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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befähigung zur i.m. bzw. i.v. Injektion



Genet
22.07.2010, 20:27
Hallo,

bin mir gerade nicht ganz sicher, was meine Befähigung zur i.v. und i.m. Injektionen angeht, und wollte hier um Rat fragen. Kurz zu mir, um die Situation verständlicher zu machen: Medizinstudent, das erste Semester abgeschlossen, keine Berufsausbildung.
Laut Wikipedia scheine ich nicht die nötige Kompetenz dazu zu haben, an dieser Stelle ein kleiner Auszug:

Die Kompetenz, intramuskulär zu injizieren, wird neben dem Medizinstudium u. a. im Rahmen der dreijährigen Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Medizinischen Fachangestellten erworben.

Nun wollte ich fragen, ob ich mich u.U. Problemen aussetzen würde, wenn ich Injektionen unter ärztlicher Anleitung im Rahmen einer Hospitation in einer nuklearmedizinischen Praxis durchführe, oder ob das die gängige Art wäre, die Technik zu lernen.

Vielen Dank im voraus.

McBeal
22.07.2010, 22:54
Nun wollte ich fragen, ob ich mich u.U. Problemen aussetzen würde, wenn ich Injektionen unter ärztlicher Anleitung im Rahmen einer Hospitation in einer nuklearmedizinischen Praxis durchführe, oder ob das die gängige Art wäre, die Technik zu lernen.

Vielen Dank im voraus.

Nein, kein Problem. Die Injektion gehört zu den ärztlichen Tätigkeiten, die delegiert werden dürfen. D.h., der Arzt muss Dir zeigen, wie es geht und sich, bevor er es Dich ohne Aufsicht macht, davon überzeugen, dass Du die Technik beherrschst. Dann ist es für Dich kein Problem. Viel Spaß bei der Hospitation!

LG
Ally

Genet
26.07.2010, 21:35
Vielen Dank für die rasche Antwort!

Dachte nur, dass die Kompetenzen dem Krankenpflegepraktikum ähnlich eingeschränkt sind, aber zum Glück ists ja nicht so. :-top

Wer sich übrigens als blutiger Anfänger über Injektionsarten und Durchführung auf die Schnelle informieren will, dem kann ich diese pdf (http://www.uni-due.de/medizinstudium/skillslab/skripte/Injektion.pdf) nur empfehlen.

Strodti
26.07.2010, 23:02
Theoretisch sind die Einschränkungen im KPP nicht größer als bei Hospitationen und anderen Praktika. Mußt halt jemanden finden, der dich anleitet und beaufsichtigt.

dreamchaser
27.07.2010, 12:49
Die Tätigkeiten, die man im KPP machen darf, sind m.Wissens nach durch Versicherungen eingeschränkt. Das ist das Gleiche, das für Krankenpflegeschüler gilt.
Wenn dich jemand etwas machen lässt, das du dir nicht 100% zutraust, solltest du vielleicht doch davon absehen - denn nicht nur derjenige, der dich anleitet, wird seinen Kopf dafür hinhalten, wenn etwas schiefgeht. Klär das am Besten über die Verwaltung, wie das mit Versicherungen aussieht und was du machen darfst. Bei uns ist es z.B. für Praktikanten streng untersagt Blut abzunehmen, da dies nicht versichert ist (was z.B. im Falle einer Infektion, die man sich hierbei zuzieht, sehr blöd wäre). Auch nicht unter Aufsicht.

LieberInvasiv
27.07.2010, 13:16
Jo, bei mir war das auch so ein Versicherungsproblem.
Der Stationsarzt hat mir Blutabnehmen und Voggos legen beigebracht damit ich die armen PJler entlasten konnte, die Schwestern i.m. spritzen für die gute Tetanusimpfung (war ja U'Chir) - und als ich mich dann beim BZ messen gestochen habe hat die PDL rumgemeckert, dass ich ja nicht mal subcutan spritzen darf (BZ messen ging wohl noch so gerade *g*)...
Naja... nichts bei rausgekommen und wenn die einen vorhe rnicht aufklären, dann kann man ja mitnehmen was man alles bekommt :-)

dreamchaser
27.07.2010, 13:24
Naja... nichts bei rausgekommen und wenn die einen vorhe rnicht aufklären, dann kann man ja mitnehmen was man alles bekommt :-)

Nur sollte man sich dessen bewusst sein, dass man das dann auf die eigene Kappe nimmt, wenn man sich irgend eine Infektionskrankheit holt. So gerne man natürlich etwas Invasives machen möchte, sollte man sich das trotzdem überlegen.

Skalpella
27.07.2010, 13:45
Ist man aber nicht wenigstens BGlich versichert? Man könnte sich ja auch stechen ohne selbst die Tätigkeit durchgeführt zu haben, zum Beispiel beim Aufräumen.

LieberInvasiv
27.07.2010, 14:03
Nur sollte man sich dessen bewusst sein, dass man das dann auf die eigene Kappe nimmt, wenn man sich irgend eine Infektionskrankheit holt. So gerne man natürlich etwas Invasives machen möchte, sollte man sich das trotzdem überlegen.

