Demisz
23.07.2010, 14:38
Hallöchen,
habe eine Frage bzgl. der Anrechnung von Leistungen aus meinem Biologie-Studium. Und zwar gehts erst einmal darum, dass ich neben dem Biologiestudium an der selben Uni ein Histologie-Praktikum für Pharmazeuten gemacht habe, worauf ich sogar eine Äquivalenzbescheinigung für die mikroskop. Anatomie bekam (nachdem ich praktisch geprüft worden bin, und eine MTA-Ausbildung hat mir denke ich auch geholfen). Auf dem Schein steht aber, dass ich geprüft worden bin und dass meine Leistung für gleichwertig befunden wurde. Meine Frage ist nun, ob es beim LPA Probleme bei der Anrechnung geben wird, zum einen weil das auch auf der Bescheinigung drauf steht und zum anderen, weil ich gar kein Pharmazie studiere (habe allerdings die schriftliche Erlaubnis des pharmazeutischen Prüfungsamtes, daran teilzunehmen).
Zum anderen durfte ich auch an einer Medizinerveranstaltung teilnehmen, was eigentlich laut Studienordnung nicht möglich ist, aber auch hier habe ich die schriftliche Erlaubnis der Praktikumsleiterin/-organisatorin und die Bescheinigung über das erfolgreiche Teilnehmen.
Ich denke die Fragen können mir wahrscheinlich nur Leute beantworten, die bereits Erfahrungen mit dem Landesprüfungsamt gemacht haben...Hoffe ihr könnt mir helfen.
Ach und die Suchfunktion hat nichts gebracht...
habe eine Frage bzgl. der Anrechnung von Leistungen aus meinem Biologie-Studium. Und zwar gehts erst einmal darum, dass ich neben dem Biologiestudium an der selben Uni ein Histologie-Praktikum für Pharmazeuten gemacht habe, worauf ich sogar eine Äquivalenzbescheinigung für die mikroskop. Anatomie bekam (nachdem ich praktisch geprüft worden bin, und eine MTA-Ausbildung hat mir denke ich auch geholfen). Auf dem Schein steht aber, dass ich geprüft worden bin und dass meine Leistung für gleichwertig befunden wurde. Meine Frage ist nun, ob es beim LPA Probleme bei der Anrechnung geben wird, zum einen weil das auch auf der Bescheinigung drauf steht und zum anderen, weil ich gar kein Pharmazie studiere (habe allerdings die schriftliche Erlaubnis des pharmazeutischen Prüfungsamtes, daran teilzunehmen).
Zum anderen durfte ich auch an einer Medizinerveranstaltung teilnehmen, was eigentlich laut Studienordnung nicht möglich ist, aber auch hier habe ich die schriftliche Erlaubnis der Praktikumsleiterin/-organisatorin und die Bescheinigung über das erfolgreiche Teilnehmen.
Ich denke die Fragen können mir wahrscheinlich nur Leute beantworten, die bereits Erfahrungen mit dem Landesprüfungsamt gemacht haben...Hoffe ihr könnt mir helfen.
Ach und die Suchfunktion hat nichts gebracht...