Antrag beim Amt abgibst, dann bekommst du für diesen Monat noch das Wohngeld rückwirkend :-).

Ich habe ebenfalls immer nen Nebenjob und nen Studienkredit gehabt und dennoch Wohngeld bekommen.

fallenangel30487
17.07.2010, 14:37
und (was für die meisten das Problem an der Sache sein dürfte) - es kommt NICHT darauf an, ob man nun Bafög-Leistungen bezieht oder nicht, sondern auf den Anspruch! D.h. - wenn man theoretisch Bafög-berechtigt wäre (weil altersmäßig nicht über der Grenze/noch in Regelstudienzeit etc. pp.) aber halt keins bekommt weil die Eltern zuviel verdienen fällt auch die Wohngeldberechtigung weg.. schließlich ist man ja "dem Grunde nach Bafög-berechtigt." Ist also wirklich nur dann eine Option wenn man aus welchen Gründen auch immer den Bafög-Anspruch verloren hat.

Das ist natürlich super blöd. Wenn ich kein Bafög bekomme, dann nur weil meine Eltern dafür zu viel verdienen. So nebenbei find ich die Bafög Freibeträge für das Einkommen der Eltern ziemlich daneben. Man bekommt doch echt nur Bafög wenn die Eltern Hartz 4 bekommen oder "bettel arm" sind. Ein normales "Arbeiterkind" bekommt das doch eh nicht, obwohl die Eltern schon kaum Geld haben um so damit zu leben.
Frag mich warum die Tante vom Arbeitsamt mir dann gesagt hat ich könne Wohngeld bekommen wenn meine Eltern für Bafög zu viel verdienen....

papiertiger
17.07.2010, 14:41
Das ist natürlich super blöd. Wenn ich kein Bafög bekomme, dann nur weil meine Eltern dafür zu viel verdienen. So nebenbei find ich die Bafög Freibeträge für das Einkommen der Eltern ziemlich daneben. Man bekommt doch echt nur Bafög wenn die Eltern Hartz 4 bekommen oder "bettel arm" sind. Ein normales "Arbeiterkind" bekommt das doch eh nicht, obwohl die Eltern schon kaum Geld haben um so damit zu leben.
Frag mich warum die Tante vom Arbeitsamt mir dann gesagt hat ich könne Wohngeld bekommen wenn meine Eltern für Bafög zu viel verdienen....

Was die Geschichte mit den Bafög-Freibeträgen angeht: :-meinung


Ansonsten: http://www.wohngeldantrag.de/geld/bafog.htm


Scheint halt wirklich so zu sein. Hab das auch mal probiert mit dem Wohngeld, klappte nicht.

fallenangel30487
17.07.2010, 14:47
..hab grad gelesen dass man Wohngeld bekommt wenn man eine 2. Ausbildung macht.
Ich hab zuerst Physiotherapeutin gelernt, dafür Bafög beantragt nicht bekommen...dann hab ich Abi gemacht und elternunabhängiges Bafög bekommen. Aber wenn ich jetzt studiere ist das ja eine 2. Ausbildung hab ich dem Grunde nach dann überhaupt noch Anspruch auf Bafög?

Laelya
17.07.2010, 15:53
man bekommt wohngeld nur, wenn man einen bafög negativ bescheid hat auf grund nicht erbrachten leistungsnachweis...wollte ich noch dazu fügen, das war damals bei mir sehr sehr wichtig....alle anderen bafögablehnungen zählen die nicht (war bei mir jedenfalls so)

Kyutrexx
18.07.2010, 20:47
..hab grad gelesen dass man Wohngeld bekommt wenn man eine 2. Ausbildung macht.
Ich hab zuerst Physiotherapeutin gelernt, dafür Bafög beantragt nicht bekommen...dann hab ich Abi gemacht und elternunabhängiges Bafög bekommen. Aber wenn ich jetzt studiere ist das ja eine 2. Ausbildung hab ich dem Grunde nach dann überhaupt noch Anspruch auf Bafög?
Auf was für einer Schule hast du denn dein Abitur gemacht?
Auf dem 2. Bildungsweg? Womöglich Abendgymnasium?

