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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eintrag ins Strafregister



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heart
20.07.2010, 18:37
mit 16 fällt das ganze doch unter das Jugendstrafrecht, oder?


- Yep, deshalb Diversion (wobei der Ladendiebstahl auch beim Erwachsenen diversionell erledigt werden kann).


Solche Einträge dürfen meines Wissens gar nicht die berufliche Zukunft beeinträchtigen.

- Um die berufliche Zukunft wegen einer "Jugendsünde" nicht zu beeinträchtigen, bleibt eben der Strafregisterauszug "leer". Aber jede diversionelle Erledigung wird natürlich im Zentralregister vermerkt - somit kannste Richter- und Staatsanwaltlaufbahn knicken.

Mr. Pink online
20.07.2010, 18:56
Das ist sowas von bescheuert! Mir fehlen grad echt die Worte ...

heart
20.07.2010, 19:10
Sie arbeitet mittlerweile in der Rechtsabteilung eines Konzernes und verdient wesentlich mehr, als sie in der schwarzen Kutte jemals eingenommen hätte...;-)

Mr. Pink online
20.07.2010, 19:18
trotzdem find ich das total banane ... nur weil man mit 16 Jahren mal Mist gebaut hat, darf man nicht mehr Rechtsanwalt werden?! Das ist völlig daneben.

Feuerblick
20.07.2010, 19:27
Sie darf doch Rechtsanwältin sein, aber nicht im Staatsdienst als Richterin bzw. Staatsanwältin arbeiten. DAS widerum finde ich nun nicht soo falsch... Ist ja nicht besonders glaubhaft, einen "vorbestraften" Richter zu haben - irgendwo muss man die Grenze eben ziehen...

Zünder
20.07.2010, 19:30
Ist zwar etwas off topic, aber eine Bekannte ist wegen eines im Alter von 16 Jahren geklauten Lippenstiftes nach Abschluss des Jura-Studiums nicht zur Staatsanwalt-Laufbahn zugelassen worden.



Ich bin geliefert...:-)):-)):-))

Mr. Pink online
20.07.2010, 20:04
@zünder
Ich wäre ebenfalls geliefert! ;-) Wahrscheinlich jeder Zweite.

@Feuerblick
Grenzen müssen schon gezogen werden, aber noch nicht mit 16... meine Meinung

kut66
20.07.2010, 20:26
also ich glaube, ich muss mich langsam damit abfinden, dass ich erst dann wirklich Klarheit habe, wenn ich den App-Antrag dann tatsächlich stelle.
Aber davon ab... wo wir grade bei Toleranzgrenzen und Moral sind, mal in die Runde gefragt: Würdet ihr mir die Approbation geben ? :-)
Bzw hättet ihr Bedenken, jemanden wie mich als Kollegen zu haben ?

konstantin
20.07.2010, 20:28
Naja, einen Diebstahl von 15€ kann man eigentlich nicht ernst nehmen. Wieso sollte man das auch tun? Und beim Bafoeg-Antrag bescheissen: Ich will garnicht wissen, wie viele das machen...

Sebastian1
20.07.2010, 20:50
kut, ich hätte damit kein Problem. Was dir vermutlich rein politisch zu Hilfe kommen dürfte ist der Ärztemangel. Ich glaube nicht, dass dir wegen dieser Delikte, von denen eins wirklich ein Bagatellfall zu sein scheint, nicht die Anerkennung für ein 6jähriges Studium gegeben wird.

Strodti
20.07.2010, 20:56
Wobei man beim Bafög Betrug natürlich den Umfang berücksichtigen muss... Da gibts ja eine riesen Bandbreite von "Kleinigkeit vergessen anzugeben" bis zum Betrug in fünfstelliger Höhe. Ist ja auch ganz gut, dass es eine Einzelfallentscheidung ist und kein starres Schema (auch wenn die Unsicherheit fies ist).

@Staatsanwalt/Richter: Ich finde dieses Beispiel schon ungerecht. Einerseits wird jedem Bürger die Gelegenheit zugesprochen, sich zu bessern, aber ein Richter darf es nicht. Vielleicht ist hier tatsächlich der Arbeitsmarkt zuträglich: Es gibt deutlich mehr Juristen, die in den Staatsdienst wollen, als Stellen.

DrSkywalker
20.07.2010, 20:58
Bafög-Betrug haben früher viele gemacht, dadurch wird das ganze aber nicht richtiger und muss bestraft werden.

Für 15 € klauen kann passieren (wie und warum auch immer).

Beides in Kombination finde ich unterm Strich nicht so schrecklich, ich drücke dir die Daumen, dass es hinhaut! Falls nicht sofort kann man immer noch den Gang nach Canossa antreten, persönliche Gespräche führen oder Beziehungen spielen lassen.....

Alles Gute!

Relaxometrie
20.07.2010, 21:07
Würdet ihr mir die Approbation geben ? :-)
Bzw hättet ihr Bedenken, jemanden wie mich als Kollegen zu haben ?
Das kann ich mit den bisher gegebenen Informationen nicht beurteilen, weil das Ausmaß des Bafög-Betrugs nicht genannt wurde.
Und wie man "nicht-vorsätzlich" einen Diebstahl begehen kann, ist mir auch noch nicht ganz klar.

Feuerblick
20.07.2010, 21:11
Bestrafter Bafög-Betrug liegt ganz sicher jenseits der Bagetellgrenze, davon darf man ausgehen. Bei "kleineren" Beträgen wurden die Verfahren in der Regel eingestellt - z.T. sogar ohne Bußgeld. Insofern war das wohl dann schon etwas mehr als eine Bagatelle. Den "nicht-vorsätzlichen" Diebstahl verstehe ich allerdings auch nicht... (zumal ich dann nen Anwalt genommen hätte, damit es eben NICHT im Führungszeugnis steht).

kut66
20.07.2010, 22:08
"nicht-vorsätzlich" ..bequem wie ich bin, nehme ich bei kleineren Einkäufen keinen Wagen. Meine Hände wurden voller und voller und ich packte einen Teil des einkaufs in meine Tasche. ich war sehr in Eile und mit den Gedanken wohl komplett woanders und hab dann an der Kasse als ich die dinge aufs Band legte, die ich in der Hand hatte, komplett vergessen, dass da noch Sachen in meiner Tasche sind ! Frag mich bis heute, wie das passieren konnte.
Als ich am Rausgehen war spricht mich der Ladendetektiv an.
Ich wusste im ersten Moment nicht mal, was er von mir will, so verdutzt war ich.
Das meinte ich mit dem zugegeben etwas holprigen Begriff "nicht-vorsätzlich"... also im Sinne von "ich bin nicht reingegangen mit der Absicht, was zu klauen"

Gut, kann man sagen, könnte ja jeder im Nachhinein behaupten. Stimmt.
Aber warum sollte ich das hier tun, wo sich daraus kein Vorteil für mich ergibt.