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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rentenversicherungszeiten wegen Kind trotz Ärzteversorgung?



pampers
23.07.2010, 13:43
Huhu!
Bin vor sechs Wochen Mama geworden :-love und bin jetzt von der deutschen Rentenversicherung wegen den anrechenbaren Zeitenaufgrund Kindererziehung angeschrieben worden. Ich war bisher in der Ärzteversorgung und habe mich von der Rentenversicherung befreien lassen. Kann ich dann trotzdem mir Zeiten anrechnen lassen, oder haben die einen Fehler gemacht? Werde ja wohl kaum bei beiden Gesellschaften meine Rente erwerben können, oder? :-blush

jellyfish
24.07.2010, 13:08
Also:
Um diese Rentenansprueche bei der deutschen Rentenversicherung erheben zu koennen, sprich spaeter im Alter da auch tatsaechlich eine Rente (egal wie klein sie ausfaellt) herauszubekommen, musst du insgesamt mindestens 5 Jahre in der deutschen Rentenversicherung Ansprueche gesammelt haben. Da Du pro Kind 3 Jahre bekommst, hast Du in Deinem Fall jetzt 3 Jahre von 5 zusammen. Zaehlen tut auch die schulische Ausbildung ab dem 17. Lebensjahr und die drauffolgende Ausbildung/Studium. Nun stellt sich die Frage, ob Du vielleicht schon vor Deiner jetzigen Stelle gearbeitet und Rentenansprueche gesammelt hast oder vielleicht arbeitslos warst.
Helfen koennte da ein Termin bei der Deutschen Rentenversicherung, die Dir einen direkten Auszug aus Deinem "Rentenkonto" machen koennen, so siehst Du, wieviele Jahre Du inklusive Deiner 3 Jahre Kindererziehungszeit zusammen hast.
Ich hoffe, das hilft Dir.

Allona
29.07.2010, 08:32
Wir haben es bei meinem Mann anrechnen lassen. Er war auch in Elternzeit und ist in der gesetzlichen. Wenn man bei der Versorgungskammer ist, muss man das durchboxen, dass man etwas herausbekommt, wenn man die 5 Jahre gesetzliche Rentenversicherung nicht schafft. Es gibt dazu auch ein Gerichtsurteil. Ich weiß leider nicht mehr genau, wo ich das gelesen habe - Marburger Bund oder in einer Infozeitschrift der Versorgungskammer oder so. Ich hoffe einfach, dass das schon viele durchgeboxt haben bis ich in Rente gehe, so dass ich nicht mehr klagen muss. Beim 2. Kind hätte ich das dann doch mal lieber auf mich angerechnet.