In dem Falle hättest du nämlich Anspruch auf elternunabhängiges Bafoeg (und bräuchtest dir über Wohngeld keine Gedanken machen).

fallenangel30487
18.07.2010, 20:52
BOS 2 ...ich bekam elternunabhängiges Bafög hab aber schon nachgefragt ob das fürs Studium auch elternunabhänigig ist. Leider nicht. Wenn ich jetzt wieder Bafög möchte muss ich nen normalen Antrag stellen. Für das elternunabhängige fehlen mir 3 Jahre Berufserfahrung

Kyutrexx
18.07.2010, 21:50
BOS 2 ...ich bekam elternunabhängiges Bafög hab aber schon nachgefragt ob das fürs Studium auch elternunabhänigig ist. Leider nicht. Wenn ich jetzt wieder Bafög möchte muss ich nen normalen Antrag stellen. Für das elternunabhängige fehlen mir 3 Jahre Berufserfahrung

Elternunabhängiges BAföG gibt es nur in Ausnahmefällen:
•Wenn Ihr nach 5 Jahren Erwerbstätigkeit Förderung für ein Studium beantragt;
•Wenn Ihr BAföG für ein Studium beantragt, nachdem Ihr nach einer Berufsausbildung mind. 3 Jahre erwerbstätig wart; zusammen mit der Ausbildung müsst Ihr auf mind. 6 Jahre kommen.
•Für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg;
(http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php)

Hast doch dein Abi auf dem 2. Bildungsweg gemacht?!
Also elternunabhängig.

fallenangel30487
18.07.2010, 21:53
Ja aber du bekommst das Geld nur für das eine Jahr BOS2 danach nicht mehr...Wenn ich jetzt noch 3 Jahre arbeiten würde würd ichs wieder bekommen.

Kyutrexx
19.07.2010, 08:15
Ja aber du bekommst das Geld nur für das eine Jahr BOS2 danach nicht mehr...Wenn ich jetzt noch 3 Jahre arbeiten würde würd ichs wieder bekommen.
Verstehe ich inhaltlich nicht.

Ich habe bis Mai Bafoeg für den Besuch des Abendgymnasiums bekommen. Ab Oktober beantrage ich dann Bafoeg für's Studium und das wird's auch geben.

Das eine ist Schüler-Bafoeg (rückzahlungsfrei, elternunabhängig), das andere Studenten-Bafoeg (wird zu 50% zurückgezahlt, elternunabhängig, weil Abitur auf dem 2. Bildungsweg).

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Wie kommst du darauf, dass da drei Jahre dazwischen liegen müssen?

Im Gesetzestext des BafoeG findet sich nichts darüber.

fallenangel30487
19.07.2010, 12:20
Verstehe ich inhaltlich nicht.

Ich habe bis Mai Bafoeg für den Besuch des Abendgymnasiums bekommen. Ab Oktober beantrage ich dann Bafoeg für's Studium und das wird's auch geben.

Das eine ist Schüler-Bafoeg (rückzahlungsfrei, elternunabhängig), das andere Studenten-Bafoeg (wird zu 50% zurückgezahlt, elternunabhängig, weil Abitur auf dem 2. Bildungsweg).

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Wie kommst du darauf, dass da drei Jahre dazwischen liegen müssen?

Im Gesetzestext des BafoeG findet sich nichts darüber.

Ich hab auf dem Bafögamt nachgefragt und mir wurde gesagt, dass das elternunabhänige Bafög nur für die Zeit des Schulbesuchs gewährt wird. Wenn man danach studiert wird das Bafög wieder elternabhänigig berechnet. Es sei denn man erfüllt die Bedingungen z.b Ausbildung + Berufserfahrung, oder man ist über 30......

"3. BAföG wird für den Erwerb der allg. Hochschulreife auf dem Zweiten Bildungsweg beantragt

Wer seine allgemeine Hochschulreife auf einem Abendgymnasium oder Kolleg (Vorsicht: Ein Berufskolleg ist i.a. kein Kolleg in diesem Sinne!) erwerben will, bekommt grundsätzlich elternunabhängiges BAföG. Jedenfalls dann, wenn die Ausbildungsstätte ausschließlich den Erwerb des Abiturs als Ziel hat. Gleiches gilt für den Besuch
a) der Oberstufe der Berufsoberschulen in Baden-Württemberg,
b) der Berufsoberschulen in Bayern,
c) der Klassen 13 der Berufsoberschulen in Niedersachsen.

Die elternunabhängige Förderung beim Erwerb der Hochschulreife bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass dies auch für ein anschließendes Studium gilt. Dies ist nur dann der Fall, wenn eine der anderen Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung vorliegt."