Da hast Du vollkommen recht.
Ich schreibe das ja auch nur in dem Zusammenhang, dass ich im Vorfeld nicht darüber aufgeklärt worden bin, was ich darf und was nicht. Als einfacher Praktikant muss ich ja schließlich davon ausgehen, dass der Arzt/die Schwester weiß, was man mir zumuten darf und was nicht (auch rechtlich).
Sieht die PDL/die Verwaltung das anders muss ich darüber aufgeklärt werden, sonst handeln die sich ein Organisationsverschulden (oder wie das auf Fachdeutsch heißt ein). Zahlen müssen sie in so einem Fall also trotzdem.

Hat man eine solche Aufklärung erhalten empfiehl es sich natürlich ihr NICHT zuwieder zu handeln!


Übrigens:
War bei mir damals zwar noch nicht der Fall, aber gibt es nicht bei Mitgliedschaft im Hartmmannbund und Co auch eine Versicherung fürs KPP? Was darf man denn bei denen und was nicht?

Zack
27.07.2010, 18:23
Da hast Du vollkommen recht.
Ich schreibe das ja auch nur in dem Zusammenhang, dass ich im Vorfeld nicht darüber aufgeklärt worden bin, was ich darf und was nicht. Als einfacher Praktikant muss ich ja schließlich davon ausgehen, dass der Arzt/die Schwester weiß, was man mir zumuten darf und was nicht (auch rechtlich).


Ich geh mal davon aus, dass du über 18, damit volljahrig und für dich selbst verantwortlich bist.
Wenn man heorisch auf einer Station mit Braunülen um sich wirft, darf man später wenn einem etwas passiert nicht mit dem Finger auf die anderen Zeigen, nach dem Motto, das hätte mir ja mal einer sagen müssen, das ich mich da stechen kann....

Strodti
27.07.2010, 18:32
Die Tätigkeiten, die man im KPP machen darf, sind m.Wissens nach durch Versicherungen eingeschränkt. Das ist das Gleiche, das für Krankenpflegeschüler gilt.

Versteh ich gerade nicht... als KP-Schüler darf ich doch unter Aufsicht i.m. Injektionen durchführen. Ist an mehreren Schulen auch Teil der Ausbildung (sog. "Spritzenschein").

dreamchaser
28.07.2010, 12:44
Aber die KP-Schüler dürfen auch nicht im ersten Ausbildungsjahr alle Injektionen machen. Bei uns gibts da regelmäßig Debatten drüber, weil die bis zu einem bestimmten Ausbildungsstand keine s.c.-Injektionen machen dürfen, aber manche Schwestern denen das schon erlauben. Genauso ist es doch auch im Medizinstudium: in Famulaturen bist du entsprechend versichert und darfst auch Blut abnehmen und Viggos legen, als Praktikant eben nicht. Ich sehe da keinen Unterschied.

LieberInvasiv
28.07.2010, 18:57
Wenn man heorisch auf einer Station mit Braunülen um sich wirft, darf man später wenn einem etwas passiert nicht mit dem Finger auf die anderen Zeigen, nach dem Motto, das hätte mir ja mal einer sagen müssen, das ich mich da stechen kann....

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Es geht hier nicht um mögliche Infektionsgefahren und Komplikationen, sondern darum, wer letztendlich dafür haftet...

Zack
28.07.2010, 21:45
mmh, steht in deine Aussage aber anders, und zwar in klammern .-)

...Ist aber auch Wurst, dann sag ich dir halt auf der "Versicherungsrechtlichen" ebene.

Man muss sich vorher Informieren , was man machen darf und was nicht...und zwar an den richtigen Stellen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...da darf man halt später auch nicht jammern

LieberInvasiv
28.07.2010, 23:28
Man muss sich vorher Informieren , was man machen darf und was nicht...und zwar an den richtigen Stellen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...da darf man halt später auch nicht jammern

Falsch. Das gilt so für Auszubildende und Praktikanten nicht.
Weiß ich zufällig sehr gut, da ich selber in die Ausbildung involviert bin.

Der Anleiter ist verantwortlich dafür, dass der Auszubildende/Praktikant weiß, was er darf und was nicht und muss auch ein Auge darauf haben, dass er sich daran hält.

Mano
29.08.2010, 11:21
Das mit dem Versicherungsschutz ist - so vermute ich zumindest - bloß ein vorgeschobenes Argument um künstliche eine Hirachie aufrecht zu erhalten. Irgendwie muss man ja z.B. Azubis motivieren bei der Stange zu bleiben - wenn die schon im ersten Lehrjahr "alles" dürfen fragen die sich doch warum sie noch zwei Jahre weiter nur ein Azubi-Gehalt bekommen.
Andersherum ist es sicherlich auch demotivierend, wenn sie schon seit zwei Jahren auf Station sind und der KP-Praktikant ihnen nach zwei Wochen die spannenden Sache wegnimmt.
Hat aber sicherlich auch was damit zu tun, dass die Station dich natürlich lieber für Dinge einsetzen möchte, wo du eine echte Hilfe bist und ihnen wirklich Arbeit abnimmst (d.h. sie schnell selbstständig und ohne Aufsicht durchführen kannst). Blutabnehmen ist darüber hinaus (oft) sowieso noch ärztliche Tätigkeit (warum auch immer!?) die aus obigen beiden Gründen dann natürlich auch nicht dem Praktikanten zugestanden wird.
Eine schlüssige Erklärung, warum man erst nach 3 Jahren theoretischer Ausbildung zur ziemlich simplen, rein mechanischen Tätigkeit des Blutabnehmens befähigt sein soll, gibt es hingegen vermutlich nicht. Das ließe sich mit etwas Geduld vermutlich auch einen gut erzogenen Affen beibringen.